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VW Behindertenrabatt & Kontrollen
Hallo,
ich war soeben mit meinem Enkel bei einem VW Autohaus und habe ein Angebot für einen Neuwagen eingeholt. Mir wurde darauf vom Verkäufer gesagt, dass VW sehr strikte Kontrollen hätte und prüfen würde ob das Auto auch von mir gefahren wird. Ich selbst fahre ungern Auto, da meine Augen nicht mehr so gut sind. Deshalb hatte ich auch meinen Enkel dabei, der soll das Auto dann auch benutzen und mich auch fahren (er wohnt eine Straße weiter).
Jetzt frage ich mich was ich da zu erwarten habe. Wird dann irgendwann jemand von VW vor dem Haus warten und prüfen wer in das Auto einsteigt? Das Ganze hat mich doch etwas verunsichert, es hörte sich an wie das was damals bei der Stasi passierte.
Mfg, Hans
Beste Antwort im Thema
Unfug ....
Kaufe das Auto, melde es auf dich an, beantrage ggf. die Steuerbefreiung und gut ist.
Dein Enkel, Kinder, Nachbar, Frisör, etc pp dürfen DICH durch die Gegend fahren !
Nein, von VW wird kein SEK Nachts dein Haus durchsuchen oder Faserspuren vom Fahrersitz nehmen.
Frag den Verkäufer mal ob er verkaufen will. Und frag mal was er tut wenn ein Blinder Mensch ein Auto kaufen möchte ... der bekommt auch einen Rabatt und wird hoffentlich sein Auto nicht selber fahren.
Bei VW ist es so, dass der Schwerbehindertenrabatt auch anders gegeben werden kann (Hausrabatt).
Beispiel:
Meine Frau hat auf mobile.de vor 3 Jahren einen Beeltle Cabrio gesehen. Neuwagen.
Wir sind zum Händler und haben den SchwebAusweis vorgelegt. Daraufhin musste der Verkäufer den Listenpreis nehmen und nach Abzug des Schweb-Rabatt war der Wagen immer noch ein paar hundert Euro teurer als das mobile-Angebot.
Zwei Rabatte ging nicht .. also haben wir den Wagen so gekauft mit Hausrabatt, ohne Schweb Rabatt.
War also günstiger und es ist noch kein Sonderkommando von VW in unser Haus eingebrochen ;-)
LG
Tom
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21 Antworten
Unfug ....
Kaufe das Auto, melde es auf dich an, beantrage ggf. die Steuerbefreiung und gut ist.
Dein Enkel, Kinder, Nachbar, Frisör, etc pp dürfen DICH durch die Gegend fahren !
Nein, von VW wird kein SEK Nachts dein Haus durchsuchen oder Faserspuren vom Fahrersitz nehmen.
Frag den Verkäufer mal ob er verkaufen will. Und frag mal was er tut wenn ein Blinder Mensch ein Auto kaufen möchte ... der bekommt auch einen Rabatt und wird hoffentlich sein Auto nicht selber fahren.
Bei VW ist es so, dass der Schwerbehindertenrabatt auch anders gegeben werden kann (Hausrabatt).
Beispiel:
Meine Frau hat auf mobile.de vor 3 Jahren einen Beeltle Cabrio gesehen. Neuwagen.
Wir sind zum Händler und haben den SchwebAusweis vorgelegt. Daraufhin musste der Verkäufer den Listenpreis nehmen und nach Abzug des Schweb-Rabatt war der Wagen immer noch ein paar hundert Euro teurer als das mobile-Angebot.
Zwei Rabatte ging nicht .. also haben wir den Wagen so gekauft mit Hausrabatt, ohne Schweb Rabatt.
War also günstiger und es ist noch kein Sonderkommando von VW in unser Haus eingebrochen ;-)
LG
Tom
Die Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG wird fahrzeugbezogen gewährt, solange das Kraftfahrzeug für die schwerbehinderte Person zugelassen ist. Daher muss bei einem Fahrzeugwechsel sowie im Falle der Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Kraftfahrzeuge der Antrag auf Steuervergünstigung erneut gestellt werden.
Bei minderjährigen schwerbehinderten Menschen muss das Fahrzeug für diese minderjährige schwerbehinderte Person zugelassen sein.
Hinweis
Die Steuervergünstigung steht nur dem schwerbehinderten Menschen selbst zu. Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen.
https://www.zoll.de/.../steuerverguenstigungen_node.html?...
VW wird nen Teufel tun und im Nachhinein irgend etwas prüfen. Wir leben in einem freien Land und hier darf jeder mit seinem Eigentum machen was er will.
Was die prüfen ist ob das Fahrzeug auf dich zugelassen ist. Kann sein das sie beim Kauf den Schwerbehindertrnausweis sehen wollen und nach Anmeldung den Fahrzeugbrief. Zu mehr sind die auch garnicht berechtigt!
Wie oben beschrieben: Hauspreise sind oft günstiger wie Schwerbehindertenrabatte. In unserem Fall ( Kia) waren es vor 3 Jahren 21.5 % gegenüber 25 % als Hauspreis.
Mit der Kfz-Steuervergünstigung hat das alles nix zu tun. Das ist einzig und allein Sache des Staates. Die Vorschriften dazu wurden oben schon beschrieben.
Und nochmal: KEINER hat irgendwas zu prüfen wer mit Deinem Auto fährt!!!
Einzige Ausnahme: bei gewährter KFZ Steuerermäßigung darf das Finanzamt bzw. Der Zoll das prüfen. Z.b. im Rahmen eine Polizeikontrolle kann es da Fragen geben wie " wer fährt das Auto und warum?" Wenn du aber daneben sitzt oder man dich irgendwo hingebracht hat auf dem Weg nach Hsuse ist das alles kein Problem.
Diesen Rabatt hab ich zweimal in Anspruch genommen. Unsere Nachbarin arbeitet bei einem VW-Autohaus und hat uns so täglich unter Kontrolle...
Nein, im Ernst, hat in den letzten sieben Jahren niemand überprüft. Es musste immer nur die Zusage gegeben werden, das Auto mind. 6 Monate auf den Berechtigten zugelassen zu haben. War übrigens beim letzten Neukauf auch so, da für Selbstständige besondere Rabatte gegeben wurden.
Letztlich, und da stimme ich @StephanRE ausnahmsweise mal zu, ist entscheidend, was unter'm Strich steht.
Kleiner Hinweis noch zum Thema Steuern: Kfz.-Steuerbefreiung schließt das Gratis-Ticket (auf Grund der Schwerbehinderung) für den ÖPNV aus.
dieser Rabatt beim Händler wird doch vermutlich vom KfZ-Hersteller gegeben und der Vertragshändler reicht diesen nur durch - oder?
Zitat:
@bug99 schrieb am 6. November 2020 um 14:23:57 Uhr:
dieser Rabatt beim Händler wird doch vermutlich vom KfZ-Hersteller gegeben und der Vertragshändler reicht diesen nur durch - oder?
Ja das ist richtig ABER leider kann der Händler keinen zusätzlichen Rabatt gewähren. Nehme ich den einen kann ich den anderen Rabatt nicht mehr nutzen.
Schrieb ich ja, ausnahmsweise kann ich dir zustimmen.
Natürlich kann der Händler gleichwohl noch einen eigenen "Rabatt" geben Zwar schließt man in solchen Fällen den Vertrag direkt mit dem Hersteller, aber der Händler bekommt eine Provision für den Abschluss und kann davon dem Kunden eine entsprechende Gutschrift geben.
Da mit befreiender Wirkung der Kaufpreis gem. Rechnung nur unmittelbar an VW überwiesen werden, muss man Vertrauen zum Händler haben. Zwei Möglichkeiten: der Händler kassiert (riskant) den Betrag vom Kunden gem. interner Vereinbarung und überweist den Rechnungsbetrag dann vollständig. Oder der Kunde überweist vollständig und erhält vom Händler den Teilbetrag zurück.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. November 2020 um 15:48:52 Uhr:
Schrieb ich ja, ausnahmsweise kann ich dir zustimmen.
Natürlich kann der Händler gleichwohl noch einen eigenen "Rabatt" geben Zwar schließt man in solchen Fällen den Vertrag direkt mit dem Hersteller, aber der Händler bekommt eine Provision für den Abschluss und kann davon dem Kunden eine entsprechende Gutschrift geben.
Da mit befreiender Wirkung der Kaufpreis gem. Rechnung nur unmittelbar an VW überwiesen werden, muss man Vertrauen zum Händler haben. Zwei Möglichkeiten: der Händler kassiert (riskant) den Betrag vom Kunden gem. interner Vereinbarung und überweist den Rechnungsbetrag dann vollständig. Oder der Kunde überweist vollständig und erhält vom Händler den Teilbetrag zurück.
Ich habe das Auto nun gekauft, es gab tatsächlich noch zusätzlichen Rabatt vom Händler. Nach dem was er uns erzählt hat, werde ich von Volkswagen eine Rechnung über den verrechneten Betrag, also der LP minus de Behindertenrabatt minus den Autohausrabatt überweisen müssen. Ich hoffe das läust alles auch so ab, warte nun auf die Auftragsbestätigung von Volkswagen.
Auf der Auftragsbestätigung (wie auch auf der Rechnung) von VW wirst du nichts vom Händlerrabatt lesen.
Entweder musst du den Händlerrabatt verauslagen und den gesamten Rechnungsbetrag an VW überweisen oder du überweist nur die Differenz und bittest den Händler, seinen Rabatt direkt an VW zu überweisen. Ich tippe da aber eher auf die erste Alternative und du erhältst anschließend den Rabatt vom Händler auf dein Konto überwiesen.
Pass aber auf, mein Händler hier vor Ort wollte von mir meinen Betrag auf sein Konto überwiesen haben und dann alles direkt an VW weiterleiten. Ist ein Risiko, auf das ich mich nicht eingelassen habe. Auf der Rechnung von VW ist wohl aus gutem Grund der Hinweis, dass nur an VW gezahlt werden darf.
Nein, der Händler hat schon gesagt, dass wir den Betrag direkt an VW überweisen müssen und das auch nur den von uns zu zahlenden Teil. Dann wird er wohl seinen Part selbst zahlen. Ich berichte.
Ich habe nun die Auftragsbestätigung erhalten und da steht leider wirklich nichts vom Händlerrabatt drauf. Da ist sogar ein Hinweis, dass Nebenabsprachen mit dem Autohaus nicht zulässig wären. Ist sowas nicht eine Nebenabsprache? Ich muss morgen mal mit dem Händler telefonieren und ihn fragen wie er zu der Sache steht.
Wann genau ist denn die Rechnung zu bezahlen? Der Rechnungsbetrag auf der Auftragsbestätigung ist noch mit 16% MwSt ausgewiesen, die voraussichtliche Lieferuns ist aber mit 01.2021 angegeben.
Na klar ist das eine Nebenabsprache, nur bindet die den Hersteller nicht.
Die Rechnung bekommst du erst kurz vor Auslieferung und dann steht, bis wann und wohin du überweisen sollst. Hab gerade nachgesehen, bei uns waren es 10 Tage Zahlungsziel.
Sicher: wir hatten Werksabholung vereinbart
Aus dunkler Erinnerung: wir mussten dem Händler nachweisen, dass die Überweisung erfolgt war, damit wir die Papiere, insbesondere für die Abholung, erhielten.
Nachtrag: Wird interessant, welcher MwSt.-Satz auf der Rechnung steht. Entscheidend ist der Tag der Auslieferung. Auf unserer Rechnung stand nur der Monat, nicht der genaue Tag, den mussten wir damals noch mit dem Werk vereinbaren.
Entscheidend ist der Tag der Fahrzeugübergabe
Nö,entscheidend ist das Datum der Rechnungsstellung,ist der Unterschied zwischen Soll und Istversteuerung.
AEG