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Unfallwagen mit rotem Kennzeichen bewegen erlaubt?

Themenstarteram 12. Mai 2024 um 22:16

Servus,

Meine Frage ist: darf man mit Rote Kennzeichen ein Unfall Auto auf der staße fahren? In meinen Fall fehlen die Scheinwerfer und die Stoßstange. Ich muss aber auch nur 3-4 km fahren.

MfG

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15 Antworten

Ohne Scheinwerfer und Stoßstange darfst du das Auto nicht auf der Strasse fahren.

Wie kommst du an Rote Kennzeichen?

Rote Kennzeichen sind für´s KFZ Gewerbe, für Überführung, Probefahrten u.s.w. .. aber ganz sicher nicht um damit verkehrsunsichere Unfallfahrzeuge zu bewegen, dafür gibt es PKW Transporter/Trailer ...

Einfach mal überlegen was passiert, wenn du mit dem unvollständigen fahrzeug einen Fussgänger "aufschlitzt" ohne Stoßstange ... dann wär der Entzug der roten Kennzeichen, noch das kleinste Problem was alle Beteiligten bekommen...:rolleyes:

Ein Überfühungskennzeichen oder auch die roten Kennzeichen heben die STVZO nicht auf. Daher gelten die selben Regeln und ohne Scheinwerfer und Stoßstange ist das Fahrzeug nicht verkehrstüchtig.

Zitat:

@Alex0411 schrieb am 13. Mai 2024 um 00:16:17 Uhr:

Servus,

Meine Frage ist: darf man mit Rote Kennzeichen ein Unfall Auto auf der staße fahren? In meinen Fall fehlen die Scheinwerfer und die Stoßstange.

Nein.

Ohne zu wissen um welche Rote Kennzeichen es handelt kann man die Frage seriös gar nicht beantworten.

Es gibt 06er, 05er, 07er Kennzeichen und alle diese sind Rot und haben unterschiedliche Berechtigungen.

Mit 06er Nummer ist das Bewegen eines Beschädigten Fahrzeugs im rahmen einer "Werkstattfahrt" erlaubt.

Da gibt es aber wieder gesonderte auflagen.

Mit 07er Nummer ist es dagegen nicht erlaubt.

Zitat:

Wie kommst du an Rote Kennzeichen?

Rote Kennzeichen sind nichts besonders.

 

 

 

 

05 dürfte wohl ausfallen, 06 wohl auch.

Sowohl ein Prüfer als auch ein Händler würden solche Fragen vermutlich nicht stellen.

Können wir uns nicht einfach darauf einigen, dass hier wohl ein KZK mit einer roten Nummer verwechselt wurde?

Mag sein, zusammenfassend ist das schlichte "Nein" zur frage richtig .... es gibt halt kein Kennzeichen, womit man mit einem zerlegten Auto legal fahren dürfte...

Die Frage ist halt etwas dünn. Einen BMW E9 oder einen Acona B kann man ohne Stoßfänger fahren. Aber das ist wohl etwas weit her geholt.:D

In der Zeit die der TE gebraucht hat sich hier anzumelden und die Frage zu stellen hätte ich zumindest hier ( ! ) das Auto schon die 4 km zum Ziel bugsiert .

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 13. Mai 2024 um 18:20:23 Uhr:

Wie kommst du an Rote Kennzeichen?

 

Rote Kennzeichen sind nichts besonders.

Die Frage war nicht, ob Rote Kennzeichen (egal welche) was besonderes sind, sondern, wie er daran kommt. Da es eher nicht um 05er geht (habe ich noch nie gesehen) ging ich bei meiner Frage von 06er aus. 07er-Inhaber kann ich mir hier als Fragesteller hier auch eher nicht vorstellen.

 

Vielleicht kommt ja vom TE auch noch eine Rückmeldung, nachdem er jetzt weiß, daß die Fahrt mit Roten Kennzeichen nicht möglich ist.

@ME1200

 

Um dann den nächsten Angehalten -Thread zu platzieren? :)

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 13. Mai 2024 um 18:20:23 Uhr:

Mit 06er Nummer ist das Bewegen eines Beschädigten Fahrzeugs im rahmen einer "Werkstattfahrt" erlaubt.

Da gibt es aber wieder gesonderte auflagen.

Ich kenne nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Bei allen mus das Fahrzeug verkehrssicher sein. Die Werkstatt darf eine Testfahrt durchführen, um einen Fehler zu finden / Die Fehlerbeseitigung überprüfen... Um festzustellen, dass Scheinwerfer und Stoßstange fehlen, muss die Werkstat keine Probefahrt durchführen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 13. Mai 2024 um 19:06:07 Uhr:

@ME1200

 

Um dann den nächsten Angehalten -Thread zu platzieren? :)

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