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Toter Winkelassistent/Side Assist

CUPRA Leon 4 (KL)
Themenstarteram 12. Mai 2024 um 16:51

Hallo in die Runde,

fahre seit gestern Cupra Leon ST.

Habe keinen Side Assist bestellt. Kann man den evtl freischalten?

Und geht es den Lane Assist auf letzte Schalterstellung zu programmieren?

Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen.

Wünsche euch schon vorab eine schöne Woche.

 

Viele Grüße

 

Michael

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14 Antworten
am 12. Mai 2024 um 18:05

Hallo Michael,

 

den Spurhalteassistent lässt sich wie Du das gerne hättest codieren.

Zum Totwinkelwarner kann ich nichts sagen.

Nein, für den Totwinkel-Assistent fehlen die Radar-Sensoren in der Heckschürze.

Themenstarteram 12. Mai 2024 um 20:31

Zitat:

@bauks schrieb am 12. Mai 2024 um 22:28:36 Uhr:

Nein, für den Totwinkel-Assistent fehlen die Radar-Sensoren in der Heckschürze.

Hi

Danke für die Antwort.

Ich dachte das machen die Sensoren für die Einparkhilfe. Wo würden die Sensoren sitzen?

Gruß

Michael

 

Die Sensoren der Einparkhilfe sind Ultraschall mit geringer Reichweite. Der Totwinkel-Warner nutzt Radar. Die Sensoren sitzen in der Stoßstange links und rechts.

Themenstarteram 12. Mai 2024 um 20:41

Vielen Dank für die Antworten.

Hat jemand die vcds Codierung für den Lane-Assist?

Von K-Electronics gibt es glaube ich ein Nachrüstpaket für den Totwinkelassistent. Lag glaube inkl. Montage bei ca. 1.000 Euro, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.

am 13. Mai 2024 um 6:37

Zitat:

@anmima schrieb am 12. Mai 2024 um 22:41:12 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten.

Hat jemand die vcds Codierung für den Lane-Assist?

STG A5 - Anpassungen - „Einschaltzustand Spurhalteassistent“ - "ein" oder "aus".

STG A5 - Lange Codierung - „Configuration_for_lane_departure_warning_Kl15“ - „not_activated“, „activated“ oder „last setting“ .

Bitte dabei beachten, dass die automatische Aktivierung des Lane Assist nach Neustart des Fahrzeugs eine gesetzliche Vorgabe ist. Mittels der Codierung begibt man sich also mindestens in eine Grauzone.

Einfach nur der Vollständigkeit halber mal erwähnt :)

Lässt sich die Deaktivierungskachel auf den Startbildschirm legen.....neben die Kachel SS ausschalten?

Themenstarteram 13. Mai 2024 um 18:48

Zitat:

@mischi-zugelaufen schrieb am 13. Mai 2024 um 08:37:38 Uhr:

Zitat:

@anmima schrieb am 12. Mai 2024 um 22:41:12 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten.

Hat jemand die vcds Codierung für den Lane-Assist?

STG A5 - Anpassungen - „Einschaltzustand Spurhalteassistent“ - "ein" oder "aus".

STG A5 - Lange Codierung - „Configuration_for_lane_departure_warning_Kl15“ - „not_activated“, „activated“ oder „last setting“ .

Vielen Dank für die Codierung

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 13. Mai 2024 um 11:03:41 Uhr:

Bitte dabei beachten, dass die automatische Aktivierung des Lane Assist nach Neustart des Fahrzeugs eine gesetzliche Vorgabe ist. Mittels der Codierung begibt man sich also mindestens in eine Grauzone.

Einfach nur der Vollständigkeit halber mal erwähnt :)

Moin,

Ist das so??! Seit wann? Bei meinem Cupra Ateca Bj 2023 ist der aus wenn ich ihn ausgeschaltet habe, auch nach Neustart.

Der Ateca hat ja auch 2016/2017 seine Bauart-Zulassung erhalten. Das Datum der EZ ist für solche Dinge eher irrelevant.

Ich gebe aber zu, dass ich mich nicht erinnere, dass mein Formentor diese Einstellung zwingend setzt bei Neustart wenn er zuvor deaktiviert wurde (ich habe ihn sowieso immer aktiv).

Der Formentor genauso wie der Leon KL müssen es so machen, wie bereits erwähnt.

Zitat:

@HansEscher schrieb am 14. Mai 2024 um 19:10:04 Uhr:

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 13. Mai 2024 um 11:03:41 Uhr:

Bitte dabei beachten, dass die automatische Aktivierung des Lane Assist nach Neustart des Fahrzeugs eine gesetzliche Vorgabe ist. Mittels der Codierung begibt man sich also mindestens in eine Grauzone.

Einfach nur der Vollständigkeit halber mal erwähnt :)

Moin,

Ist das so??! Seit wann? Bei meinem Cupra Ateca Bj 2023 ist der aus wenn ich ihn ausgeschaltet habe, auch nach Neustart.

Das Teil nennt sich:

Zitat:

Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern

VERORDNUNG (EU) 2019/2144 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 27. November 2019 , Absatz 11:

Zitat:

Es sollte möglich sein, intelligente Geschwindigkeitsassistenten abzuschalten, wenn ein Fahrer z. B. als Folge von widrigen Witterungsverhältnissen, widersprüchlichen vorübergehenden Straßenmarkierungen in Baustellen oder irreführenden, mangelhaften oder fehlenden Verkehrszeichen falsche Warnungen oder unangemessenes Feedback erhält. Eine solche Abschaltfunktion sollte unter der Kontrolle des Fahrers sein. Sie sollte es möglich machen, dass der intelligente Geschwindigkeitsassistent vom Fahrer so lange wie nötig - abgeschaltet und leicht wieder eingeschaltet werden kann. Wenn das System abgeschaltet ist, können Informationen zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit bereitgestellt werden. Das System sollte beim Einschalten der Zündung stets aktiviert sein, und der Fahrer sollte stets darüber informiert sein, ob das System ein- oder ausgeschaltet ist

--> Wie also Danielson16V schon schrieb, wer das umcodiert dass es dauerhaft deaktiviert bleibt, verändert einen Zustand der Typengenehmigung was somit zum gesetzlich gesehen "Erlöschen der Betriebserlaubnis" führt.

Da die Fahrzeuge nun auch verpflichtend Unfalldatenspeicher an Bord haben, kann also gut möglich sein dass sowas bei einem Unfall mit nachträglicher Nachforschung tatsächlich mal auffallen kann!

Die Verordnung hat mehrere Stufen (A-D).

Für den Typzulassungszeitraum des Leon KL und Formentor KM (Stufe B) sind z.B. der Lane Assist verpflichtend und Dinge wie Unfalldatenspeicher.

Der neue Leon Facelift (Typ???) unterliegt nun der Stufe C und hat nun weitere neue Pflichtassistenten, wie z.B. den Geschwindigkeitswarner.

Der ist dann auch nach jeden Neustart wieder aktiv. Hat so z.B. der neue Ibiza bereits an Board.

Es ist geregelt wann welches Fahrzeug welche Stufe erfüllen muss.

Wie hier erwähnt, dass nur die Typenzulassung zählt und die Erstzulassung nicht, ist nicht ganz korrekt.

Folgende Zeitstufen gelten:

Alle neuen Fahrzeugtypen (also neue Typengenehmigung wie beim Facelift oder Wechsel Leon 3 auf 4):

A: (-)

B: 6. Juli 2022

C: 7. Juli 2024

D: 7. Januar 2026

Weiterhin gelten auch folgende Zeitstufen für alle Erstzulassungen, unabhängig der Typengenehmigung:

A: 6. Juli 2022

B: 7. Juli 2024

C: 7. Juli 2026

D: 7. Januar 2029

--> Dies heißt, hier müssen Händler aufpassen dass sie keine Neuwagenladenhüter über Jahre rumstehen lassen, sonst könnten sie dadurch ein Problem bei der Erstzulassung bekommen. Mit Dingen wie Tageszulassungen ist dies aber schnell zu lösen.

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