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Rückgaberecht bei deklariertem Unfallschaden
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen Rat geben.
Folgende Situation:
Wir haben einen Wagen als Unfall gekauft und wollten diesen dann eigentlich reparieren, um ihn selbst zu fahren. Da aus zeitlichen Gründen und Planwechsel am Ende nichts daraus wurde, haben wir beschlossen, ihn doch lieber weiterzuverkaufen.
Meine Eltern haben den Wagen dann verkauft, und im Vertrag auch angemerkt, es handele sich um ein Fahrzeug mit einem Unfall und es ihm Zustand wie es ist verkauft wird. Da der Käufer in der Nähe wohnt und wir uns gut verstanden haben wir ihm angeboten, uns gerne auch mal anzurufen falls er Rat braucht bei der weiteren Reparatur. Davon hat er auch Gebrauch gemacht, zwei Mal war ich auch bei ihm weil er Hilfe bei etwas brauchte.
Jetzt, nach zwei Monaten, möchte er doch den Wagen zurückgeben, ich hätte ihm doch nicht alles gesagt was der Wagen an Schäden hätte (ich habe ihm eigentlich gesagt, dass ich selbst nicht weiß was da alles noch gemacht werden muss) und droht mir mit rechtlichen Schritten.
Ich habe jetzt auch keine Ahnung was ich tun soll, vor allem weil das Geld vom Kauf ja mittlerweile auch verbraucht ist und ich mir Kirre mache, dass ich mich mit der netten Geste wahrscheinlich selbst im Nachhinein nur Probleme geschaffen habe.
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10 Antworten
Verkauft als Unfallwagen in dem Zustand wie nach dem Unfall? Mit Vertrag vom ADAC, mobile o.ä. mit Gewährleistungsausschluss? Zweimal ja, dann lass in drohen. Oder ist im Vertrag der Unfallschaden "schön" geschrieben worden?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Februar 2024 um 22:06:00 Uhr:
Verkauft als Unfallwagen in dem Zustand wie nach dem Unfall? Mit Vertrag vom ADAC, mobile o.ä. mit Gewährleistungsausschluss? Zweimal ja, dann lass in drohen. Oder ist im Vertrag der Unfallschaden "schön" geschrieben worden?
"Unfallschaden, gekauft wie gesehen".
Ich hätte es gerne noch ausführlicher gemacht, hat mein Vater so reingeschrieben.
Sonst nichts geschrieben von Gewährleistungsausschluss? Denn damit wird die Gewährleistung nur für die Mängel ausgeschlossen, die ein durchschnittlicher Kunde bei normaler Besichtigung erkennen kann.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Februar 2024 um 22:13:24 Uhr:
Sonst nichts geschrieben von Gewährleistungsausschluss? Denn damit wird die Gewährleistung nur für die Mängel ausgeschlossen, die ein durchschnittlicher Kunde bei normaler Besichtigung erkennen kann.
Ich sehe gerade, in der Vertragsvorlage selbst steht "unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung" am unteren Ende des Vertrags.
Glück gehabt, die normalen Vertragsvorlagen sollten wasserdicht sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Februar 2024 um 22:15:47 Uhr:
Glück gehabt, die normalen Vertragsvorlagen sollten wasserdicht sein.
Das beruhigt mich schon ein wenig.
Nur eine Sache, könnte es Probleme geben wenn der Vertrag "falsch" ausgefüllt wurde?
Es gab unfallfrei, leichte Mängel und Unfall als Optionen mit Kästchen, mein Vater hat einfach unfallfrei durchgestrichen und dann den entsprechenden Vermerk beigefügt.
EDIT: Er hat ihn doch nicht falsch ausgefüllt, da gabs keine Kästchen.
Nur drei Sätze, von denen er den wo "unfallfrei" durchgekreuzt hat und dann daneben den Vermerk.
Worauf begründet er denn sein Begehren, besser gesagt was hätte ihr den angeblich arglistig verschwiegen?
Denn nur so kann er noch rechtlich was drehen.
Ansonsten Pustekuchen und sein Problem.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 14. Februar 2024 um 23:31:25 Uhr:
Worauf begründet er denn sein Begehren, besser gesagt was hätte ihr den angeblich arglistig verschwiegen?
Denn nur so kann er noch rechtlich was drehen.
Ansonsten Pustekuchen und sein Problem.
Dass er mehr Schäden hätte als wir ihm beim Kauf gesagt haben.
Ich habe es ihm aber eben gesagt , dass ich nicht weiß was da noch alles kaputt sein kann, und habe auch im Vertrag nicht genau vermerkt was genau Schaden genommen hat, weil ich es eben nicht wusste.
Damit kommt er nicht weit. Denn ihr seid keine Fachleute bzw. Sachverständige und konntet es ja selber nicht mal beurteilen.
Er hat bei der Besichtigung doch die Möglichkeit den Schaden anzuschauen und es begutachten zu lassen.
Wenn er das nicht macht ist das sein Problem.
Es sei denn ihr hattet über ein z. B. Gutachten Kenntnis über die Schäden und ihr habt es verschwiegen und er hat Wind davon bekommen. Dann wäre das eine arglistige Täuschung.
Sachmangel ausgeschlossen, auf Unfallschaden hingewiesen, FZG vorher begutachtet => Fall wäre für mich erledigt.
Immer vorausgesetzt du hast alles rechtliche hier mitgeteilt und nichts verschwiegen.
Bitte sei vorsichtig bei der weiteren Kommunikation mit Ihm, kein Zugeständnisse jeglicher Art, keine Rechtfertigungen usw. Man kann sich schnell verquatschen. Und schon gar nix schriftlich.
Lehne freundlich aber bestimmt alle sein Forderungen ab. Verweis nur auf den Vertrag und Ende des Gespräches.
Er kauft ein Auto mit einem offensichtlichen Unfallschaden. Er kann das Auto vorher angucken, untersuchen (lassen).
Im Vertrag steht ausdrücklich Unfallschaden drin.
Was denn noch alles? Also mehr kann man ja nicht machen.
Für mich klingt das alles sehr wasserdicht und der Käufer baut nur eine Drohkulisse auf. Vor allem, er arbeitet da zwei Monate dran rum und merklt dann, dass noch mehr defekt ist? Unglaubwürdig. Bestandsaufnahme macht man am Anfang und nicht nach zwei Monaten Arbeit.
Ich schließe mich an: Jegliche Kommunikation einstellen, Nummer sperren und aussitzen.