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Reinfall mit Daihatsu Copen Modell 2010

Daihatsu Copen
Themenstarteram 6. Oktober 2010 um 10:24

Habe einen Daihatsu Neuwagen bestellt. Am Abend in der Garage abgeholt. 1. Sachmangel: Schon beim ersten Fahren blieb mir der Neuwagen mitten auf der Autobahn stehen! Bei jeder Ampel stellte mir der Motor ab. Dies ist zwar in der Zwischenzeit behoben. 2. Sachmangel: Am anderen Tag festgestellt, dass das Auto sehr starke Farbabweishungen hat. Sieht aus, als wäre das Auto geflickt worden.

D.h. unten Dunkelbeige und oben sehr helles Beige. Mehrere Garagisten wie auch Privatleute sprachen mich darauf an, ob das Auto einen Schaden gehabt habe, da das Auto 2 Farben habe. Beim sofortigen reklamieren wurde ich von meinem Daihatsu-Vertragshnändler als farbenblind bezeichnet. Mehrere Expertisen gemacht mit Bestätigung der unakteptablen Farbdifferenzen. Daihatsu Importeur stellt sich auf die Seite des Garagisten und verweist, dass dieser mein Vertragspartner ist. Der Händler wiederum verweist auf den Importeur. Fazit: Keiner will für den Sachschaden verantwortlich sein! Das nennt man Kundenbetreuung! Fazit: Gericht. Ich kann einem jeden Käufer von Daihatsu nur abraten.

Beste Antwort im Thema

Also:

- Gutachter Fotos machen lassen

- Diese Fotos an Daihatsu schicken (Neuwagen hat doch Garantie)

- Mangelanspruch beim Händler schriftlich mit nachweis (einschreiben!) durch die Fotos erheben

Gruß

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Moin

ich fahre meinen kleinen Copen seit 2005 und habe nur einmal wegen einer Roststelle im Radlauf mit Daihatsu ernsthaft reden müssen - und das mit Erfolg. Liegt aber auch am Händler, ob der sich für seinen Kunden reinhängt.

Wem der Copen gefällt, dem kann ich nur dazu raten. Wenn Dein Händler Dir Murks verkauft hat, würde ich natürlich vom Händler abraten.

Ich habe auch schon einen neuen Mercedes SLK nach 2 Tagen / 458Km mit Totalausfall der Elektronik in die Werkstatt schleppen lassen - das ist Pech.

Bei Daihatsu Deutschland gibt es einen Ansprechpartner Qualitätsmanagement und üblicherweise gehört jeder Händler einer Kfz-Schiedsstelle an - diese beiden würde ich jetzt mal einschalten. Das Wort "Garagist" klingt nach Schweiz - da habe ich dann weniger Ahnung.

Ansonsten kann ich meine Freude beim losfahren in meiner kleinen schwarzen Rennsemmel auch nach 5 Jahren kaum unterdrücken.

Beste Grüße

Frank

PS: Ich kann Deinem Beitrag keine konkrete Frage entnehmen. Worum geht es Dir genau?

Themenstarteram 6. Oktober 2010 um 12:34

Es geht mir darum, dass ich andere Menschen davon warnen will, und zwar vor Daihatsu und seinem Kundendienst. Ebenfalls, dass es eine Anmassung von Daihatsu selber ist, ein solches Fahrzeug in 2 Farben

überhaupt auszuliefern. Dann dazu noch auszusagen, es sei üblich, dass alle Daihatsu-Modelle solche Farbdifferenzen aufweisen, obschon dies nicht der Fall ist. Ich habe das gleiche Modell verglichen und dort war die Farbe einheitlich. Richtig es geht hier um die Schweiz.

am 6. Oktober 2010 um 14:03

Zunächst mal kann man wenn man vor etwas warnen will das Ganze etwas anders verpacken. So herumgepoltert macht das eher unglaubwürdig.

Insbesondere da ich eher gute Erfahrungen gemacht habe, sowohl mit mehreren Händlern als auch mit der Deutschlandzentrale in Tönisvorst. Allerdings habe ich auch schon einen Händler gehabt, den ich guten Gewissens absolut nicht weiterempfehlen kann.

Zitat:

Original geschrieben von cosmetic

Es geht mir darum, dass ich andere Menschen davon warnen will, und zwar vor Daihatsu und seinem Kundendienst. Ebenfalls, dass es eine Anmassung von Daihatsu selber ist, ein solches Fahrzeug in 2 Farben

überhaupt auszuliefern. Dann dazu noch auszusagen, es sei üblich, dass alle Daihatsu-Modelle solche Farbdifferenzen aufweisen, obschon dies nicht der Fall ist. Ich habe das gleiche Modell verglichen und dort war die Farbe einheitlich. Richtig es geht hier um die Schweiz.

Dein Anliegen in allen Ehren - dann musst Du aber auch Ross und Reiter nennen, sonst klingt das eher nach Frust als nach konstruktivem Beitrag. Klar ist das Forum auch für Warnungen und Ratschläge da.

Ich kenne mich in der Schweizer Daihatsu-Organisation grad gar nicht aus - ich würde wie schon gesagt eine neutrale Schiedsstelle / Gutachter ins Spiel bringen. Dass es sich um einen Lackmangel handelt, scheinen die Bilder ja wiederzugeben. Ich hab mal einen Lackschaden gehabt und bei einem Veredler ausbessern lassen. Dazu hat er ein Messgerät auf den Lack gehalten und die Farbe bestimmt. Da stehen dann ein paar Zahlen im Display, nach denen der Lack dann angemischt wird. Lass doch mal die Farbunterschiede messen.

In D gibt es so was wie eine Fahrzeugübernahme, die man beim Händler protokolliert. Wenn man danach einen Mangel feststellt und im Zweifel auch ein Gutachten dazu hat, sollte das immer zeitnah und schriftlich dokumentiert werden. Ich würde den Händler zur Beseitigung des Mangels mit Fristsetzung auffordern und parallel einen anderen Händler oder Gutachter einbeziehen.

Ansonsten: Viel Glück und trotzdem Spaß beim Fahren.

Gruß

Frank

Also:

- Gutachter Fotos machen lassen

- Diese Fotos an Daihatsu schicken (Neuwagen hat doch Garantie)

- Mangelanspruch beim Händler schriftlich mit nachweis (einschreiben!) durch die Fotos erheben

Gruß

Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von FrankH1

Zitat:

Original geschrieben von cosmetic

Es geht mir darum, dass ich andere Menschen davon warnen will, und zwar vor Daihatsu und seinem Kundendienst. Ebenfalls, dass es eine Anmassung von Daihatsu selber ist, ein solches Fahrzeug in 2 Farben

überhaupt auszuliefern. Dann dazu noch auszusagen, es sei üblich, dass alle Daihatsu-Modelle solche Farbdifferenzen aufweisen, obschon dies nicht der Fall ist. Ich habe das gleiche Modell verglichen und dort war die Farbe einheitlich. Richtig es geht hier um die Schweiz.

Dein Anliegen in allen Ehren - dann musst Du aber auch Ross und Reiter nennen, sonst klingt das eher nach Frust als nach konstruktivem Beitrag. Klar ist das Forum auch für Warnungen und Ratschläge da.

Ich kenne mich in der Schweizer Daihatsu-Organisation grad gar nicht aus - ich würde wie schon gesagt eine neutrale Schiedsstelle / Gutachter ins Spiel bringen. Dass es sich um einen Lackmangel handelt, scheinen die Bilder ja wiederzugeben. Ich hab mal einen Lackschaden gehabt und bei einem Veredler ausbessern lassen. Dazu hat er ein Messgerät auf den Lack gehalten und die Farbe bestimmt. Da stehen dann ein paar Zahlen im Display, nach denen der Lack dann angemischt wird. Lass doch mal die Farbunterschiede messen.

In D gibt es so was wie eine Fahrzeugübernahme, die man beim Händler protokolliert. Wenn man danach einen Mangel feststellt und im Zweifel auch ein Gutachten dazu hat, sollte das immer zeitnah und schriftlich dokumentiert werden. Ich würde den Händler zur Beseitigung des Mangels mit Fristsetzung auffordern und parallel einen anderen Händler oder Gutachter einbeziehen.

Ansonsten: Viel Glück und trotzdem Spaß beim Fahren.

Gruß

Frank

Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 8:27

Vielen Dank für Eure Antworten. Fotos wurden erstellt. Gutachten ebenso. Reklamiert beim Autohändler welcher mich als farbenblind bezeichnete. Ich gab dem Händler von Anfang an schriftlich 14 Tage Zeit entweder das Auto zurückzunehmen oder mir ein anderes Fahrzeug zu geben, wobei er von Anfang an seine Nachbesserungs-pflicht verweigerte. Es war ein Garantiesachbearbeiter vom Generalimporteur anwesend welcher mir aber mitteilte, dass nicht er mein Vertragspartner sei, sondern der Händler. Es nütze somit nichts, wenn ich an ihn gerate mit Fotos, Beweisen etc. Der Händler müsse bei ihm reklamieren und wenn er dies nicht täte, so sei der Fall für ihn erledigt. Der Händler sagte mir im Beisen des Daihatsu-Vertreters, er würde in Sachen Farbe gar nicht unternehmen und ich müsse das Fahrzeug so wieder mitnehmen. Gemäss Recht, habe ich, wenn der Händler verweigert irgend etwas zu unternehmen, das Recht auf Wandelung.

Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 8:37

Vielleicht kann mir hier Jemand noch einen anderen Rat geben. Es ist

einfach entsetzlich, wenn man deswegen vor Gericht gehen muss.

So ein Verfahren kostet zwischen Fr. 20'000.-- uund Fr. 50'000.--.

Der Gutachter sagte mir auch ich sei im Recht, wobei "Recht haben und Recht bekommen" vor Gericht sind zwei paar Stiefel. Das Auto kann mit diesem Farbunterschied auch nicht weiterverkauft werden, denn überall wo ich hinkam wurde ich grfagt, ob das Auto geflickt worden sei denn es habe ja 2 verschiedene Farben. Ich meine Farbtonunterschiede muss man ja wohl akzeptieren wobei nicht so krasse. Habe ebenfalls ein gleiches Modell mit der gleichen Farbe in einer anderen Garage verglichen und dieses dort hatte keinen Farbunterschied. Was meint ihr dazu?

Hallo,

http://www.daihatsu.ch/index.php?id=21&L=1

da ist von Garantie die Rede. Also nicht Händler sondern Daihatsu. Geh mal bei einem anderen Vertragspartner vorbei und Frag den nach seiner Meinung.

Gruß

am 7. Oktober 2010 um 12:48

Genau.

Die Sache ist, daß Daihatsu selbst zwar die Garantie gibt, sie aber über ihre Vertragspartner abwickelt. Wenn man da einen Vertragspartner am Wickel hat, der einfach keine Lust oder keine Einsicht hat, dann hat man Dein Erlebnis.

Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Hallo,

http://www.daihatsu.ch/index.php?id=21&L=1

da ist von Garantie die Rede. Also nicht Händler sondern Daihatsu. Geh mal bei einem anderen Vertragspartner vorbei und Frag den nach seiner Meinung.

Gruß

Themenstarteram 7. Oktober 2010 um 12:58

Ganz klar haben mir bis jetzt 2 Anwälte sowie auch Daihatsu gesagt,

dass ich nur auf meinen Vertragshändler zurückgreifen kann und leider nicht auf Daihatsu. Der Händler sollte auf Daihatsu zurückgreifen, da dieser wiederum Vertragspartner von Daihatsu ist.

Stimm euch zu,

aber da steht nicht in den Garantiebedingungen dass es der Kuafvertragspartner sein muss, sondern ein Vertragspartner. D.h. anderen Daihatsu Vertragspartner mal aufsuchen und mit dem klären, oder sehe ich das falsch?

Gruß

am 7. Oktober 2010 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Stimm euch zu,

aber da steht nicht in den Garantiebedingungen dass es der Kuafvertragspartner sein muss, sondern ein Vertragspartner. D.h. anderen Daihatsu Vertragspartner mal aufsuchen und mit dem klären, oder sehe ich das falsch?

Gruß

Siehst Du grundsätzlich richtig. Nur es um eine Rückabwicklung des Kaufvertrages geht, ist eigentlich der Vertragspartner zuständig, wo man gekauft hat. In allen anderen Fällen kann man zu jedem.

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