Herzlich willkommen im Reifen und Felgen Forum von MOTOR-TALK.de.
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Die Reifen eines Fahrzeugs gehören zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen, denn sie sind die Verbindung zwischen Fahrbahn und Fahrzeug. Wichtigster Bestandteil eines jeden Autoreifens ist die Karkasse. Sie ist entscheidend für die Festigkeit und besteht aus mehreren Gewebeunterlagen, die von Gummi umgeben sind. Als Materialien werden Stahl, Kunstseide, Kord und Polyamidfasern genutzt. In Abhängigkeit von der Ausrichtung der Karkassenlagen zueinander wird zwischen Diagonal- und Radialreifen unterschieden. Bei Diagonalreifen sind die Karkassenlagen in einem spitzen Winkel zueinander angeordnet. Die Karkassenlagen des Radialreifens sind im Gegensatz dazu in einem Winkel von ca. 90 Grad zur Laufrichtung angeordnet. Heutzutage werden im PKW-Bereich fast ausschließlich Radialreifen montiert. Diagonalreifen werden noch im Geländeeinsatz (Offroad und Landwirtschaft) und bei Oldtimern verwendet. Die Karkasse wird nach außen durch die Seitenwand vor Beschädigungen geschützt.
Die Lauffläche hat unmittelbaren Fahrbahnkontakt und gewährleistet den Kraft- und Formschluss. Das Profil und die Gummimischung hängen vom Einsatzzeitraum (Sommer- und Winterreifen bei Straßenfahrzeugen) und -zweck (z.B. Gelände- oder Renneinsatz) ab. Für den optimalen Sitz des Reifens auf der Felge ist die Wulst verantwortlich. Ihr Kern besteht aus einem oder mehreren Drahtkernen und ist von Karkassenfäden umzogen. Moderne Autoreifen nutzen keine Schläuche mehr. Damit die Luft im Reifen verbleibt, wird er von innen mit einer speziellen Gummimischung beschichtet, die als Innerliner bezeichnet wird.
Soll das eigene Fahrzeug eine persönliche Note erhalten, geraten häufig die Felgen als erstes in den Fokus. Welche Rad-\Reifenkombinationen auf einem Fahrzeug gefahren werden dürfen, lässt sich anhand des Certificate of Conformity (Konformitätsbescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung) feststellen. Zu beachten ist, dass es sich bei den freigegebenen Felgen um originale Felgen des OEMs handelt. Zubehör-Felgen verfügen im Gegenteil dazu über eine ECE-Betriebserlaubnis, eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis mit oder ohne Auflage A01) oder ein Teilegutachten nach § 19 (3) StVZO. Ist die Felge für das vorhandene Fahrzeug nicht geprüft, wird eine Einzelabnahme notwendig. Felgen mit der ECE-Erlaubnis können ohne weiteres am Fahrzeug montiert werden. Eine Eintragung ist nicht notwendig. Zubehör-Felgen mit einer ABE ohne Auflage A01 können in Deutschland ebenfalls ohne TÜV-Abnahme und -eintragung montiert werden. Die Unterlagen sind im Fahrzeug mitzuführen. Ist eine Auflage A01 erwähnt, muss das Fahrzeug nach der Montage der Räder einem Prüfingenieur vorgeführt werden, der eine Anbaubestätigung ausstellt. Liegt ein Teilegutachten vor, müssen die Räder in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Grund hierfür können notwendige Veränderungen am Fahrzeug sein.
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