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Privater Autoverkauf - wie Fallstricke vermeiden ??
Liebe Experten,
ich möchte meinen guten alten Opel verkaufen. Es gibt einige in-/ausländische Interessenten, die unterschiedliche Modalitäten der Ab-/Ummeldung vorschlagen.
Es gibt von den Kaufinteressenten diese unterschiedlichen Vorschläge:
- wir schließen den Vertrag, ich kriege das Geld, übergebe den KFZ-Brief, demontiere die Kennzeichen und stelle das Auto auf den Privatparkplatz des Käufers ab.
Ich behalte den KFZ-Scheinund die Kennzeichen und melde das Auto selbst ab. Danach übergebe ich den KFZ-Schein an den Käufer.
- wir machen den Vertrag, ich kriege das Geld, übergebe KFZ-Brief und Schein an den Käufer, der eine Erklärung unterschreibt, binnen 7 Tagen das Fahrzeug auf sich umzumelden.
- wir schließen den Vertrag, ich kriege das Geld, übergebe den KFZ-Brief, demontiere die Kennzeichen und der Käufer fährt den PKW auf seinem Abschleppwagen weg.
Ich behalte den KFZ-Schein und die Kennzeichen und melde das Auto selbst ab. Danach übergebe ich den KFZ-Schein an den Käufer.
Gibt es bei einem der drei Optionen Fallstricke ??
Danke für kurze Rückmeldung
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16 Antworten
Ich denke die sicherste Variante ist.
Das Auto ist abgemeldet.
Dadurch ist das Nummernschild auch ungültig gemacht.
Die entsprechende Bezahlung übergibt der Käufer in bar.
Abhängig von der Höhe der Summe könnte man auch Paypal Freunde nutzen.
Also keine Garantie etc.
Abgemeldet ist sicher und für Käufer und Verkäufer unbequem.
Brauch man nicht zur Abmeldung Schein und Brief?
Zitat:
@Italo001 schrieb am 20. April 2024 um 08:23:00 Uhr:
Brauch man nicht zur Abmeldung Schein und Brief?
Nein
Wenn man einen Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt hat, ist auch der Verkauf ohne vorherige Abmeldung sicher. Mit der Fahrzeugübergabe haftet der neue Besitzer, der gleichzeitig auch die bestehende Versicherung übernimmt. Als Verkäufer sollte man Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informieren.
Die Abmeldung geht heute auch online, wenn die Kennzeichen und der Fahrzeugschein bereits über neuere Plaketten verfügen.
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 20. April 2024 um 10:16:35 Uhr:
Wenn man einen Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt hat, ist auch der Verkauf ohne vorherige Abmeldung sicher. Mit der Fahrzeugübergabe haftet der neue Besitzer, der gleichzeitig auch die bestehende Versicherung übernimmt. Als Verkäufer sollte man Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informieren.
Trotzdem wäre jede Menge Ärger vorprogrammiert, wenn sich der Käufer nicht daran hält!
Ein Autoverkauf mit noch angemeldetem Fahrzeug ist natürlich deutlich einfacher, aber nur empfehlenswert wenn man sich strikt an einige Punkte hält: Geduld haben/Zeit einplanen, nur Interessenten empfangen die nicht blöd herumlabern und komische Vorschläge (wie bereits von Dir geschildert zum Beispiel) machen, Probefahrt machen lassen, Kaufvertrag gegen Bargeld oder Vorabüberweisung und natürlich erst dann folgender Abholung des Fahrzeugs...und ganz wichtig: das Bauchgefühl muss stimmen! Setzt aber etwas Empathie voraus.
Ich wimmle mittlerweile jeden gleich zu Anfang ab bei dem ich nur das allerkleinste Gefühl der Unstimmigkeit habe, mir ist meine Zeit ehrlich gesagt viel zu schade um mich mit Spinnern abzugeben.
Meine persönliche Erfolgsquote nach dieser Vorgehensweise: immer noch 100%
Zitat:
@tett schrieb am 20. April 2024 um 14:02:17 Uhr:
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 20. April 2024 um 10:16:35 Uhr:
Wenn man einen Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt hat, ist auch der Verkauf ohne vorherige Abmeldung sicher. Mit der Fahrzeugübergabe haftet der neue Besitzer, der gleichzeitig auch die bestehende Versicherung übernimmt. Als Verkäufer sollte man Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf informieren.
Trotzdem wäre jede Menge Ärger vorprogrammiert, wenn sich der Käufer nicht daran hält!
Höchstens für den Käufer, wenn der das Fahrzeug nicht ummeldet oder die Versicherung nicht bezahlt. Fahren ohne Zulassung, Fahren ohne Versicherung. Der Verkäufer ist Rechtlich aus der Sache raus.
Nicht ganz, der Verkäufer bleibt zunächst Steuerschuldner bis zur Abmeldung oder Zwangsabmeldung.
Rechtlich ist das eine, aber wer bekommt denn die Post, wenn das Fahrzeug geblitzt wird, wenn falsch geparkt wird, wenn die KFZ-Steuer oder die Zahlung der Versicherung fällig ist oder schlimmer noch ein Unfall passiert? Wer hat dann den Ärger? Das ist dann schon etwas naiv zu behaupten, der Verkäufer hätte damit nichts zu tun!
Ja und? In allen diesen (sehr selten vorkommenden) Fällen, teilt man eben mit, wer verantwortlich ist. Wer das bisschen Mühe in einem unwahrscheinlich auftretenden Fall scheut, sollte vielleicht erst gar kein Verkaufsgeschäft abschließen. Wie oben schon geschrieben, mit schriftlichem Kaufvertrag, Kopie des Personalausweises des Käufers, schriftlicher Übergabequittung, schriftlicher Mitteilung der Veräußerung an Zuslassungsstelle und Versicherung ist der Verkäufer aus dem Schneider. Und nein, der Alteigentümer bleibt auch nicht Steuerschuldner, das ist eine weit verbreitete, aber unrichtige Legende.
Die Du sicherlich mit Quellen des HZA belegen kannst?
Das HZA beendet die Steuerpflicht des eingetragenen Halters erst mit Abmeldung bzw Ummeldung des Wagens
Zitat:
@RFR schrieb am 21. April 2024 um 16:39:09 Uhr:
Ja und? In allen diesen (sehr selten vorkommenden) Fällen, teilt man eben mit, wer verantwortlich ist. Wer das bisschen Mühe in einem unwahrscheinlich auftretenden Fall scheut, sollte vielleicht erst gar kein Verkaufsgeschäft abschließen. Wie oben schon geschrieben, mit schriftlichem Kaufvertrag, Kopie des Personalausweises des Käufers, schriftlicher Übergabequittung, schriftlicher Mitteilung der Veräußerung an Zuslassungsstelle und Versicherung ist der Verkäufer aus dem Schneider. Und nein, der Alteigentümer bleibt auch nicht Steuerschuldner, das ist eine weit verbreitete, aber unrichtige Legende.
Dann wünsche ich viel Glück!!