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Messung Standgeräusch PKW Soko Autoposer
Hallo Zusammen,
letztens stolpere ich zufällig über folgenden Bericht der Oldtimer Markt:
https://www.oldtimer-markt.de/autoposer
Da ich kurz vor der Fertigstellung meines Oldtimers (Modelljahr 1979) stehe wirft so etwas freilich Fragen auf. Nicht dass ich vor habe eine Krawallschachtel zu bauen aber man möchte natürlich vermeiden, dass das Fahrzeug zu Unrecht stillgelegt wird.
Dort heißt es u.a.:
Zitat:
was eine Lärmmessung vor Ort bestätigen soll: Das Messgerät zeigt ein Standgeräusch von 101 dB(A), obwohl laut Papieren nur 83 dB(A) zulässig sind
und weiter:
Zitat:
von illegalem Lärm kann keine Rede sein, weil S. bei der Verkehrskontrolle das Geräusch des Chevy nach der falschen Norm misst. Denselben Fehler macht Dekra-Prüfingenieur Andreas Müller* in seinem Gutachten, das er kurz darauf im Auftrag der Dienstgruppe Autoposer abfasst. Er kommt zwar nur auf 95 dB(A) Standgeräusch
Gerade noch 84 dB(A) sind es, wenn nach der korrekten Norm gemessen wird: Denn die gibt gemäß § 49 der Straßenverkehrzulassungsordnung für Autos mit Einzelbetriebserlaubnis und Erstzulassung bis zum 1. Oktober 1983 eine Messentfernung von sieben Metern vor, keine Nahfeldmessung aus 0,5 Metern. "Zwischen beiden Messwerten beim selben Auto liegen dabei etwa 17 dB(A) Unterschied", sagt Alex Piatscheck, langjähriger GTÜ-Prüfingenieur und einer der beiden Inhaber der Oldtimer-Tankstelle an den Hamburger Elbbrücken. Laut gesetzlicher Norm kommen noch 5 dB(A) Toleranz dazu.
Was dem Pickup noch fehlt, ist ein einzelner Buchstabe in den Fahrzeugpapieren: Dort ist zwar das Standgeräusch von 83 db(A) vermerkt, nicht aber das große N für die Messmethode. "Der Buchstabe fehlt häufig. Manchmal geht er bei der Vollabnahme unter, mitunter vergisst ihn die Zulassungsstelle. Er ist nicht zwingend vorgeschrieben, soll aber Verwechslungen vorbeugen"
So weit, so gut. Bei mir stehen 77 dB(A) im Brief. Ohne das „N“. Logischerweise auch kein „P“. Mein 88er Omega hat das "P" und auch einen höheren Standgeräuschwert was das aus dem Artikel bestätigt denn mein BMW war im Stand in jedem Fall lauter, als der Omega.
Bei Wikipedia bin ich zufällig auf folgendes gestoßen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch
Zitat:
Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB-Angabe im Brief werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet. Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden.
Das ist alles schön und recht. Sollte es zu einer Kontrolle kommen ist jedoch fraglich, ob ein ausgedruckter Artikel der OMA und ein Hinweis auf Wikipedia eine Beschlagnahmung verhindert, sofern die Beamten mit den Regelungen nicht vertraut sind.
Ich möchte das irgendwo anders hieb- und stichfest nachlesen können. Aus dem genannten § 49a StVZO werde ich nicht wirklich schlau bzw. ergibt sich daraus nicht, wie gemessen werden muss bzw. wenn eine Nahfeldmessung durchgeführt wird, was offensichtlich zulässig ist, wieviel - die Toleranz außen vor gelassen - aufgrund der anderen Messmethode oben drauf gerechnet werden muss. Laut Wiki 26 dB..., aber wo steht das noch?
Kann mir jemand weiterhelfen?
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40 Antworten
Wikipedia ist nicht verbindlich, da wird sich der Polizist totlachen wenn du ihm den Artikel unter die Nase hältst.
Wenn du jetzt schon solche Sorgen wegen einer möglicherweise bevorstehenden Verkehrskontrolle hast, sieht es mit dem H-Kennzeichen wohl auch schlecht aus, oder?
Er nun wieder...
Zitat:
@dodo32 schrieb am 10. Juni 2022 um 16:59:23 Uhr:
man möchte natürlich vermeiden, dass das Fahrzeug zu Unrecht stillgelegt wird.
Das wirklich zu vermeiden, ist komplett unmöglich. Es gleicht dem Versuch, zu vermeiden, zu Unrecht einer Straftat verdächtigt, oder von irgendwem zivilrechtlich verklagt zu werden. Unberechtigte Eingriffe in die eigenen Rechte lassen sich niemals im Vorhinein vermeiden --- genau das ist es, was sie von berechtigten Eingriffen unterscheidet. Man kann ihnen grundsätzlich erst dann entegegentreten, wenn sie passiert sind.
Zitat:
Sollte es zu einer Kontrolle kommen ist jedoch fraglich, ob ein ausgedruckter Artikel der OMA und ein Hinweis auf Wikipedia eine Beschlagnahmung verhindert, sofern die Beamten mit den Regelungen nicht vertraut sind.
Wenn die Beamten sich ihrer Auffasung sicher sind, hilft nahezu sicher gar nichts, was du vor Ort tun könntest. Das liegt in der Natur ihres Berufes. Der Weg, solche Konflikte zu klären, ist in letzter Konsequenz das Gericht. Dafür gibt es das (und, wenn man glaubt, dass man wahrscheinlich mal dort landet, die Rechtsschutzversicherung.)
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 10. Juni 2022 um 20:44:48 Uhr:
Zitat:
@dodo32 schrieb am 10. Juni 2022 um 16:59:23 Uhr:
man möchte natürlich vermeiden, dass das Fahrzeug zu Unrecht stillgelegt wird.
Das wirklich zu vermeiden, ist komplett unmöglich. Es gleicht dem Versuch, zu vermeiden, zu Unrecht einer Straftat verdächtigt, oder von irgendwem zivilrechtlich verklagt zu werden. Unberechtigte Eingriffe in die eigenen Rechte lassen sich niemals im Vorhinein vermeiden --- genau das ist es, was sie von berechtigten Eingriffen unterscheidet. Man kann ihnen grundsätzlich erst dann entegegentreten, wenn sie passiert sind.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 10. Juni 2022 um 20:44:48 Uhr:
Zitat:
Sollte es zu einer Kontrolle kommen ist jedoch fraglich, ob ein ausgedruckter Artikel der OMA und ein Hinweis auf Wikipedia eine Beschlagnahmung verhindert, sofern die Beamten mit den Regelungen nicht vertraut sind.
Wenn die Beamten sich ihrer Auffasung sicher sind, hilft nahezu sicher gar nichts, was du vor Ort tun könntest. Das liegt in der Natur ihres Berufes. Der Weg, solche Konflikte zu klären, ist in letzter Konsequenz das Gericht. Dafür gibt es das (und, wenn man glaubt, dass man wahrscheinlich mal dort landet, die Rechtsschutzversicherung.)
das ist die richtige antwort daumen hoch
Zitat:
@Hinnerk1963 schrieb am 10. Juni 2022 um 20:36:05 Uhr:
Wenn du jetzt schon solche Sorgen wegen einer möglicherweise bevorstehenden Verkehrskontrolle hast, sieht es mit dem H-Kennzeichen wohl auch schlecht aus, oder?
So sieht der Bmw 323i aus mit Felgen, sowas bekommt H-Kennzeichen.
https://imganuncios.mitula.net/...anual_143_hp_5340135623420729439.jpg
Weiße Blinker? Würg...
Kannst du das "N" nicht nachträglich in die Papiere eintragen lassen?
Und dann würde ich den Verlag anschreiben woraus die das aus dem §49 ableiten. Schlau werde ich aus dem § auch nicht wirklich. Wahrscheinlich steht das in einem der Richtlinien oder so.
Vielleicht hilft dir der Verlag/Autor da ja weiter wie du das bei einer Kontrolle am besten regelst.
Ich würde versuchen das N nachtragen zu lassen, den §en ausdrucken und bei einer Kontrolle auf die Eintragung und den §en Hinweisen und wenn er trotzdem still legen will ein Dizi einzuleiten. Das mögen die gar nicht.
Was anderes wüsste ich hier leider auch nicht was ich dir sonst als Rat geben könnte.
Vielleicht könnte man sowas auch mit einen Prüfer der H-Zulassungen macht und der nicht ganz so auf der Brennsuppen hergeschwommen ist klären.
Warum so viel Aufsehen? Der Wagen sieht doch toll aus und wird mit H-Kennzeichen sicher nicht im Fokus der Polizei stehen. Das ein älteres Auto lauter ist, ist auch klar.
Hast du den denn extrem lauter gemacht, dass Du dir Sorgen machst?
Wenn nichts illegal ist, ist doch alles gut. Dazu bist du informiert. Die Polizei lässt doch mit sich reden, wenn du es freundlich erklärst. Aber wie gesagt, die sind doch eher hinter neueren Poserkarren her, da zählt so alter 3er mit H-Kennzeichen ganz sicher nicht zu.
Dodo, pack dir jeweils eine Beschreibung des korrekten und der falschen Messverfahren ins Auto und achte auf die vollständige Eintragung in der Zulassung. Für das Restrisiko hilft dann nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, damit im Nachhinein alles wieder ohne Kostenrisiken gerade gezogen werden kann.
Zitat:
@benprettig schrieb am 11. Juni 2022 um 09:20:14 Uhr:
Warum so viel Aufsehen? Der Wagen sieht doch toll aus und wird mit H-Kennzeichen sicher nicht im Fokus der Polizei stehen. Das ein älteres Auto lauter ist, ist auch klar.
Hast du den denn extrem lauter gemacht, dass Du dir Sorgen machst?
Wenn nichts illegal ist, ist doch alles gut. Dazu bist du informiert. Die Polizei lässt doch mit sich reden, wenn du es freundlich erklärst. Aber wie gesagt, die sind doch eher hinter neueren Poserkarren her, da zählt so alter 3er mit H-Kennzeichen ganz sicher nicht zu.
Das wollte ich auch grad noch nachtragen.
Denke auch nicht das sie es grad auf Oldies abgesehen haben.
Welchen Wert hat das Fahrgeräusch in dB (A) im Fahrzeugschein ?
Der Fz-Schein ist noch original?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 11. Juni 2022 um 06:43:15 Uhr:
Und dann würde ich den Verlag anschreiben woraus die das aus dem §49 ableiten. Schlau werde ich aus dem § auch nicht wirklich. Wahrscheinlich steht das in einem der Richtlinien oder so.
Einschlägig ist grundsätzlich die "Rili für die Messung des Standgeräusches von Kfz im Nahfeld im Rahmen der obligatorischen Überwachung nach § 29 u der Anlage VIII StVZO."
Die gibt eine grundsätzliche Toleranz von 5 dB(A) vor, dazu kommen bei Fahrzeugen ohne Angabe zum Nahfeldwert eine Toleranz (für PKW und LKW) von weiteren 17 dB(A), zusammen also 21 dB(A). Die genannten 26 dB(A) gelten für Kräder und Kleinkräder.
Anspruchsvoll ist ggf. die Aufgabe herauszufinden, was für ein Wert überhaupt in den Papieren steht.
Vor 1980 bzw. 1983 die alte Richtlinie. Das N muss nicht zwangsläufig dabeistehen. Oder wurde mal vergessen beim Ausstellen der Papiere zu übertragen, daher die Frage nach dem Schein. Das Kfz ist EZ 1979.
Ein Standgeräusch von 77 dB (A) im Nahfeld halte ich für etwas wenig. Das Fahrgeräusch könnte ein Hinweis sein. Es gibt auch keinen Grenzwert für das Standgeräusch. Die Angabe dient bei Kontrollen dazu, eine Messung mit relativ einfachen Mitteln auf der Straße ohne Laborbedingungen durchzuführen, mit brauchbaren Ergebnissen. Diverse Aprilias oder Ducatis haben 110 dB im Schein stehen. Allerdings, wenn das Standgeräusch nicht mehr dem Wert im Schein entspricht, ist es ziemlich sicher, dass an der Anlage manipuliert wurde und das Fahrgeräusch (bei dem es Grenzwerte gibt, je nach Baujahr) auch nicht mehr der Betriebserlaubnis entspricht. Meines Erachtens rechtfertigt das in keinster Weise eine Stilllegung vor Ort (Verhältnismäßigkeit). Nur wegen etwas Schall ist von keiner akuten Verkehrsgefährdung auszugehen. Es gab Fälle, bei denen AMG GTs kontrolliert wurden, die absolut original waren und trotzdem laut Messung zu laut waren. Ob es dabei an der Messung lag oder sich etwas am Auto verändert hat (Alterung Kat etc.) k.A. Wenn der BMW vollkommen original ist, dürfte es kein Problem geben.