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Mangel bei Gebrauchtautokauf beim Händler
Hallo,
am Donnerstag habe ich mir einen Golf beim Händler gekauft (Erstzulassung 2019). Er meinte mit dem Wagen ist alles in Ordnung. Nun habe ich bereits 2 Mängel festgestellt:
1. die Winterreifen (waren im Kofferraum, daher nicht vorher gesehen) sind in einem sehr schlechtem Zustand und in einem ist Ein Nagel drin, der auch farbig umrandet ist. Also musste es zumindest vorm Vorbesitzer bekannt gewesen sein.
2. Die Klimaanlage scheint nicht richtig zu funktionieren. Also Heizung geht, aber sie kühlt nicht vernünftig.
Nun werde ich morgen anrufen und Behebung der Mängel fordern. Meine Frage, wie stehen da die Chancen, dass es auch passiert? Habe ich bei beiden Mängeln Anspruch drauf? Und da ich das Auto auch benötige, wie lange darf das Ganze dauern? Was würdet ihr tun?
Danke für eure Erfahrungen.
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70 Antworten
Ich habe das mal hierher zu den Experten geschoben.
Wenn du dich nicht von Anfang an im Ton vergreifst, sollte das auch einfach über die Bühne gehen. Aber wir reden hier wieder über ein 5 Jahre altes Auto. Wie lange Stand das Auto schon ? Die Klima mal eine gute Weile auf voller Leistung pusten lassen. Danahc Mangel anmelden und richten lassen .
Ich denke es war im Vertrag eine 8-fach Bereifung enthalten?
Dann sollten die Reifen auch nicht defekt sein.
Ich denke sowas lässt sich freundlich regeln.
Solltest halt nicht mit erhobenem Finger da reinlaufen… kann ganz banale Gründe haben weshalb das nicht entdeckt wurde.
Der Händler war bisher freundlich, daher bin ich erstmal optimistisch das auch im Guten zu klären. Bei der Klima bläst halt leicht kühle Luft raus, aber nicht wie eine normale Klima richtig kühlen sollte. Wir haben heute geschwitzt..! Habe halt Angst, dass der Händler sich da rausreden will.
Der Verkäufer sagte bei der Probefahrt nur, die Winterreifen sind im Kofferraum, kann daher etwas Geräusche machen beim Fahren. Sie sind nicht explizit im Kaufvertrag aufgeführt und waren nicht groß Thema. Daher habe ich keine Ahnung inwiefern man da einen Anspruch hat...?
Beanstande die Klima, hau die Reifen in die Tonne. Wenn die Felgen noch gut sind neue Winterreifen drauf und gut ist
Wenn die Winterreifen nicht Teil der Kaufsumme waren, dann kann man auch nichts bemängeln. Zur Klima nur soviel. Sowas ist kein versteckter Mangel. Die Funktionsfähigkeit lässt sich einfach prüfen und somit war der jetzige Zustand Teil des Kaufvertrages.
Zitat:
@ktown schrieb am 28. April 2024 um 22:36:17 Uhr:
Zur Klima nur soviel. Sowas ist kein versteckter Mangel. Die Funktionsfähigkeit lässt sich einfach prüfen und somit war der jetzige Zustand Teil des Kaufvertrages.
Quatsch. Das fällt eindeutig unter die Gewährleistung. Relevant ist, was ein Käufer erwarten kann, nicht was er vielleicht herausfinden könnte.
Zitat:
@ktown schrieb am 28. April 2024 um 22:36:17 Uhr:
Zur Klima nur soviel. Sowas ist kein versteckter Mangel. Die Funktionsfähigkeit lässt sich einfach prüfen und somit war der jetzige Zustand Teil des Kaufvertrages.
Wir reden hier nicht vom Privatverkauf mit Gewährleistungsauschluss!
Beim Kauf mit Gewährleistung vom Händler wird auch bei einem späteren Defekt in der Gewährleistungszeit davon ausgegangen, dass die Mangelursache schon bei Übergabe bestand.
Also selbst wenn die Klimaanlage bei der Probefahrt noch gekühlt hätte, dann besteht jetzt ein Mangel, der in die Gewährleistung fällt. Dem Verkäufer steht es frei den Gegenbeweis anzutreten (Stichwort Beweislast).
Bei den Reifen würde ich auch eher kein Fass aufmachen; die Klimaanlage benötigt im einfachsten Fall nur einen kleinen Service mit Auffüllen, da sollte man auf der (freundlichen) Tonspur wohl eine Lösung finde, ohne mit Paragraphen zu kommen.
Also einen abgerockten Radsatz, eines Defekt, in den Kofferraum zu legen ist schon dreist.
Nicht dreist, wenn nicht explizit über Winterräder gesprochen wurde. Ich würde mich zwar auch ärgern, aber dann halt anständige neue besorgen (wenigstens 2) und beim nächsten Mal klar vereinbaren, was mitgeliefert wird und was nicht. Die Klimaanlage halte ich hier für wichtiger, denn die kann man als Laie in aller Regel eben nicht selbst warten.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 29. April 2024 um 10:19:24 Uhr:
Also einen abgerockten Radsatz, eines Defekt, in den Kofferraum zu legen ist schon dreist.
Wenn sie für lau dabei waren? Und wenn sie im Kofferraum gelegen sind hätte man ja auch mal einen Blick drauf werfen können wenn es einen denn interessiert hätte.
Den Nagel hätte man bei einem kurzen Blick vielleicht nicht gesehen aber zumindest den Zustand der Reifen.
Wäre ein gutes Argument für Preisverhandlungen gewesen, vorher aber nicht hinterher
Klima wäre bei einem defekt ein Gewährleistungsfall, wenn nur zu wenig Kältemittel drin ist könnte man es auch als Verschleiß deklarieren. Wobei, wenn bei einem 5 Jahre alten Wagen deutlich Kältemittel fehlt kann das auch auf einen defekt Hinweisen.
So ganz eindeutig ist das also alles nicht, daher erst mal freundlich beim Händler nachfragen. Je nach seiner Reaktion muss man dann halt mal schauen wie man weiter reagiert.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 29. April 2024 um 10:39:11 Uhr:
Nicht dreist, ...
Kaufrechtlich wohl nicht zu beanstanden. Dreist, weil es in die Richtung kostengünstige Altreifenentsorgung geht. Und der TE hat ja noch nicht mal geschrieben, in welchem Zustand die Felgen sind.
Ich wäre war da auch zu naiv und hätte eher nicht damit gerechnet. Hatte mal einen Ford von einem "Freund". Aussage: Reifen sind neu draufgemacht. Stimmt, waren neu drauf. 3 verschiedene Fabrikate, der jüngste Reifen 10 Jahre alt.
Jetzt schweife ich ab.
Ein Laie kauft von einem Händler ein Auto.
Genau dafür ist das Gewährleistungsrecht gemacht worden.
Der Käufer kann sich auf den Händler als Fachmann verlassen, und wenn dann die Klima nicht richtig funktioniert, muss der Händler dafür geradestehen.
Nicht der Käufer, weil er so dumm war, das nicht zu bemerken.
Deshalb Klima eindeutig Gewährleistung
Beim Reifen würde ich auch kein Fass aufmachen., evtl kann man den Nagel ohne Luftverlust herausziehen