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KFZ Umbau Behindertengerecht Zuschuss
Mir geht es um ein möglichen zuschuss für den Umbau eines KFZ ich bin Berufs tätig und habe ein GDB von 80% Lähmung des Rechten Armes. Der Umau wird nötig weil mein altes Auto ein Totalschaden ist wegen nicht selbst Verschuldeten Wege unfall.
Ich glaube zu wissen das die Arbeitsagentur zuständig ist finde aber kein Antrag.
mfg
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11 Antworten
Sollte denn da die gegnerische Versicherung nicht auch den Umbau ersetzen ?!
Der gehörte ja nun zum Auto das man dir kaputt gefahren hat.
Kfz-Hilfe gibt meines Wissens der Rentenversicherungsträger.
Zitat:
@TomDK schrieb am 24. Mai 2020 um 13:36:29 Uhr:
Sollte denn da die gegnerische Versicherung nicht auch den Umbau ersetzen ?!
Der gehörte ja nun zum Auto das man dir kaputt gefahren hat.
Hallo, denke das dies der Richtige Ansatz hier ist , wäre auch meine Überlegung .
Warum sollte man hier wenn alles fest verbaut war vor dem Unfall dies nun in eigener Sache an einem durch den Unfallschaden neuen Fahrzeug selber ersetzen sollen , gehört ja so zum Fahrzeug um es Vorschriftsmäßig im Straßenverkehr bedienen zu können , war bestimmt auch so eingetragen , also ist dies auch Sache der gegnerischen Versicherung hier dafür aufzukommen .
Falls die sich weigert müsste sich dies wohl ein Anwalt ansehen und drum kümmern , so sehe ich das auch .
Zitat:
@quadedi schrieb am 24. Mai 2020 um 19:42:44 Uhr:
Kfz-Hilfe gibt meines Wissens der Rentenversicherungsträger.
Nein, je nach Fall sind es unterschiedliche Träger. Bei mir war es z.b. das Arbeitsamt.
Es gibt keine vorgedruckten Anträge und KfZ Beihilfe wird von der ARGE im Netz verschwiegen - formlosen Antrag stellen!
ok dann versuch ich das mal mal ich weis noch das der KFZ zuschuss letztes mal vor ca. 7 jahren von der Rentenversicherung abgelehnt wurde aber man kann es ja noch mal mit den umbauten Probieren bei der ARGE vielen dank
mfg
Naja, so funktioniert das leider nicht. Je nach Lebenssituation ist entweder die ARGE, die Rentenversicherung, das Sozialamt, das Integrationsamt oder wer weiß auch zuständig. Das wird dir aber die ARGE sagen, ob sie zuständig sind oder nicht. Falls sie nicht zuständig sind, sind sie aber verpflichtet den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Ich habe damals auch einfach aus dem blauen heraus den Antrag an das Sozialamt gestellt, diese haben dass in meinem Fall an die ARGE weitergeleitet.
Und bei Ablehnung in Widerspruch gehen, ggfs. Anwalt. Nicht nachlassen.
Erkundige dich doch mal beim VdK,
du bekommst auch als Nichtmitglied Auskunft
Ich Frage mich nur , wenn du doch einen nicht Verschuldeten Unfall hattest und die Gegnerische Versicherung dir deinen Schaden ersetzt hat , wieso soll die dann hier nicht den Umbau mit bezahlen , sicherlich war der ja schon vor dem Unfall dort eingebaut und Funktionstüchtig und so soll es eigentlich auch danach wieder sein , so kenne ich das eigentlich wieso soll ich da dann selbst Geld in die Hand nehmen müssen .
Gib doch hierzu mal kurz Bescheid warum oder wieso dies hier nicht der Fall sein soll , wäre Toll wenn du dich hierzu auch mal Äußern würdest . Du brauchst hier keine Summen nennen oder Geld-Beträge , nur was hier der Grund sein soll , ich weiß das die Versicherungen hier oft nur den reinen Fzg.-Schaden begleichen wollen , funktioniert aber so nicht . Ich hatte mal einen Firmenwagen mit einem Umbau drin welcher so in kein anderes Fzg. reingepasst hätte ohne extrem Umbau auf dessen und ja mir ist einer hinten rein und Fzg. war TS somit gab es einen neues Fzg. und nun musste das ganze dort wieder rein bzw. teils neuer Ersatz da durch den Unfall beschädigt wurde . Versicherung hat sich erst einmal geweigert dies zu zahlen war uns klar obwohl fest verbaut war jedoch gab es dazu auch ein Gutachten von und ja nach langem hin und her war es dann so das wir den kompletten Innenausbau in Neu bekommen haben inkl. dessen Einbau ohne Zusatzkosten , waren damals so um die knapp 10t. € , für einen 3-Mann Betrieb eine Stange Geld finde ich und so sieht es für dich genauso aus , du hast die Umbaukosten ja auch nicht gerade so in der Portokasse nutzlos rumliegen .
Hallo,
also zumindest war es mal so, dass im Fall voll berufstätig jedoch noch keine 10 Jahre die ARGE übernimmt. Danach darf die Rentenversicherung ran.
Also bei mir ist die RVA dafür aufgekommen, hat sich dann ihren Anteil vom Unfallgegner geholt, wurde zu 27% Eigenverschulden verdonnert aufgrund meiner "Aussage" unter Drogen.... also ich wurde im KH dazu befragt, stand da aber unter starken Schmerzmitteln...
@ThunderCrash Wie ist der aktuelle Stand? Wer hat die Kosten denn nun übernommen? Nach über 2 Jahren sollte das ja abgeschlossen sein.