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HU Bericht bei Werkstätten

Themenstarteram 10. Mai 2024 um 11:18

Hallo Kollegen,

da ich mein KFZ verkaufen möchte, habe ich in meinen Unterlagen nach dem letzten HU Bericht gesucht. Ich lies den TÜV immer gleich mit dem Service mitmachen.

Ich habe gesehn, dass bei Mercedes-Benz selcher und bei Bosch Car Service mir nie der HU/AU Bericht ausgestellt wurde. Ist das normal? In der Rechung ist es aufgeführt aber einen Bricht gab es nie.

Vielen Dank!

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14 Antworten

Ist nicht normal. Der Bericht gehört zum Auto und wird normalerweise mit aushändigt

Die Berichte sollten abgespeichert sein.

Einfach mal anfragen damit dieser dann beim Verkauf mitgegeben werden kann.

So interessehalber…

 

Wozu ist der AU-Bericht denn nötig mitzuführen oder in den Papieren zu haben?

 

Ohne bestandene AU hätte der Wagen ja auch keine bestandene HU.

Themenstarteram 10. Mai 2024 um 14:27

Zitat:

So interessehalber…

 

Wozu ist der AU-Bericht denn nötig mitzuführen oder in den Papieren zu haben?

 

Ohne bestandene AU hätte der Wagen ja auch keine bestandene HU.

Ich meinte HU also einfach den gesamten TÜV Bericht.

Ohne den kann der neue Besitzer das Auto nicht anmelden (so steht es im Internet).

 

Ich frage am Montag nach ob die Werkstatt mir diesen nachträglich aushändigt oder ich muss den TÜV ganz neu machen.

Ich kenne es auch so, dass man den Bericht mit der Rechnung ausgehändigt bekommt.

Zitat:

@Matze93_1 schrieb am 10. Mai 2024 um 16:27:39 Uhr:

 

oder ich muss den TÜV ganz neu machen.

Nicht unbedingt, Du kannst Dir bei der Prüforganisation auch eine zweitschrift ausstellen lassen.

Evtl ist die Vorlage bei der Zulassungsstelle auch nicht nötig, wenn der Bericht für die Zulassungsstelle abrufbar ist. Kann man vorher erfragen.

Ansonsten wäre es unüblich,dass die Werkstatt Deinen Bericht einbehalten hat.

wo hast du das im Internet gelesen? Mag sein das es regionale Unterschide gibt, der Zulassungsstelle in meiner Region reicht der Stempel/Eintrag auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1, da wollte keiner den HU Bericht sehen ..

Zitat von meinem Amt "erforderliche Unterlagen":

"

Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.

"

Themenstarteram 10. Mai 2024 um 15:40

Da ich das Auto von meiner Mutter übernommen habe (also Halterwechsel) bekam ich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1, bedeutet der ist komplett blanko. Also auch hier steht nichts.

Ah ok ja vielleicht können die das auch online bei der Zulassungsstelle abrufen.

Der ist nicht blanko, vorne links wo der Ort der Ausstellung steht, steht auch die nächste fällige HU.

Musstest Du bei der Umschreibung auf Dich keinen Bericht vorlegen?

Dann war die HU abrufbar, sonst hätte man nachgefragt

Themenstarteram 10. Mai 2024 um 15:59

Ahh ja da steht es, Danke @windelexpress!

Nein musste ich nicht, ja dann war es abrufbar.

Super bin ich schon mal schlauer!

Kommt auf die Herkunft des Käufers an, wenn ich ihn kaufen würde, bräuchte ich explizit den Bericht.

Gruß jaro

Dann lässt man den Wagen halt online zu, ohne Gang auf die Behörde.

Ihr immer mit eurem "online" das kann nicht jeder!

Gruß jaro

Nur als Hinweis,

da bei abrufbarem HU Bericht vom KBA, die wenigsten Zulassungsstellen den Bericht vorliegen haben wollen, insbesondere wenn bei der vorherigen Zulassung die Gültigkeit geprüft sein dürfte.

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