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Hilfe benötigt: Anmeldung eines Gebrauchtwagen in München

Themenstarteram 29. April 2024 um 18:01

Ich stehe vor einer Herausforderung bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens in München. Das Fahrzeug wurde bei einem Händler außerhalb von München erworben. Auf der offiziellen Website der Stadt München finde ich Informationen zur Anmeldung eines Neufahrzeugs („Fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung anmelden“) sowie zur Abmeldung und Ummeldung, wenn sich der Halter innerhalb Münchens ändert.

Ich möchte einen Gebrauchtwagen, der in einer anderen Stadt gekauft wurde, für mehrere Jahre anmelden.

Allerdings scheint meine spezifische Situation dort nicht direkt adressiert zu werden. Könnte jemand bitte auf der Website München hier https://stadt.muenchen.de/.../fahrzeuge.html

nachsehen, welche Optionen für die Anmeldung eines solchen Gebrauchtwagens verfügbar sind? Vielen Dank

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37 Antworten

Zitat:

 

Ich stehe vor einer Herausforderung ......

 

.....Allerdings scheint meine spezifische Situation dort nicht direkt adressiert zu werden....

Du inszenierst ein Problem, das keines ist weil dieser Standard-Vorgang täglich hundertausendfach reibungslos abläuft.

Du holst dir von deiner Versicherung eine evB Nummer (das geht heutzutage telefonisch oder online), nimmst ZB1 und ZB2 deines Autos (Fzg.-Schein und -Brief) und gehst damit zu Zulassungsstelle. Dort erhältst du ein Kennzeichen zugeteilt, das du prägen läßt. Dann werden die Schilder gesiegelt und ans Auto geschraubt.

Ende.

TüV Bericht nicht vergessen...und SEPA Mandat für die Steuer.

Gruß jaro

Und was hälst du von der dritten Spalte links:

<Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München>

Themenstarteram 29. April 2024 um 19:22

Zitat:

Du inszenierst ein Problem, das keines ist weil dieser Standard-Vorgang täglich hundertausendfach reibungslos abläuft.

Du holst dir von deiner Versicherung eine evB Nummer (das geht heutzutage telefonisch oder online), nimmst ZB1 und ZB2 deines Autos (Fzg.-Schein und -Brief) und gehst damit zu Zulassungsstelle. Dort erhältst du ein Kennzeichen zugeteilt, das du prägen läßt. Dann werden die Schilder gesiegelt und ans Auto geschraubt.

Ende.

Es scheint, als hättest du meinen Beitrag nicht vollständig gelesen. Ich wollte lediglich wissen, welche Option ich auf der Münchner Webseite wählen soll, um einen in einer anderen Stadt gekauften Gebrauchtwagen anzumelden.

Themenstarteram 29. April 2024 um 19:30

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 29. April 2024 um 20:19:36 Uhr:

Und was hälst du von der dritten Spalte links:

<Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München>

Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

Beschreibung: „Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.“

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich habe alles dreimal gelesen und fand diese Option dennoch nicht passend. Ich war davon ausgegangen, dass das Fahrzeug derzeit an dem anderen Ort in dem der Fahrzeughändler ansässig ist abgemeldet ist (also nicht mehr angemeldet!).

Muss ein Autohändler das Kfz anmelden wenn dieser z.B. Probefahrten damit ermöglicht?

Falls ja, wäre die Option „Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München“ die richtige.

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, ein derzeit abgemeldetes, gebrauchtes Fahrzeug aus einem anderen Ort in München anzumelden?

Was Sigi nannte ist korrekt.

Trenne dich von dem Gedanken, dass die website-Auswahl so formuliert ist, dass der Bürger erkennt wohin er muss. Die site wird von Technikern und Designern programmiert, die in die nötigen Verwaltungsabläufe keinen Einblick haben. Dabei wird ihnen ein Aufgabenheft in die Hand gedrückt, das Verwaltungsmitarbeiter ohne IT-technischen Hintergrund auf Weisung der Behördenleitung möglichst wortreich, jedoch inhaltlsarm, zusammengestückelt haben. Das Ergebnis beurteilt eine Kommision aus Behördenleitungen, die weitgehend auch nicht wissen worum es geht. Wenn du wissen möchstest wie die elektronische Behördenakte (inkl. Umsetzung am "Opfer") richtig funktionieren würde, dann schau dir eine x-beliebige Behörden-website in Estland an. Das klappt dort ganz entspannt auch mobil im letzten Wald vor der russischen Grenze. Die haben die EU-Vorgaben umgesetzt und ihre alten Verfahrenswege einfach über Bord geschmissen. Hierzulande undenkbar ....

Händler haben für Probefahrten rote Kennzeichen die Fahrzeuge müssen also nicht angemeldet werden.

Natürlich kannst du ein abgemeldetes Auto in MÜnchen auf dich zulassen / anmelden das wird dort (und überall in Deutschland) täglich tausendfach gemacht.

Gerade in Muc kannst du alles rund um die Fahrzeugzulassung auch online machen.

https://www.buergerservice-portal.de/.../bsp_ikfz_antragstellung#/

Ansonsten online einen Termin vereinbaren und in der Eichstätter Strasse antreten..Checkliste der nötigen Papiere durchgehen. Fehlt das was, kommt man an der Einlaßloge schon nicht vorbei.

bye

Zitat:

@firfer schrieb am 29. Apr. 2024 um 21:22:42 Uhr:

Es scheint, als hättest du meinen Beitrag nicht vollständig gelesen. Ich wollte lediglich wissen, welche Option ich auf der Münchner Webseite wählen soll, um einen in einer anderen Stadt gekauften Gebrauchtwagen anzumelden

Doch ich habe den Beitrag vollständig gelesen. Du willst ein Auto auf dich anmelden und ich habe dir gesagt, wie man das macht.

 

Da brauchst du keine "Optionen" auf irgendeiner Webseite und es ist auch keine "Herausforderung".

 

Aber dein Leben scheint überdurchschnittlich kompliziert zu sein, das hat an deinem anderen Thread bzgl Fahrzeug Garantie schon gesehen :)

@nogel schrieb am 30. April 2024 um 13:42:06 Uhr:

Zitat:

 

Doch ich habe den Beitrag vollständig gelesen. Du willst ein Auto auf dich anmelden und ich habe dir gesagt, wie man das macht.

Da brauchst du keine "Optionen" auf irgendeiner Webseite ...

Einspruch.

Zumindest bei uns im Kreis gibt es keine Zulassungsstelle, wo man einfach hingehen kann. Da ist man schnell wieder draußen (schon erlebt beim Warten bis ich dran war)

Ohne vorherige online-Terminvereinbarung auf der Webseite der Zulassungsstelle vom Landkreis inkl. der Auswahl der zu tätigenden Wünsche bekommt man keinen Termin.

Den Termin bekommt man dann online vorgeschlagen. In der Regel liegt dieser für Otto Normal irgendwo 1-4 Wochen in der Zukunft.

Abgesehen davon daß ich das gesagte nicht glaube, dürfte es auch rechtlich nicht zulässig sein.

 

Wenn Oma Gretchen ihr Auto ab-/ummelden muß, weil sie in die Seniorenresidenz umzieht, kann niemand verlangen, daß sie sich Smartphone/PC anschafft und in den Tiefen des Internets versucht einen Termin zu buchen.

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Mai 2024 um 16:25:20 Uhr:

Abgesehen davon daß ich das gesagte nicht glaube, dürfte es auch rechtlich nicht zulässig sein.

Genau das habe ich am 14. März erlebt.

Hatte einen Online-Termin auf einer für mich zuständigen Zulassungsstelle.

Steht ein älterer Herr im Flur, unsicher und aufgeregt.

Frage ihn ob ich ihm helfen kann, ja er will eine H-Ummeldung machen, ist aber wegeschickt worden da er keinen Termin vorweisen kann. Ein freundlicher Mitarbeiter von dem Landratsamt bekommt das mit, zieht sein Handy und wickelt im Flur alles ab. Zum Glück für den älteren Herrn ist noch ein ausgefallener oder zurückgegebener Termin frei geworden und so muß er nur eine halbe Stunde warten. Ohne den Mitarbeiter und ohne freien Termin hätte er unerledigt die Heimreise machen können.

Inwieweit das rechtlich in Ordnung ist müßte an anderer Stelle geklärt werden.

... mag sein. Oma Gretchen hat aber nunmal das Problem das der Rest der Welt schon im Vorfeld alles Termine abgegrast haben. Da kommt sie morgens zum Amt, freut sich über die fehlende Schlange, obwohl der Aufschließer gerade erst kommt und dann spuckt der Wartemarkenautomat keine Wartemarke mehr aus.

On nun Omas Gretchen Enkelin, die kleien Greta, immer im Vorteil ist?

https://www.derwesten.de/.../...e-probleme-ausgebucht-id234068263.html

Mein Nachwuchs brauchte einen internationalen Führerschein. Der hat auch geflucht das es nie einen freien Termin Online gab. Dem Nachwuchs wurde auf Insta und FB auch nicht gesagt das die tagesaktuellen Termine jeden morgen zum Zeitpunkt x online freigeschaltet werden. Nachdem das "gegessen" war, blieb das Gefluche das halt kein Termin zur Convinent-time, 10 min vor/nach Dienstbeginn zu ergattern war. Bist das im Kopf saß irgendwas zu nehmen was frei ist und dann schauen wie man es mit dem Dienst, zur Not mit <beep>, arrangiert bekommt.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 2. Mai 2024 um 17:24:07 Uhr:

Ein freundlicher Mitarbeiter von dem Landratsamt bekommt das mit, zieht sein Handy und wickelt im Flur alles ab. Zum Glück für den älteren Herrn ist noch ein ausgefallener oder zurückgegebener Termin frei geworden und so muß er nur eine halbe Stunde warten. Ohne den Mitarbeiter und ohne freien Termin hätte er unerledigt die Heimreise machen können.

Inwieweit das rechtlich in Ordnung ist müßte an anderer Stelle geklärt werden.

Wenn die rechtliche Frage sich auf dem hilfsbereiten Mitarbeiter und seiner spontanen Buchungsaktion bezieht, sehe ich kein Problem. Da hat der alles richtig gemacht und vermieden das kurzfritisg jemand online in die Lücke springt. Der hat doch einen Schulterklopfer verdient!

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