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Hat mein Antrag auf KFZ Hilfe Chancen?
Hallo,
mein Name ist Stefan, ich bin 38 und habe seit 2014 Parkinson. Ich habe ein GdB von 50 und Merkzeichen G.
Seit 1.12.2017 bekomme ich volle EU Rente (ca. 830 euro) und möchte trotzdem arbeiten.
Ich fange am 22.1 einen Job im Callcenter an. ca. 54km weg vom Wohnort. Der Job ist für 30 Stunden in der Woche inkl. Wochenendschicht und spätdienst bis 23 Uhr.
Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln komme ich nicht zur Arbeit, da entweder so früh oder so Spät kein Bus fährt.
Mein derzeitiges KFZ ist 11 Jahre alt hat 176000km runter und einen Wert von ca. 1500 Euro.
Reparaturen inkl. Winterreifen müßte ich für ca. 2000 euro investieren.
Nun habe ich einen Antrag auf Kfz Hilfe für ein Auto mit Automatik gestellt. Habe aber Angst das der Antrag abgelehnt wird. Die 15 Jahre habe ich voll und somit ist die DRV zuständig.
Die Rehabearbeiterin wollte nix am telefon sagen, meinte nur die schauen ob öffentl. Verkehrsmittel fahren, ob sie zu den Zeiten fahren schauen die nicht.
Das demotiviert natürlich wenn der erste Bus um 8 Uhr am Arbeitsort ankommt und ich um 7.30uhr Arbeitsbeginn habe und der letzte um 22 Uhr fährt und ich bis um 23 Uhr dienst habe.
Vielleicht hat jemand aufmunternte Worte oder Tips?
Dazu kommt das ich ein Kostenvoranschlag einreichen sollte, Mobile.de Angebot geht laut Aussage der Rehabearbeiterin auch, nur der Wagen ist wohl schon weg:-(
mfg
stefan
Beste Antwort im Thema
Gaaanz Wichtig:
Geh sofort zu einem Anwalt der sich mit Sozialrecht auskennt! Der erhebt dann Einspruch. Dazu hast Du nämlich nicht lange Zeit.
Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast und es finanziell knapp wird, kannst Du VORHER zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Beratunghilfe stellen. Damit gehst Du dann zum Anwalt.
Derartige Anträge aug KZF-zuschuß werden oft zuerst einmal abgelehnt um Kosten zu sparen. Die Behörden hoffen darauf, das Du eingeschüchtert bist und nix unternimmst.
Laß Dich nicht entmutigen. Die Begründung der Behörde ist ja mehr als Dünn. Wie oben schon geschrieben: Dann könnte ja keiner auf dem Land einen Zuschuß bekommen und der in der Stadt würde ihn nicht brauchen. Wenn der Arzt bei Dir einen Behinderung feststellt, die dich entsprechend einschränkt hast Du auch einen entsprechenden Anspruch. Das kann Dir der Anwalt aber erklären, der ist da der Fachmann.
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48 Antworten
Ob der Antrag klappt oder nicht, kann ich Dir natürlich nicht sagen aber ich kann Dir sagen, das so etwas im Zweifel immer zuerst abbgelehnt wird. Such Dir schonmal einen Anwalt für Sozialrecht. Falls Du keine Rechtschutzversicherung hast, wird er Dir auch helfen können im Bereich Beratungshilfe (Die mußt Du VORHER beim Amtsgericht beantragen) bzw. Prozesskostenbeihilfe.
Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg das es klappt. Einen Kostenvoranschlag kannst Du ja nicht wirklich einreichen, da bei Gebrauchtwagen natürlich das Angeot immer sehr kurzfristig iist.
Und noch ein kleiner Tipp: Bei Ablehnung solltest Du mit deinem Anwalt direkt auf das Thema Härtefall zu sprechen kommen, da Du ja aus genannten Gründen den ÖPNV nicht nutzen kannst.
Und vor allem wünsche ich Dir viel Kraft bei deiner Parkinson-Erkrankung. Nicht jeder ist ein Michael J. Fox und kann sich zurückziehen.
Hallo Stefan,
vielen herzlichen Dank.
Ja ich versuche Kraft zu behalten. Morgen am Montag werde ich erstmal bei den Ämtern anrufen.
mfg
Hallo Stefan,
natürlich kann die DRV nur Verkehrsverbindungen in Ihre Entscheidung mit einfließen lassen, die auch zu den benötigten Zeiten auch tatsächlich fahren. I.d.R. verlangt die DRV ggf. noch die Einholung von drei Angeboten über die Kosten des täglichen Taxitransfers. Die Kosten werden dann auf den Förderzeitraum von fünf Jahren hochgerechnet und mit den Kosten der Förderung verglichen.
Die von dir geschilderten Umstände sollte eine Förderung gem. KfzHV ausreichend begründen.
Mach dir keinen Kopf, klappt schon!
VG HerrHausK
Zitat:
@StephanRE schrieb am 21. Januar 2018 um 13:33:25 Uhr:
Ob der Antrag klappt oder nicht, kann ich Dir natürlich nicht sagen aber ich kann Dir sagen, das so etwas im Zweifel immer zuerst abbgelehnt wird. Such Dir schonmal einen Anwalt für Sozialrecht. Falls Du keine Rechtschutzversicherung hast, wird er Dir auch helfen können im Bereich Beratungshilfe (Die mußt Du VORHER beim Amtsgericht beantragen) bzw. Prozesskostenbeihilfe.
Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg das es klappt. Einen Kostenvoranschlag kannst Du ja nicht wirklich einreichen, da bei Gebrauchtwagen natürlich das Angeot immer sehr kurzfristig iist.
Und noch ein kleiner Tipp: Bei Ablehnung solltest Du mit deinem Anwalt direkt auf das Thema Härtefall zu sprechen kommen, da Du ja aus genannten Gründen den ÖPNV nicht nutzen kannst.
Und vor allem wünsche ich Dir viel Kraft bei deiner Parkinson-Erkrankung. Nicht jeder ist ein Michael J. Fox und kann sich zurückziehen.
Moin,
das ist Blödsinn das ein Antrag immer abgelehnt wird!!! Du must nachweisen auf Deinen Antrag, das für Dich keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzbar sind! Das bestätigt Dir ja auch die Stadt beim ausfüllen des Bogens.(Ist Pflicht) Das alter Deines Wagens lässt eine sichere Nutzung auf Dauer nicht mehr zu, daher sehe ich eine Zustimmung des Antrages positiv entgegen!
PS. Habe im laufe der Zeit 8.Anträge auf Zuschuss gestellt, und 7.Zusagen erhalten!! Das nur zu der Aussage Ablehnungen und Anwalt nehmen
Das geht. Lass dir ein Gutachten von dem Autohaus schreiben, wo du deinen zukünftigen Wagen kaufen möchtest, dass beim Altwagen, um ihn zu ertüchtigen das und das gemacht werden muss um verkerssicher zur Arbeit zu kommen und das die Kosten dafür den Wert des Wagens bei Weitem übersteigen.
Dann noch eine Schilderung deines zukünftigen Arbeitsweges mit dem Öpnv und wann du dann los müsstest und wann du wieder daheim bist mit Umsteigen usw., dann sollte es klappen. verdienstbescheinigung bzw. Arbeitsvertrag beifügen, damit die wissen, was du verdienen wirst, damit die ausrechnen können, was dir zusteht.
Hallo, soweit ich weiß hast Du wenn du Arbeit hast gute Chancen auf Zuschüsse.
Das Problem ist, wenn du schon in Rente bist, wieder in eine Beschäftigung zu kommen.
Da haben ja einige Ämter ein Wort mit zu reden, und aus Pers. Erfahrung weis ich das dir das kaum gelingen wird.
Denn die Ämter sind ja nicht Blöd! da es unter Umständen sehr Hohe Zuschüsse geben kann und das nicht nur einmal, und Ämter generell ungerne Leistungen erbringen!!
(da Sie ja immer so Tun als währe es ihr eigenes) werden Sie alles daran Setzen dir den Weg zurück in einen neuen Job zu erschweren.
Weil, es werden ja nicht nur Finanzielle Leistungen / Hilfen für PKW geleistet, es werden ja auch Leistungen für Behinderten gerechte Arbeitsplätze sowie Förderungen für diese erbracht.
Und das sind Summen von denen die sich Ungern Trennen.
Ganz wichtig, für den Anfang währe erst einmal das Du einen Arbeitgeber finden würdest der dich mit deinen Behinderungen einstellen würde und der dann noch Bereit währe die entsprechenden Förderungen und Leistungen für sich zu Beanspruchen.
Das wiederum Lohnt sich meist nur ab einer Angestellten Zahl von über 50 Personen, hat was mit Steuern etc. zu Tun.
Infos zu so etwas findest du meist beim Versorgungsamt deiner Stadt.
viel glück :-)
Und schreib mal bei Gelegenheit was du geschafft hast.
Sorry hatte Überlesen das du ja schon einen Job hast. Eigentlich müsste dann der Antrag auf Reparaturkosten durchgehen. Eine Finanzierung eines Gebrauchtwagens wird meist Abgelehnt , dafür gibt es aber u.a. bis zu 9000€ Zuschuss bei der Anschaffung eine Neuwagens. Oder es gibt auch Beihilfe zu den Spritkosten aber nur wenn Du in Arbeit stehst. Wie gesagt es gibt dafür eindeutige Rechtsgrundlagen und Vorschriften meist als PDF beim Versorgungsamt zum Downloaden.
Noch einen Tipp für dich, schau dich doch mal hier um und erkundige dich beim Bund Behinderter Autobesitzer www.bbab.de
Oder hier gerade gefunden im Forum Diskutiert: www.motor-talk.de/forum/antrag-ohne-den-9500-zuschuss-kfz-hilfe-fehlt-woher-bekomme-ich-die-t5704190.html
Viel Glück , lass dich nicht Unterkriegen und Behupsen!!
Zitat:
@solatouc schrieb am 1. Februar 2018 um 11:37:30 Uhr:
Hallo, soweit ich weiß hast Du wenn du Arbeit hast gute Chancen auf Zuschüsse.
Das Problem ist, wenn du schon in Rente bist, wieder in eine Beschäftigung zu kommen.
Da haben ja einige Ämter ein Wort mit zu reden, und aus Pers. Erfahrung weis ich das dir das kaum gelingen wird.
Denn die Ämter sind ja nicht Blöd! da es unter Umständen sehr Hohe Zuschüsse geben kann und das nicht nur einmal, und Ämter generell ungerne Leistungen erbringen!!
(da Sie ja immer so Tun als währe es ihr eigenes) werden Sie alles daran Setzen dir den Weg zurück in einen neuen Job zu erschweren.
Weil, es werden ja nicht nur Finanzielle Leistungen / Hilfen für PKW geleistet, es werden ja auch Leistungen für Behinderten gerechte Arbeitsplätze sowie Förderungen für diese erbracht.
Und das sind Summen von denen die sich Ungern Trennen.
Ganz wichtig, für den Anfang währe erst einmal das Du einen Arbeitgeber finden würdest der dich mit deinen Behinderungen einstellen würde und der dann noch Bereit währe die entsprechenden Förderungen und Leistungen für sich zu Beanspruchen.
Das wiederum Lohnt sich meist nur ab einer Angestellten Zahl von über 50 Personen, hat was mit Steuern etc. zu Tun.
Infos zu so etwas findest du meist beim Versorgungsamt deiner Stadt.
viel glück :-)
Und schreib mal bei Gelegenheit was du geschafft hast.
Sorry hatte Überlesen das du ja schon einen Job hast. Eigentlich müsste dann der Antrag auf Reparaturkosten durchgehen. Eine Finanzierung eines Gebrauchtwagens wird meist Abgelehnt , dafür gibt es aber u.a. bis zu 9000€ Zuschuss bei der Anschaffung eine Neuwagens. Oder es gibt auch Beihilfe zu den Spritkosten aber nur wenn Du in Arbeit stehst. Wie gesagt es gibt dafür eindeutige Rechtsgrundlagen und Vorschriften meist als PDF beim Versorgungsamt zum Downloaden.
Noch einen Tipp für dich, schau dich doch mal hier um und erkundige dich beim Bund Behinderter Autobesitzer www.bbab.de
Oder hier gerade gefunden im Forum Diskutiert: www.motor-talk.de/forum/antrag-ohne-den-9500-zuschuss-kfz-hilfe-fehlt-woher-bekomme-ich-die-t5704190.html
Viel Glück , lass dich nicht Unterkriegen und Behupsen!!
Moin,
wer lesen kann ist klar im Vorteil, ja der TH hat einen Arbeitsplatz, haste ja noch erkannt! Und ohne Arbeitsplatz keine Förderung!!!
Und Reparaturkosten Übernahme beim TH seines Auto: 170.000km, 11.Jahre , Zeitwert 1500€ ist absolut sinnlos! Daher sollte eine neues/gebraucht Auto absolut sinnvoll sein
Ich möchte mal wissen, wo manche Leute Ihr Halbwissen/Unwissen her haben??
Wie ich schon sagte: Wer lesen und/oder googeln kann, ist im Vorteil!!!
ABER:
Es werden auch Gebrauchtwagen gefördert! Der Wagen muss aber noch 50% vom Neupreis haben!
(mache ich selber so)
Es spielt überhaupt keine Rolle wie viel Beschäftige der Arbeitgeber hat! Ab 20 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt hat zudem ein Arbeitgeber einen Schwerbehinderten zu beschäftigen!
@allesgeht
So mache ich es auch. Gebrauchtwagen fördern lassen. Da ich aber schon zu viel verdiene bekomme ich nur noch einen Zuschuss für die behindertengerechte Zusatzaustattung i.H.v. 100% deren Kosten.Das ist immer noch gut. Auch alle Reparaturen dieser Zusatzaustattung, falls sie kaputt geht.
Bei meinem 1. PKW, da war ich in der Ausbildung, habe ich den Höchstsatz (jetzt 9000,00€) + die Kosten für die behindertengerechte Zusatzausstattung nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung bekommen. Da der Altwagen Schrottwert hatte, musste ich dessen Restwert nicht mehr einbringen.Vorgelegt hatte ich den Füherschein, ein Gutachten vom TüV über die notwendige Zusatzausstattung, eine Begründung warum ich den Arbeitsplatz nur mit dem PKW erreichen kann, ein Attest vom Arzt warum bei meiner Behinderung ein KFZ zur Erreichung des Arbeitsplatzes notwendig ist (habe GdB100 und Merkzeichen aG) und wie gesagt, ein Gutachten des Autohauses,das der alte Wagen am Ende seiner Nutzungdauer (11 Jahre) angelangt ware und jeglche Reparaturen (Rost,Bremsen, Stoßdämpfer) unwirtschaftlich seien. Der Arbeitgeber musste auch noch schreiben, dass er keine Kosten für ein KFZ übernimmt.
"Ist der behinderte Mensch zur Berufsausübung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, wird Kraftfahrzeughilfe geleistet, wenn infolge seiner Behinderung nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist."
Anbei ein Link:
http://www.autoanpassung.de/.../kraftfahrzeughilfe_verordnung.html
Ich drücke die Daumen.
Gruß
Hönni
Moin,
dem ist nichts hinzu zu fügen Hönni°
Hallo,
entschuldigt das ich heute erst Antworte.
Vielen Dank erstmal für die aufmunternden Worte.
Ich habe diesen Montag bei der Rehabearbeiterin nachgefragt ob der Antrag angekommen ist und ob sie was zum Stand sagen kann. Als Antwort habe ich zu hören bekommen,
der Antrag liegt derzeit zum Begutachten beim Sozialmedizinischen Dienst. Dieser hat wohl aber derzeit viel zu tun. Nun muß ich hoffen, dass da Leute Sitzen die nicht denken die Zuschüsse müssen die aus eigener Tasche zahlen. Den Eindruck habe ich nämlich die letzten male als ich mit den Ämtern telefoniert hatte.
Ich habe noch gefragt was der Gebrauchtwagen für Eigenschaften haben muß, sprich wie alt er sein muß. Die Beraterin meinte was für ein Auto ich dann kaufen würde ist völlig egal, nur er sollte nicht gerade 20 Jahre alt sein.
Na die Aussage nehm ich einfach mal so hin.
Ich hoffe der Antrag wird Zeitnah bearbeitet , denn mit meinem Auto macht das fahren aus rein Sicherheitstechnischen Aspekten schon kaum noch Spaß.
Mfg
stefan
Lege ihnen doch ein Angebot für einen Gebrauchten vor und Unterlagen wie ich oben beschrieben habe, dann kommen die auch nicht auf abwägige Gedanken.
Je mehr du selber an Infos beisteuerst um so einfacher deren Entscheidungsfindung.
Wenn die sich selber alles zusammen suchen müssen, kann für dich auch mal ein schlechtes Ergebnis heraus kommen.
Du musst die mit Daten unterstützen, wenn du verstehst was ich meine.
Hallo ja das werde ich am Wochenende mal angehen. Hoffe es hilft. Lg
Also, Diskussion hin oder her, jeder hat seine Meinung oder der eine weiß mehr als der andere, dennoch aber weiß oft nie jemand etwas genaues :-) .
Also hab ich mich mal auf die Suche gemacht und etwas Amtliches über Förderungen für Behinderte, Arbeitgeber (Finanzielle Leistungen) gefunden. Da ich kein Dieb sein will Kopiere ich keinen text sondern
setze mal ein Link zu diesen wie ich Denke sehr Informationsreichen Dokument PDF
Ratgeber Leistung des Interagtionsamtes
Und hier eine Seite wo Du Information zu weiteren Kostensenkung findest:
vielleicht konnte ich ja dennoch Helfen.
Zitat:
@solatouc schrieb am 2. Februar 2018 um 14:58:38 Uhr:
Also, Diskussion hin oder her, jeder hat seine Meinung oder der eine weiß mehr als der andere, dennoch aber weiß oft nie jemand etwas genaues :-) .
Also hab ich mich mal auf die Suche gemacht und etwas Amtliches über Förderungen für Behinderte, Arbeitgeber (Finanzielle Leistungen) gefunden. Da ich kein Dieb sein will Kopiere ich keinen text sondern
setze mal ein Link zu diesen wie ich Denke sehr Informationsreichen Dokument PDF
Ratgeber Leistung des Interagtionsamtes
Und hier eine Seite wo Du Information zu weiteren Kostensenkung findest:
vielleicht konnte ich ja dennoch Helfen.
Moin,
leider gibt es immer mehr Leute mit Halbwissen !
Aber Hönni hat zur Autoförderung schon genug reingestellt, oder habe ich ergänzt.
Zum Integrationamt brauchst Du was AUTOFÖRDERUNG betrifft nichts rein stellen, den die fördern nur das Umfeld des Arbeitsplatzes , aber kein Auto!