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Händler nimmt Auto nicht zurück - Was tun mit dem Auto?
Hallo ihr lieben,
Ich versuche mich halbwegs kurz zu fassen, jedoch alles wichtige mit rein zu schreiben. Kurz als Randinfo : ich hab mein Führerschein erst seit kurzem und es handelt sich hierbei um mein erstes Auto.
Ich hoffe ich bekomme hier sinnvolle Antworten und Ratschläge. Danke vorab.
Zur Geschichte :
Habe mir ein gebrauchtes Auto (VW eos 2.0 tdi Panorama Navi) gekauft. EZ 11/2009. Preis : 8.500€ 139000 km
Anfang Januar habe ich die erste Anzahlung gemacht. Dort hieß es, das noch TÜV gemacht werden muss und dann wird es angemeldet und ich kann es holen. Soweit, so gut.
Die zweite Hälfte der Summe, bekam er bereits eine Woche nach der ersten Zahlung, da er mir versicherte das Auto sei zeitnah fertig. - ja ich weiß, etwas dumm und naiv von mir.
Auf jedenfall habe ich dann dem Händler ständig nach telefonieren müssen. Und wenn ich ihn mal an der Leitung hatte, war er äußerst genervt und unfreundlich zu mir. Er sagte mir ständig, daß dies und jenes anscheinend bemängelt wurde vom TÜV und er dies und jenes noch verbessern muss, danach bekäme ich es. Jedesmal hieß es am Telefon zu mir, es wäre diese Woche fertig. Dann vertröstet auf die nächste Woche und so ging es weiter.
Meine Versicherung fürs Auto war bereits ab Januar schon gültig.
Dann hatte ich das Auto endlich am 14.02.2022 bekommen. Ich holte es ab und fuhr los. Doch bevor ich los fuhr, merkte ich, daß der Kilometer stand bei 140620km war. Dachte mir aber erst nichts dabei. 4 Wochen später etwa bekam mein Auto eine Meldung, Bremsflüssigkeit. Okay ich also direkt am nächsten Tag zur Werkstatt und dort hieß es, das der komplette Bremssattel kaputt war und das nicht erst seit gestern und noch diverse andere Dinge. Der Mechaniker wollte mich so nicht vom Hof lassen, also rief ich den Händler an und schilderte ihm die Situation. Er sagte er zahle nicht, ich müsse zu ihm in die Werkstatt da ich angeblich Werkstatt gebunden sei. (nein das steht nicht im Kaufvertrag!!!)
Mein Schwiegervater (er war damals beim Auto aussuchen dabei und kennt den Händler daher auch) rief dort an und der Händler meinte dann er zahle doch.
Jedoch als ich alles fertig gemacht hatte und das Auto wieder super war und ich dem Händler die Rechnung schickte, verweigerte er wieder, das er das nicht zahlen würde.
Deshalb bin ich kurze Zeit später zum Anwalt. Kann ja nicht sein, ich habe laut Vertrag schließlich auch Gebrauchtwagengarantie von 12 Monaten.
Mein Anwalt fand heraus das er schon wegen dem besagten Händler einige Anzeigen vorliegen hat und seine Klienten immer gewonnen haben und die das gleiche wie ich erlebt haben.
Es gab mehrere Dinge die mir im Nachhinein auffielen, die keinen Sinn ergeben (zb. Laut Papieren war der TÜV am 14.02.2022 16.30 Uhr dabei hatte ich das Auto um 15 Uhr abgeholt, dann hab ich nur den TÜV Bericht bekommen ohne Mängel und nicht die anderen, die laut Händler ja existieren, da er ja die Mängel "beheben" musste. Usw.)
Mein Anwalt hat ihm eine Frist gesetzt, er müsse bis 25.05.2022 das Geld ihm überweisen und das Auto dann bei mir zu Hause abholen. Leider meldet sich der Händler nicht. Weder auf die Briefe vom Anwalt, noch folgte die Zahlung von ihm.
Jetzt muss ich eine Klage einlegen. Soweit alles gut.
Jedoch ist meine Frage jetzt, was passiert nun mit dem Wagen? Da ich in der Probezeit bin, ist die Versicherung sehr teuer für mich und die kfz steuer ist auch nicht grad günstig für das Auto.
Wo kann/soll ich das Auto abstellen?
Hab keinerlei Privatgrundstücke (auch keine Freunde und Verwandte die eines haben etc.)
Habe ebenfalls keine Garage in der ich es abstellen kann.
Die Garagen die ich angefragt hatte, sagten mir das sie keine abgemeldeten Autos unterstellen, keine Ahnung wieso.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten das Auto dennoch abzumelden?!
Oder das Geld für die Versicherung über den Händler am Ende des Tages abrechnen?
Außerdem ziehe ich ab August um, ca. 120km weiter weg von meinem aktuellen Wohnort. Wenn ich es abmelden würde, kann ich es ja nicht mehr von A nach B bringen.
Hab ich das recht, das der Händler dann das Auto an einem anderen Ort abholen kann / soll / muss?
Ich hätte nur eine Option das Auto wo unterzubringen, wäre aber 400km vom Wohnort aktuell entfernt. Muss ich dann dafür sorgen, daß Auto wieder hier her zu bringen?
Von meinem Anwalt kommt keine wirkliche gute Antwort. Er meinte ich solle es abgemeldet irgendwo hinstellen und das Bußgeld in Kauf nehmen. Hmm. Keine Option für mich.
Puuh.. Ich hoffe jemand von euch hat da einen Tipp für mich. Wäre so dankbar ??
Liebe Grüße
Lunsl95
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13 Antworten
"Deshalb bin ich kurze Zeit später zum Anwalt."
Wäre der nicht dein erster Ansprechpartner?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Juni 2022 um 18:16:14 Uhr:
"Deshalb bin ich kurze Zeit später zum Anwalt."
Wäre der nicht dein erster Ansprechpartner?
Ich musste mich ja erstmal erkundigen, welche Wege ich überhaupt in Anspruch nehmen kann für die Situation.
Bin ja jetzt beim Anwalt seit über einen Monat.
Nur dass hier eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist.
Setz ein Gesuch nach Stellplatz für abgemeldetes Auto bei ebay Kleina. für deine Region rein.
Er sagte er zahle nicht, ich müsse zu ihm in die Werkstatt da ich angeblich Werkstatt gebunden sei. (nein das steht nicht im Kaufvertrag!!!)
Der Händler hat das Recht nachzubessern. Er muss eine Reparatur in einer anderen Werkstatt nicht bezahlen.
Ich würde das Auto in der Situation nicht viel fahren. Die gefahrenen Kilometer können im Fall eine Rückgabe bei der Rückerstattung abgezogen werden.
Der Händler muss auch keine "Fracht" für das Auto übernehmen, auch keine derzeit anfallenden Kosten.
Wenn es so knapp mit dem Unterhalt ist, sollte man eher überlegen, ob es das richtige Auto ist.
Die Garagen die ich angefragt hatte, sagten mir das sie keine abgemeldeten Autos unterstellen, keine Ahnung wieso.
Weil man ein abgemeldetes Auto nicht so schnell / einfach los wird, wenn man es weg haben will.
Von meinem Anwalt kommt keine wirkliche gute Antwort. Er meinte ich solle es abgemeldet irgendwo hinstellen und das Bußgeld in Kauf nehmen. Hmm. Keine Option für mich.
Was ist das denn für ein Anwalt ????
Das wäre das erste, was ich wechseln würde. Dann würde sich vielleicht auch was tun, wenn man ihn seit einem Monat konsultiert.
Gruß Matthias
Zitat:
@divad_de schrieb am 16. Juni 2022 um 18:42:50 Uhr:
Setz ein Gesuch nach Stellplatz für abgemeldetes Auto bei ebay Kleina. für deine Region rein.
Hab ich gemacht. Aber die meisten schreiben mir das sowas kaum zu finden sei..
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Juni 2022 um 18:20:37 Uhr:
Nur dass hier eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist.
Das ist mir bewusst. Wollte einfach nur gern einen Tipp haben was ich tun kann
Zitat:
@MJ tuning schrieb am 16. Juni 2022 um 19:04:40 Uhr:
Er sagte er zahle nicht, ich müsse zu ihm in die Werkstatt da ich angeblich Werkstatt gebunden sei. (nein das steht nicht im Kaufvertrag!!!)
Der Händler hat das Recht nachzubessern. Er muss eine Reparatur in einer anderen Werkstatt nicht bezahlen.
Ich würde das Auto in der Situation nicht viel fahren. Die gefahrenen Kilometer können im Fall eine Rückgabe bei der Rückerstattung abgezogen werden.
Der Händler muss auch keine "Fracht" für das Auto übernehmen, auch keine derzeit anfallenden Kosten.
Wenn es so knapp mit dem Unterhalt ist, sollte man eher überlegen, ob es das richtige Auto ist.
Ich fahre auch nicht mehr mit dem Auto. Aber bin auf ein Auto angewiesen. Weshalb ich mir ein neues zugelegt habe. Deshalb sind mir die Kosten für zwei Autos deutlich zu hoch.
Es ist halt teuer, weil ich noch in der probezeit bin.
Die Garagen die ich angefragt hatte, sagten mir das sie keine abgemeldeten Autos unterstellen, keine Ahnung wieso.
Weil man ein abgemeldetes Auto nicht so schnell / einfach los wird, wenn man es weg haben will.
Weiß nun einfach nicht mehr weiter..
Von meinem Anwalt kommt keine wirkliche gute Antwort. Er meinte ich solle es abgemeldet irgendwo hinstellen und das Bußgeld in Kauf nehmen. Hmm. Keine Option für mich.
Was ist das denn für ein Anwalt ????
Das wäre das erste, was ich wechseln würde. Dann würde sich vielleicht auch was tun, wenn man ihn seit einem Monat konsultiert.
Gruß Matthias
Er hatte ja genügend Chancen, aber er verbessert ja nichts. Und der Weg von mir bis zur Werkstatt waren 10km. Zu seiner Werkstatt wären es ca. 100km. So weit wollte ich nicht mehr fahren.
Ich weiß auch nicht wieso der Anwalt nicht eher eingreift. Schließlich hat er ja schon Briefe an den Händler geschrieben.
Zitat:
@Lunsl95 schrieb am 17. Juni 2022 um 07:34:31 Uhr:
Zitat:
@MJ tuning schrieb am 16. Juni 2022 um 19:04:40 Uhr:
Er sagte er zahle nicht, ich müsse zu ihm in die Werkstatt da ich angeblich Werkstatt gebunden sei. (nein das steht nicht im Kaufvertrag!!!)
Der Händler hat das Recht nachzubessern. Er muss eine Reparatur in einer anderen Werkstatt nicht bezahlen.
Ich würde das Auto in der Situation nicht viel fahren. Die gefahrenen Kilometer können im Fall eine Rückgabe bei der Rückerstattung abgezogen werden.
Der Händler muss auch keine "Fracht" für das Auto übernehmen, auch keine derzeit anfallenden Kosten.
Wenn es so knapp mit dem Unterhalt ist, sollte man eher überlegen, ob es das richtige Auto ist.
Ich fahre auch nicht mehr mit dem Auto. Aber bin auf ein Auto angewiesen. Weshalb ich mir ein neues zugelegt habe. Deshalb sind mir die Kosten für zwei Autos deutlich zu hoch.
Es ist halt teuer, weil ich noch in der probezeit bin.
Die Garagen die ich angefragt hatte, sagten mir das sie keine abgemeldeten Autos unterstellen, keine Ahnung wieso.
Weil man ein abgemeldetes Auto nicht so schnell / einfach los wird, wenn man es weg haben will.
Weiß nun einfach nicht mehr weiter..
Von meinem Anwalt kommt keine wirkliche gute Antwort. Er meinte ich solle es abgemeldet irgendwo hinstellen und das Bußgeld in Kauf nehmen. Hmm. Keine Option für mich.
Was ist das denn für ein Anwalt ????
Das wäre das erste, was ich wechseln würde. Dann würde sich vielleicht auch was tun, wenn man ihn seit einem Monat konsultiert.
Gruß Matthias
Er hatte ja genügend Chancen, aber er verbessert ja nichts. Und der Weg von mir bis zur Werkstatt waren 10km. Zu seiner Werkstatt wären es ca. 100km. So weit wollte ich nicht mehr fahren.
Ich weiß auch nicht wieso der Anwalt nicht eher eingreift. Schließlich hat er ja schon Briefe an den Händler geschrieben.
Die Entfernung spielt für das Recht des Händlers auf Nachbesserung keine Rolle.
Das sind Dinge, die man sich "leider" vor einem solchen Kauf überlegen muss. Da ist es dann besser, vor Ort zu einem renommierten Händler zu gehen, wenn man noch keine Erfahrung mit Autos hat.
Gruß Matthias
So aus dunkler Erinnerung "darf" der Händler nicht nur nachbessern, sondern er "darf" auch die Kosten dazu übernehmen, incl. der Kosten, die durch den Transport des Fahrzeugs zum Händler und zurück entstehen.
Was ich bisher nicht verstanden habe, warum der Händler das Auto zurück nehmen soll. Auto ist doch jetzt wieder super und wenn der Schwiegervater als Zeuge zur Verfügung steht (und eine RS-Versicherung vorhanden ist), dann verklagt man den Händler auf Erstattung der Rep.-Kosten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Juni 2022 um 14:19:34 Uhr:
So aus dunkler Erinnerung "darf" der Händler nicht nur nachbessern, sondern er "darf" auch die Kosten dazu übernehmen, incl. der Kosten, die durch den Transport des Fahrzeugs zum Händler und zurück entstehen.
Was ich bisher nicht verstanden habe, warum der Händler das Auto zurück nehmen soll. Auto ist doch jetzt wieder super und wenn der Schwiegervater als Zeuge zur Verfügung steht (und eine RS-Versicherung vorhanden ist), dann verklagt man den Händler auf Erstattung der Rep.-Kosten.
Der Händler hat Recht nachzubessern, muss aber keine Nachbesserung einer anderen Werkstatt kostenmäßig regulieren.
Das ist natürlich die andere Sache. Vor allem wo das Auto mit neuem TÜV verkauft wurde. Das läßt dann schon auf die Art des Händlers und rechtliche Chancen dagegen schließlich.
Gruß Matthias
"Der Händler hat Recht nachzubessern, muss aber keine Nachbesserung einer anderen Werkstatt kostenmäßig regulieren."
Da hab ich mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Die Kosten die bei ihm entstehen incl. der Kosten für die Verbringung in seine Werkstatt.
Hier soll der Händler jedoch dem Schwiegervater die Kostenübernahme zugesagt haben. Mit RS-Versicherung würde ich es da auf eine Klage ankommen lassen. Und dazu auch mal beim TÜV nähere Erkundigungen über die HU einholen.
Auto abgemeldet irgendwo auf öffentlichen Verkehrsflächen hinstellen ist keine gute Idee, das ist dann ggf. in 2 Wochen weg... (Kosten und Strafen on top)
Möglich wäre auch eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte HU, wenn immernoch Mängel vorhrhanden sind, das könntest du als Druckmittel verwenden.
Aber generell: Was möchtest du erreichen? Wie viel Lehrgeld bist du bereit zu zahlen?