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Braucht man für Radkappen eine ABE?
Und falls ja, wird das in der Praxis von der Rennleitung überhaupt geprüft?
Zur HU könnte man sie ja kurz runternehmen... würde der Prüfer ja vermutlich sowieso machen, wenn sie die komplette Stahlfelge abdecken, um die Felge zu prüfen, oder?
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18 Antworten
Nein und nein .
Ja und ja.
Wenn es eine nicht zulässige Radkappe ist, wird die auch geprüft werden können.
Ja, und auch bei der HU muss der Prüfer ggf. die Radkappe herunternehmen, um sich von der Größe und Zulässigkeit der Felge zu vergewissern.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 14. Mai 2024 um 05:49:14 Uhr:
Nein und nein .
Wenn das stimmen würde, dann wären diese nicht verboten.
Erlaubte brauchen trotzdem keine ABE.
Erlaubte haben eine ABE, nicht als Papierdokument, sondern als Prüfzeichen in den Kunststoff gegossen.
Es ist wie immer: Wenn etwas richtig und sicher aussieht, wird es i. d. R. nicht beanstandet. Daher sagt keiner was, wenn man auf einen US-Wagen auch Radkappen aus US drauf macht. Die keine europäische Zulassung haben.
Allerdings muss das Material diverse Vorschriften erfüllen. Bruch- und Splitterfest, keine vorstehenden Kanten, sichere Arretierung. Erst dachte ich, man muss Kunststoff nehmen, aber es gab ja auch schon Chrom-Radkappen für den alten Käfer selig.
Daher ist man mit einschlägigen Prüfzeichen auf der sicheren Seite.
Hmm. Danke für Eure Antworten, irgendwie kommen da recht unterschiedliche Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Der Radkappenhersteller hat mir folgendes gesagt:
Zitat:
• Nur passend für Stahlfelgen
• Material: Edelstahl hochglanz poliert
• Radzierblende Durchmesser: ca. 41,3 cm
• Befestigungskranz Durchmesser: ca. 39,5 cm
• Die Blende ist in der Mitte ca. 5 cm nach außen gewölbt
Die Radzierblenden haben keine ABE oder Prüfzeichen, dieses
ist bei Radabdeckungen nicht notwendig.
Natürlich sagt der Hersteller das...
Und ob die Abdeckung jetzt bei einem Fiat 500 als "normal" durchgeht wage ich auch zu bezweifeln (siehe Fotos)
Die Arretierung sieht aber zumindest für mich recht sicher aus. Habe noch keine Erfahrung mit "Radzierblenden", hatte bisher immer LM-Felgen...
Woran erkennt man denn "erlaubte" Radkappen? Nur an dem Prüfzeichen? Also sind alle ohne nicht erlaubt? Das Spinner verboten sind wußte ich schon, aber das is ja was anderes... hm...
So ähnliche gabs vor 50 Jahren beim VW-Käfer.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 14. Mai 2024 um 09:32:45 Uhr:
So ähnliche gabs vor 50 Jahren beim VW-Käfer.
Schön und nun?
Hauptsache was geschrieben
Um das mal zum Abschluß zu bringen:
Radkappen brauchen keine ABE. Ende der amtlichen Durchsage.
Aber es darf ein Fzg. nicht so beschaffen sein, daß davon eine Gefährdung ausgeht, also keine scharfkantigen Umrißkanten etc., nachzulesen in §30 StVZO und §23 StVO.
Und wenn die Radkappe wegen mangelnder Befestigung davon fliegt und den Hintermann schädigt, ist man entsprechend haftbar.
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Mai 2024 um 11:00:42 Uhr:
Und wenn die Radkappe wegen mangelnder Befestigung davon fliegt und den Hintermann schädigt, ist man entsprechend haftbar.
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung erzählen, linksseitige Radzierblenden rollen (dank gyroskopischem Effekt) munter in Richtung Begegnungsverkehr, rechtsseitige ins Begleitgrün. Hinterherfahrende werden dieses Schauspiel allenfalls beobachten.
Die alten Kappen von US-Cars muss man fast mit einem Abzieher abnehmen, so fest sitzen die mit ihren Metallkrallen. Womit auch Detektiv Rockford widerlegt wäre, der gerne pro Verfolgungsjagd mit seinem Trans gerne mal acht Radkappen verliert.
Ich würde mir eher Gedanken um die nicht mehr vorhandene Kühlung der Bremsanlage machen.
Fz.-Hersteller würden so etwas nie freigeben.