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Ausweis 70% unbefristet alt, neu 100% befristet???
Hallo, wer weiss das?
Habe z.Z. einen Schwerbehindertenausweis 70 % Merkzeichen G unbefristet.
Wenn ich jetzt einen Änderungsantrag auf 100 % stelle ( und vorausgesetzt bewilligt bekomme ) ist dieser dann automatisch unbefristet oder kann der Schuss nach hinten losgehen und der Ausweis wird befristet?
Gruss
QQ 777
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mfeuer
.....und, was hat das hier im Autoforum zu suchen ??????
Weil ich seit Jahren in diesem Forum angemeldet bin und ich denke, dass es für mich hier hilfreiche Antworten gibt. .....ausser deine
Schließlich ist dieses das Forum in dem sich ( fast ) ausschließlich Behinderte aufhalten, wir helfen uns gegenseitig und der Eine oder Andere hat schon entsprechende Erfahrungen gemacht die er hier weitergibt.
Gruss an alle Anderen
QQ 777
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30 Antworten
Meiner wurde bei der Änderung von 80% auf 100% als "Unbefristet" ausgestellt, wenn ich die auf dem Versorgungsamt richtig verstanden habe, soll dies immer erfolgen, wenn die körperliche Situation keine Aussicht auf Besserung erkennen läßt
Hallo "Kollege" (70+G+unbefristet)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Versorgungsamt einen einmal als "unbefristet" ausgestellten Ausweis in "befristet" umwandelt. Dann würde es ja indirekt zugeben, dass es zuvor einen Fehler gemacht hat. Und spätestens vor dem Sozialgericht müsste es dann schon ganz genau belegen, warum es dazu kam. Also, wenn Du Deinen Ausweis schon ein paar Jahre hast, mach Dir darüber mal keine Sorgen.
Was anderes ist das ganze in Verbindung mit einem Verschlimmerungsantrag. Vorstellbar wäre ja, dass Du an einer akuten Erkrankung leidest, die Dein Leiden vorübergehend verschlimmert. Dann könnte ich mir vorstellen, dass der GdB bis zur voraussichtlichen Genesung erhöht wird, danach aber wieder zurückgestuft wird, d.h. 70 und unbefristet.
Ich kenne das SchwBG nicht im Detail, weiß aber aus mehrjähriger leidvoller Erfahrung, wie Versorgungsämter (bzw. deren Mitarbeiter) ticken. Und sollte ich eines Tages das Gefühl haben, dass meine Beschwerden schlimmer werden, werde ich ohne zu Zögern einen Verschlimmerungsantrag stellen. Angst, dabei hinterher schlechter dazustehen als vorher, hab ich jedenfalls keine. Das wird sich gegenüber einem chronisch Kranken kein Sachbearbeiter herausnehmen. Und falls doch, hab ich immer noch eine Rechtsschutzversicherung...
Es macht bist auf die Tatsache das du deine Ausweis nicht mehr regelmäßig verlängern musst keinen großen Unterschied ob der Ausweis unbefristet ist oder nicht, das Versorgungsamt kann jederzeit eine Überprüfung anordnen.
Natürlich kann es das. Aber wenn es sich um chronische oder gar degenerative Leiden handelt, wird sich sicher nix zum Nachteil für den Behinderten verändern. Ich gehe mal nicht davon aus, dass QQ 777 einen Verschlimmerungsantrag stellt, weil es ihm besser geht.
.....und, was hat das hier im Autoforum zu suchen ??????
Zitat:
Original geschrieben von mfeuer
.....und, was hat das hier im Autoforum zu suchen ??????
Und was hat so ein sinnfreier Kommentar hier zu suchen..?
Zitat:
Original geschrieben von mfeuer
.....und, was hat das hier im Autoforum zu suchen ??????
Weil ich seit Jahren in diesem Forum angemeldet bin und ich denke, dass es für mich hier hilfreiche Antworten gibt. .....ausser deine
Schließlich ist dieses das Forum in dem sich ( fast ) ausschließlich Behinderte aufhalten, wir helfen uns gegenseitig und der Eine oder Andere hat schon entsprechende Erfahrungen gemacht die er hier weitergibt.
Gruss an alle Anderen
QQ 777
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Hallo, wer weiss das?
Habe z.Z. einen Schwerbehindertenausweis 70 % Merkzeichen G unbefristet.
Wenn ich jetzt einen Änderungsantrag auf 100 % stelle ( und vorausgesetzt bewilligt bekomme ) ist dieser dann automatisch unbefristet oder kann der Schuss nach hinten losgehen und der Ausweis wird befristet?
Gruss
QQ 777
Ich wollte mit meine letzen Beitrag nur zum Ausdruck bringen das es kein wirklicher Nachteil ist wenn der Behindertenausweis befristet ausgestellt wird. Bei einem Verschlechterungsantrag kann es durchaus dazu kommen das der Ausweis wieder befristet ausgestellt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer64
Es macht bist auf die Tatsache das du deine Ausweis nicht mehr regelmäßig verlängern musst keinen großen Unterschied ob der Ausweis unbefristet ist oder nicht, das Versorgungsamt kann jederzeit eine Überprüfung anordnen.
........aber dann bedeutet unbefristet ja nicht unbefristet, das kann ich mir nicht vorstellen.
........meine "Wehwehchen" sind alle chronisch.
Gruss
QQ 777
Hi,
generell müssen die Ausweise wie Personalausweise verlängert werden. Ich bin seit den 70er Jahren per Ausweis schwerbehindert mit 100 %. Von daher denke ich, dass die Angst unbegründet ist. Wenn ich das falsch sehe, melde Dich bitte.
Sparky64
Zitat:
Original geschrieben von mfeuer
.....und, was hat das hier im Autoforum zu suchen ??????
Hat nicht jeder Recht auf eine Fragestellung? Warum bist Du sauer?
Ich finde die Frage legitim.
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Zitat:
Original geschrieben von mfeuer
.....und, was hat das hier im Autoforum zu suchen ??????
Weil ich seit Jahren in diesem Forum angemeldet bin und ich denke, dass es für mich hier hilfreiche Antworten gibt. .....ausser deine
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Gruss an alle Anderen
QQ 777
Sehe ich genau so.
Kein Grund, jemanden an die Wand zu fahren.
Ich finde Deine Frage völlig legitim.
Sparky64
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer64
Es macht bist auf die Tatsache das du deine Ausweis nicht mehr regelmäßig verlängern musst keinen großen Unterschied ob der Ausweis unbefristet ist oder nicht, das Versorgungsamt kann jederzeit eine Überprüfung anordnen.
........aber dann bedeutet unbefristet ja nicht unbefristet, das kann ich mir nicht vorstellen.
........meine "Wehwehchen" sind alle chronisch.
Gruss
QQ 777
Ja das bedeutet es. Ich habe eine unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis, aber das Versorgungsamt darf trotzdem jederzeit überprüfen ob die Vorraussetzungen für den GdB und die Merkzeichen noch vorliegen. Die Überprüfung findet aber normalerweise nicht statt wenn kein Anhaltspunkt vorliegt das sich an der Behinderung etwas zum guten ändert. Unbefristet bedeutet also nur das der Schwerbehindertenausweis bis auf Widerruf seine Gültigkeit behält, es bedeutet nicht das er nie wieder geändert oder sogar aberkannt werden kann.