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Faxen Dicke

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 16:45

Hi, habe seid 12/05 einen Omega 2,0 16V Bj.7/98 mit 97.000 km, von einem Opelhändler; nun hatte ich das Fahrzeug gefahren und festgestellt das einige Sachen defekt ( Auspuffkrümmer, Ölverlust am Ventildeckel, waren; Ich fuhr zum FOH und teilte ihm die Probleme mit; Diese wurden dann im Januar auf Kulanz behoben; Dann im Februar stellte ging es weiter mit dem Sekundärgebläse, Sitzheizung, Zentralverriegelung; Im März habe ich festgestellt das beide vorderen Querlenker ausgeschlagen sind; Kulanz und Garantie fehlanzeige; Dann im April ging mir der Sensor von der Leuchtweitenreglung kaputt und Geräuche der Wasserpumpe; Heute habe ich mein Omi Poliert und machte anschließend eine Fahrt durch den Ort, als ich nachhause gefahren bin stellte ich einen Leistungsverlust fest und das die Amaturen sich nicht mehr bewegen; Ich kam noch bis in die einfahrt ab da Garnix mehr; Gelbe Engel angerufen Diagnose defekte Lichtmaschine; Ich habe so jetzt absolut die Schnauze voll vom Omega und will diesen wieder dem Opel Händler zurückgeben! Hat jemand Erfahrungen mit solchen Situationen bzw was kann ich machen?? PS ich bin seid Kauf des PKW mal gerade 4000 KM gefahren! Kann doch nicht sein oder? ich trau mich gar nicht mehr in das Auto einzusteigen vor lauter Angst das nochwas kaputtgeht!

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33 Antworten

Diese Car Garantie die du das abgeschlossen hast, ist doch erst mal völlig nebensächlich. Es gibt eine Sachmängelgewährleistung der Händler nach EU Recht. Diese Car Garantie wollen die Hänlder nur abschliessen damit sie aus den Kosten raus sind, wenn etwas ist. Richtig ist das sie unabhängig davon die Mängel zu beseitigen haben die beim Kauf vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen können das das nicht der Fall ist.

Genau so sehe ich das auch.

Gäbe es keine Cargarantie, so hätte der Händler 100% der Kosten zu tragen. Gibt es eine Cargarantie und die übernimmt nur X% Zinsen, bzw. es bleibt ein Eigenanteil, dann hat der Händler im Zuge der Sachmängelgarantie die restlichen Kosten zu zahlen.

Geh zum Anwalt und der wird dem Händler den Marsch blasen, doch warte nicht bis das 1/2Jahr der Beweispflicht des Händlers abgelaufen ist, sonst stehst Du in dieser Pflicht.

Gruß Leo

Jepp, schliesse mich meinen Vorrednern an. Nehmen gerade im Studium das Thema Garantie und Gewährleistung durch ;-).

Also der Händler muss Dir 2 Jahre lang eine Gewährleistung auf das Fahrzeug geben. Diese Gewährleistung bezieht sich auf den Fahrzeugstustand bei Kauf. Ist am Fahrzeug etwas defekt, was zum Zeitpunkt der Auslieferung kaputt gewesen ist, so muss Dir der Händler bis 6 Monate nach dem Kauf Dir beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war. ...und dass kann er eben nicht. Nach diesen 6 Monaten mußt Du diesen Sachverhalt dann beweisen .... Diese Gewährleistung ist also nicht mit einer Garantie zu verwechseln!

Da Du zusätzlich diese Car-Garantie abgeschlossen hast, kannst Du als Verbraucher ja wählen, wie der Defekt wieder berichtigt wird. Also nimmst Du in den ersten 6 Monaten nach Kauf IMMER die gestzl. Gewährleistung in Anspruch und dann nach der Beweislastumkehr nach den 6 Monaten die Car-Garantie.

 

Gruß..Tipone

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 12:34

Re

 

dANKE FÜR DIE TIPS, also bis dato hat sich der FOH noch nicht gemeldet! Bin mal echt gespannt was da rauskommt;

Ich werde euch auf jedem Fall auf dem Laufenden halten!

Grüße

am 8. Mai 2006 um 12:49

also jetzt geb ich auch mal meinen senf dazu.

das mit den agbs ist ja schön und gut, aber nützen wird es "denen" nicht viel. zu prüfen wäre nun, ob es ein gesetz gibt, welches diesen agbs entgegensteht. es gibt zwar im bgb die möglichkeit, dass gesetzliche regelungen vertraglich ausgeschlossen werden, aber ob es in deinem fall der fall ist, müsste dir ein fertiger ( :) ) Profi sagen. da wird auf alle fälle was zu machen sein.

dennoch muss ich auch sagen, dass man sich immer solche sachen druchliest, und vor allem sollte man sie auch verstehen - es ist keine schande wenn man gewisse juristische formulierungen nicht versteht, wir juristen werden ja sogar dahingehend ausgebildet, dass eben gerade laien nichts verstehen. sonst wäre der beruf des rechtsanwalts ja überflüssig.

Re: Re

 

Zitat:

Original geschrieben von ruffus

dANKE FÜR DIE TIPS, also bis dato hat sich der FOH noch nicht gemeldet! Bin mal echt gespannt was da rauskommt;

Ich werde euch auf jedem Fall auf dem Laufenden halten!

Grüße

@ruffus.

Dein Händler spielt auf Zeit.

So wie ich die Sache verstehe wird dein Wagen diesen oder nächsten Monat 1/2Jahr in deinem Besitz sein. Wenn Du bis dahin nix schriftlich auf der Hand hast, welche Mängel vorliegen bzw. vor Ablauf der Frist vorgelegen haben, dann ist der FOH aus allem raus. Mach endlich Nägel mit Köpfen und sehe zu, dass die Sache zu Papier kommt.

PS. Jeden Cent den Du bisher an den FOH gelöhnt hast, würde ich versuchen diesem über den Anwalt wieder abzujagen.

Gruß Leo

am 8. Mai 2006 um 13:15

Re: Re: Re

 

Zitat:

Original geschrieben von lbunny

 

@ruffus.

Dein Händler spielt auf Zeit.

So wie ich die Sache verstehe wird dein Wagen diesen oder nächsten Monat 1/2Jahr in deinem Besitz sein. Wenn Du bis dahin nix schriftlich auf der Hand hast, welche Mängel vorliegen bzw. vor Ablauf der Frist vorgelegen haben, dann ist der FOH aus allem raus. Mach endlich Nägel mit Köpfen und sehe zu, dass die Sache zu Papier kommt.

PS. Jeden Cent den Du bisher an den FOH gelöhnt hast, würde ich versuchen diesem über den Anwalt wieder abzujagen.

Gruß Leo

da hat der man aber recht. wenns so eng wird mit der zeit, nix wie los.

am 8. Mai 2006 um 15:09

Auch wenn der Händler die Sachmängelhaftung in den AGB oder im Vertrag ausgeschlossen hat, hat man als Privatperson einen Anspruch auf diese Sachmängelhaftung. Der Ausschluß in den AGB oder im Vertrag ist schlicht ungültig.

Anders sieht der Fall aus, wenn man als Gewerbetreibender (egal ob Maurer, Tischler, Bäcker etc.) einen gebrauchten Gegenstand (auch KFZ) erwirbt. Zwischen Gewerbetreibenden gibt es keine Sachmängelhaftung auf gebrauchte Gegenstände. Dieses betrifft natürlich keine zusätzliche Garantie (Car Garantie etc.).

Aus schlechter Erfahrung:

Das Vorgenannte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

Gruß

Herbert

@ der_Pate

komm in die Gänge und unternimm endlich was sonst bleibst auf allem sitzen.

am 9. Mai 2006 um 2:03

Hi Ruffus!

Hau die Karre schnell wieder raus!!! Ich hab nen Omega B Caravan BJ 12/97, 1999 gekauft als Jahreswagen und das war auch noch der Vorführwagen eines Opel- Autohauses! 4 Wochen nach dem Kauf, hatte ich schon einen defekten Stoßdämpfer an der Hinterachse, den das Autohaus freundlicheweise, auf Kulanz wechselte( Ich durfte damals nur 95 DM zuzahlen). Das was Du schreibst, ist erst der Anfang von einer unendlichen Geschichte! Ich selbst, bin total genervt, von den laufenden Reperaturen! Ich hab nen Extra dicken Ordner angelegt, für die fast Wöchentlichen Reperaturaufträge. Hab schon ans Guiness- Buch der Recorde gedacht.

PS: Hätte ich bloß meinen Mercedes weiterfinanziert, da wär mir Dir ganze Sch... erspart geblieben! Der war Mängelfrei!!!

Liebe Grüße rodgera

am 9. Mai 2006 um 5:39

@admiral54,

wenn Du meinen Mazda meinst, muß ich leider noch 14 Tage warten, bis ich mir wieder einen Omega aussuchen kann. Ich habe die letzten Wochen fast durchgearbeitet.

Zur Zeit habe ich ein Auge auf diesen geworfen:MV6

Sind zwar ca. 250 Km von mir nach Bodenwerder, aber wenn er nächste Woche noch zu haben ist, ist es vielleicht meiner.

Gruß

Herbert

P.S.: Bitte nicht vor der Nase wegschnappen.

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 9:31

Re

 

Hi, also ich habe heute Mittag einen Anwaltstermin! Ich halte euch auf dem Laufenden! Danke für die guten Tips!

Ich denke so wie der Anwalt geredet hat muß der FOH den Omi wieder zurücknehmen!

Bis heute nachmittag!

Du hast sehr viel Pech. Alles was passieren kann kommt geballt zusammen. Mehr kann nicht kaputt gehen.

Tiefstes Mitgefühl

Stefan

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 17:26

RE

 

So war heute beim Anwalt ! Dieser versucht jetzt auf der Schine zu reiten das alles kostenlos repariert werden soll;

Als ich heute nach dem Anwalt nachhause gekommen bin, war ein Anruf vom FOH auf meinem Anrufbeantworter! Soll mich dringend melden! Habe ich versucht, leider war der Chef nicht mehr da; Probiere morgen nochmal anzurufen; Habe jetzt ,mal sicherheitshalber den Anwalt gestoppt bis morgen früh um zu erfahren was der FOH von mir möchte! Vieleicht gibt es ja noch Wunder!!! (Wo von ich aber nicht mehr ausgehe)

Ich melde mich morgen nochmal

Grüße an alle

am 9. Mai 2006 um 19:15

Na dann drücke ich dir mal die daumen, mein FOH hatte mit meinem Wagen auch zu knabbern.

Ich schätze mal alle Raparaturen zusammen auf 2000 - 2500 EUR !

Aber hauptsache ich habe ein Sicheres Auto, auf das ich mich verlassen kann.

Viel Glück, und zögere nicht mit dem Anwalt falls es nicht so läuft wie es dir vorschwebt !

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