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Schaltung Airbag Beifahrerseite

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 8:04

Hallo Saabpiloten,

da im Mai unser erster Nachwuchs ansteht, habe ich mal in meinem Saab geaschaut ob man den Beifahrerairbag deaktivieren kann. Aber ich musste feststellen, das ich blind bin, da ich nichts gefunden habe.:)

Hat jemand eine Ahnung, ob das überhaupt möglich ist ??

Ach noch etwas : Wir suchen einen guten Kinderwagen mit Tasche sowie einen Maxi Cosi. Also wenn sich jemand von solchen Sachen trennen möchte - bin offen für Angebote. :)

 

Wäre nett zu wissen welchen Kinderwagen ihr benutzt und wie die Verstauung im Saab statfindet. Dürfte aber beim schwarzen Loch kein Problem sein

 

Viele Grüße

Dirk

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17 Antworten
am 7. Februar 2007 um 11:10

Es gibt keinen Schalter und die Werkstatt darf den Airbag auch nicht deaktivieren!

Das Thema hatten wir schon ein paar mal. Oliver hat das zusammengefasst: http://saab.hochgartz.net/index.php?...

unbedingt lesen!

Man kann es auch sehr deutlich formulieren: Ein Kindersitz hat aus Sicherheitsgründen NICHTS auf dem Beifaheresitz zu suchen. Wenn man das Geplärre nicht während des Autofahrens ertragen kann fährt man halt ÖPNV.

Im Ernst wenn Du Auto fährst kannst nicht auch noch den Nachwuchs bespaßen, oder willst Du während des Fahrens auch noch gute Nacht Geschichten vorlesen.

Diese Jobs muß schon der Beifaher egal ob hinten oder vorne durchführen.

Ich war auch schon kurz davor den Kurzen meiner Freundin auf der Autobahn zu entsorgen, da hilft nur eine gute Flasche Baldrian (für den Fahrer) und eine nicht zu lange Reststrecke. Er hat übrigens immer die Angewohnheit den Schnuller auf die Seite zu werfen wo keiner während der Fahrt hinkommt (wäre ja sonst auch langweilig).

Manchmal hilft es, den Schnuller mit Paketklebeband zu fixieren....

(Es gibt auch "Schnullerketten", wo ein Ende am Schnuller und das andere an der Kleidung befestigt wird.)

Ich halte das schon für sinnvoll, eine Babyschale auf dem Beifahrersitz unterbringen zu können. Oft genug ist Mama mit dem Baby allein unterwegs, und dann hat man es wenigstens im Blick.

Als meine im Kleinkindalter waren, habe ich mir oft genug ein Londontaxi mit Trennscheibe gewünscht, in dem man wie früher bei Edgar Wallace hinten Betäubungsgas einleiten kann.

Jörg

am 8. Februar 2007 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von JB aus R

Ich halte das schon für sinnvoll, eine Babyschale auf dem Beifahrersitz unterbringen zu können.

Das ist (nicht nur) im Saab 9-3 aber unmöglich bzw. verboten. ERs fehlt ein Schalter. "Airbag abklemmen" ist nicht zulässig.

am 8. Februar 2007 um 12:05

Hi Stecki93!

Airbag deaktivieren ist möglich und zulässig. Haben wir bereits beim 900-II und 9-3I praktiziert.

Dazu gehst Du in die Schmiede: Diese zieht den Stecker und baut stattdessen einen Widerstand ein, damit keine Fehlfunktion gemeldet wird. Kostenpunkt rund Euro 70,- für Arbeit und Material.

Du musst dann noch eine Erklärung unterschreiben, dass Du über die Maßnahme und mögliche Folgen informiert bist.

Viele Grüße,

maywald

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 12:12

Vielen Dank Maywald,

das ist doch mal eine Aussage mit der ich was anfangen kann.

am 8. Februar 2007 um 18:46

Deswegen ist es m.E,(!) trotzdem nicht legal. Bei Außerinbetriebnahme serienmäßiger Sicherheitseinrichtungen erlischt die Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug. Damit ggf. auch der Versicherungsschutz.

Sollte man wissen! Kinder gehören auf den Rücksitz!

Ich denke da gibt es zwei Hardcorefronten, die einen sagen ich muß mein Kind doch sehen (mein Kommentar dann schnall den Maxicosy auf die Motorhaube dann hast Du Verkehr und Baby im Blick) und die anderen die sagen Du musst dich schon entscheiden ENTWEDER Teilnahme am Straßenverkehr ODER Kinderpflege.

BTW Hat jemand ne Ahnung ob im 9-5er oder meinetwegen auch alten 9000er 3 Kindersitze vom Kaliber eines Römer Kid auf die Rückbank (im benutzungsfähigen Zustand) passen?

Oder muß ich doch einen Markenwechsel in Erwägung ziehen?

Guten Abend

Ihr macht dem werdenden Vater stecki93 ja richtig Mut :rolleyes:

Immer Baldrian mitführen, Kind an der Raststätte entsorgen.....

Klebeband..... Gas ;)

Gruß aus dem Sauerland

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Damit ggf. auch der Versicherungsschutz.

Um Gerüchtebildung zu verhindern: Die Haftpflicht-Versicherung muss nach § 3 PflVG an den geschädigten Dritten IMMER leisten, auch wenn das KfZ nicht der StVZO entspricht. Der Regress der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer wegen Gefahrerhöhung ist auf höchstens je 5.000 EURO beschränkt (§ 5 III KfzPflVV). Da eine Deaktivierung des Beifahrerairbags die von dem KfZ ausgehende Gefahr für Dritte nicht erhöht, ist ein Regress der Versicherung für diesen Fall also ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Bei Außerinbetriebnahme serienmäßiger Sicherheitseinrichtungen erlischt die Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug.

Es würde mich wirklich interessieren, wo das steht. Grundsätzlich nämlich: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt gemäß § 19 StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Hier kommt also lediglich Nr. 2 in Betracht, ich glaube jedoch nicht, dass das Deaktivieren eines Beifahrerairbags eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lässt.

Gruss aus Singapur,

Philip

Also so von wegen Kind sehen. Ist eigentlich ganz einfach. Innenspiegel in Blendstellung auf normales Schauen fixiern. Wenn man dann in die eigentliche Position zurück kippt, dann sieht man sein Kind (Kindersitz). Und ein ab und an prüfender Blick kann viel helfen. Dann sollte das Kind natürlich hinten rechts sizen.

am 9. Februar 2007 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von Philip HS

Es würde mich wirklich interessieren, wo das steht.

Der Airbag ist Teil des serienmäßigen Sicherheitssystems. Der TÜV müsste der Deaktivierung zustimmen und dies eintragen. Macht er aber nicht... Ich habe dass doch schon mit zwei Autos (Volvo/Saab) durch. Wer es nicht glauben will, lässt es halt bleiben:

§ 19 Stzvo

(2) Die Betriebserlaubnis ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird.

Ich bin aus dem Fred nu raus :D

Was bist Du denn immer so empfindlich?

Unter "Änderung der Fahrzeugart" versteht man z.B.

- Pkw in Lkw

- Lkw in Sonder-Kfz

- Pkw in Sonder-Kfz

- Lkw in Selbstfahrende Arbeitsmaschine

- Lkw in Zugmaschine

Änderungen innerhalb einer Fahrzeuggruppe oder –klasse, ohne eine wesentliche Änderung der Zweckbestimmung und/oder der Aufbauart, wie z. B.:

- Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung in Kraftrad mit Leistungsbeschränkung

- Kleinkraftrad in Mofa und umgekehrt

werden nicht als Änderung der Fahrzeugart verstanden.

 

Das Abschalten eines Airbags stellt also keinesfalls eine Änderung der Fahrzeugart dar.

 

NOTA BENE:

Bis zum 31.3.1993 war das anders!

Hiernach konnte nach § 19 Abs. 2 StVZO (a. F.) die BE erlöschen, wenn ein Fahrzeugteil verändert wurde, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben war oder dessen Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Diese Formulierung bedeutete, dass zwei Tatalternativen möglich waren.

1. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben ist (siehe § 22 a StVZO) und

2. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit zwar nicht vorgeschrieben, aber durch dessen Veränderung eine Gefährdung zu erwarten ist.

Eine Veränderung i. S. d. Nr. 1 hatte also zur Folge, dass die BE erlöschen konnte, ohne dass eine abstrakte Gefährdung zu begründen war.

Diese Regelung wurde mit Recht als überzogen angesehen und mit Wirkung vom 01.01.1994 geändert.

Vielleicht ist das noch nicht bei allen TÜV-Prüfern angekommen - ist ja auch erst knapp 13 Jahre her, und wer bildet sich schon gerne fort :D

Statt des Innenspiegels, kann man auch excellent die Kosmetikspiegel in der Sonnenschutzblende verwenden, aber auch dadurch ist der Blick nicht wirklich auf den Straßenverkehr gerichtet.

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