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Hundehaftpflichtversicherung

Themenstarteram 4. Juni 2006 um 6:21

Servus

es haben 3 hunde vom gleichen besitzer mein fast ganzes auto zerkratzt

der besitzer hat es eingeräumt und es seiner hundehaftpflicht gemeldet

steht mir die gutachterwahl zu oder muss ich den von der vers. akzeptieren ?

danke

19 Antworten
am 4. Juni 2006 um 7:34

Ob dir ein Auto reinfährt oder Hunde dein Auto zerkratzen spielt keine Rolle.

Lies dir doch gleich mal meinen staatlichen Ratgeber in meiner Signatur durch. Das beantwortet deine Frage.

Wenn du dann noch das und das gelesen hast weißt du hoffentlich was zu tun ist.

am 4. Juni 2006 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Ob dir ein Auto reinfährt oder Hunde dein Auto zerkratzen spielt keine Rolle.

Nun, wenn Kinder mein Auto zerkratzen, spielt das sehr wohl eine Rolle - du könntest vielleicht mal ein Argument dafür bringen, dass Schäden durch Hunde und Schäden durch Autos in der Haftpflicht gleich behandelt werden. Denn darauf zielte die Frage (glaube ich) ab.

Dein einer Satz "spielt keine Rolle" erinnert an "Komm zu mir, mach erstmal ein Gutachten - und wenn die Versicherung das dann nicht zahlt, hab ich das Geld ja von dir..." - so wie er da ohne jede Begründung im Raum steht. Und das wäre eine fahrlässige oder sogar vorsätzliche Fehlinformation, wenn es denn nicht stimmt...

Dass G12+ im Unfallfall freie Gutachterwahl hat, weiß er glaube ich (sonst würde er hier nicht so fragen), also kein Grund für dich, wieder so plakativ darauf hinzuweisen.

Kurz zusammengefasst: Dein Beitrag bringt G12+ nichts, ist also unnötig.

MfG, HeRo

P.S: Mein Beitrag bringt G12+ auch nichts, aber hoffentlich weiteren Antwortern ein bisschen mehr Klarheit. Aber vielleicht haben diese die Frage auch so schon erkannt...

am 4. Juni 2006 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Nun, wenn Kinder mein Auto zerkratzen, spielt das sehr wohl eine Rolle - du könntest vielleicht mal ein Argument dafür bringen, dass Schäden durch Hunde und Schäden durch Autos in der Haftpflicht gleich behandelt werden. Denn darauf zielte die Frage (glaube ich) ab.

Dann müssen die Kinder über zehn sein oder gewusst haben dass sie kein Auto zerkratzen dürfen.

Was hat das mit derartigen Fällen zu tun wo Hunde ein Auto zerkratzen????

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Dass G12+ im Unfallfall freie Gutachterwahl hat, weiß er glaube ich (sonst würde er hier nicht so fragen), also kein Grund für dich, wieder so plakativ darauf hinzuweisen.

Habe ich mich verlesen oder war nicht genau das seine Frage.

am 4. Juni 2006 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Was hat das mit derartigen Fällen zu tun wo Hunde ein Auto zerkratzen????

Wie wäre es denn im vorliegenden Fall, wenn es sich bei den Hunden um Nutztiere (z.B. die Hütehunde eines Schäfers) handeln würde und dem Hundebesitzer die Entlastung (wie auch immer) nach § 833 Abs. 2 BGB gelingen würde?

Wurde diese Möglichkeit geprüft und kann definitiv ausgeschlossen werden?

Wenn nein, dann ist der Einwand von HeRo11K3 wohl schon berechtigt oder?

 

Und um die Frage kurz und bündig zu beantworten:

Freie Gutachterwahl ist im Haftpflichtschadenfall immer gegeben (in Abhängigkeit von der Schadenhöhe u.U. auch nur ein Kurzgutachten) - niemand muss den Gutachter akzeptieren, den die Versicherung schickt.

Wird allerdings eine Mithaftung festgestellt, so bleibt man anteilig dieser festgestellten Mithaftung auf seinen Gutachterkosten sitzen.

Dies entfällt natürlich, wenn ein die Versicherung einen Gutachter beauftragt und bezahlt.

am 4. Juni 2006 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Wie wäre es denn im vorliegenden Fall, wenn es sich bei den Hunden um Nutztiere (z.B. die Hütehunde eines Schäfers) handeln würde und dem Hundebesitzer die Entlastung (wie auch immer) nach § 833 Abs. 2 BGB gelingen würde?

Wurde diese Möglichkeit geprüft und kann definitiv ausgeschlossen werden?

Wenn nein, dann ist der Einwand von HeRo11K3 wohl schon berechtigt oder?

 

Man lernt nie aus. Da gibt’s Ausnahmen? Hab ich ehrlich nicht gewusst. Bin halt kein Anwalt.

@twelferider

Wäre nett, wenn du mir das ein bisschen näher erläutern könntest.

Im Endeffekt hätten doch trotzdem fremde Hunde mein Auto verkratzt.

Egal wie:

Der Geschädigte muss den Schaden der Höhe nach und der Verursachung nach beweisen.

Im vorliegenden Fall läuft die Frage auf die Gutachterfrage.

Den kannst du selbst wählen.

Kleiner Tipp:

Entscheidend ist, dass die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters gegeben ist.

Dann zahlt auch die Versicherung.

am 5. Juni 2006 um 0:59

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wird allerdings eine Mithaftung festgestellt, so bleibt man anteilig dieser festgestellten Mithaftung auf seinen Gutachterkosten sitzen.

Dies entfällt natürlich, wenn ein die Versicherung einen Gutachter beauftragt und bezahlt.

Bitte, bitte twelferider lies dir das ({<------ Achtung, Achtung!!! Das ist ein Link) doch mal durch, dann weißt du was dein Tipp Wert ist.

Allein die häufig verschwitzte Wertminderung kann, bei derartigen Schäden, mehr ausmachen als 30 Prozent jemals zu bezahlender Gutachterkosten.

am 5. Juni 2006 um 7:07

@gutachteronline

Zu deiner Frage nach der möglichen Entlastung nach § 833 BGB:

Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet der Tierhalter grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht, hat. Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden.

Der § 833 BGB statuiert eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob den Halter tatsächlich ein Verschulden (wie etwas eine Aufsichtspflichtverletzung) trifft.

Grund für die Gefährdungshaftung ist die gesetzgeberische Annahme, dass aufgrund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens mit der Tierhaltung stets eine Gefahr von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter verbunden ist.

Eine Haftung des Tierhalters entfällt jedoch, wenn der Schaden auf ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis ("höhere Gewalt") zurückzuführen ist.

Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein ansonsten friedlicher Hund von einem Radfahrer angefahren wird und diesen daraufhin beißt.

Eine abgemilderte Gefährdungshaftung gilt für die Halter solcher Hunde, die "dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters" dienen.

Darunter fallen zum Beispiel Diensthunde von der Polizei, Rettungshunde, Hütehunde eines Schäfers oder Jagdhunde eines Försters.

UND JETZT ACHTUNG:

Für den Halter eines solchen Hundes besteht KEINE Schadensersatzpflicht, wenn er bei der Beaufsichtigung des Hundes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden bei Anwendung dieser Sorgfalt auch entstanden wäre.

Diese Haftung ist dann verschuldensabhängig, das Verschulden des Hundehalters wird allerdings vermutet. Dies bedeutet, dass der Hundehalter einen Entlastungsbeweis vorweise muss, damit seine Schadensersatzpflicht entfällt.

 

Das ist jetzt - ganz sachlich - die Erklärung einer möglichen Entlastung des Tierhalters.

Im Klartext: Es kann durchaus Fälle geben, in welchen mir mein Fahrzeug oder sonstiges Eigentum beschädigt wird, ohne dass ich nach dem Gesetz irgendwelche Ansprüche an den Halter der/des Tiere(s) habe.

am 5. Juni 2006 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Bitte, bitte twelferider lies dir das ({<------ Achtung, Achtung!!! Das ist ein Link) doch mal durch, dann weißt du was dein Tipp Wert ist.

Allein die häufig verschwitzte Wertminderung kann, bei derartigen Schäden, mehr ausmachen als 30 Prozent jemals zu bezahlender Gutachterkosten.

Diese Eigenwerbung ist zum k.....!

Du würdest sichherlich, wenn es die Bagatellgrenze nicht gäbe, auch bei einem 200,- EUR-Schaden den geschädigten zum Guatchter schicken, damit der für 250,- EUR ein Gutachten erstellen kann! Die Allgemeinheit zahlts ja.

Sorry, ich kann dich nicht mehr ernst nehmen und werde dies zukünftig auch nicht mehr tun!!

am 5. Juni 2006 um 13:58

@twelferider

Danke.

@schusti2

Zitat:

Bei höheren Schäden etwa ab 750 € empfiehlt

es sich, einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen

einzuschalten. Den Sachverständigen können Sie

selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen

die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt

grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner

oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen

Sachverständigen beauftragt haben sollte. Die Industrie-

und Handelskammern geben alljährlich

ein Verzeichnis der öffentlich bestellten Sachverständigen

heraus und erteilen auch Auskünfte hierzu.

Das sagen staatliche Stellen (siehe meine Signatur) nicht ich.

 

Vielleicht sollte man sich bei manchen Antworten hier mal überlegen, ob hier nicht auch andere aus Eigennutz schreiben.

Wie viele Sachbearbeiter und insbesondere Versicherungssachverständige wären denn nicht mehr nötig (bzw. hätten m. E. verdienter Weise keine Arbeit mehr) , wenn nicht alle auf das Schadensmanagement der Versicherungen hereinfallen würden.

am 5. Juni 2006 um 14:38

Hi,

ich bin doch etwas verwundert ob deiner Aussagen.

Einerseits verteufelst du das Schadenmanagement der Versicherer, was nichts weiter ist als eine Workflow-Standardisierung bei den Sachbearbeitern darstellen soll - andererseits erklärst du, wenn dies wegfiele, würden Leute arbeitslos werden?

Paßt doch leider hinten und vorn nicht - die Sachbearbeiterdichten haben abgenommen in den letzten Jahren - u.a. auch wegen verbesserter EDV und eben genormten Abläufen.

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

(...) Wie viele Sachbearbeiter wären denn nicht mehr nötig, wenn nicht alle auf das Schadensmanagement der Versicherungen reinfallen würden.

....insofern...

Sorry Gutachter - aber hier hast du leider unrecht.

Grüße

Schreddi

PS: Eine Konsolidierung läuft doch auch in der Gutachterbranche

am 5. Juni 2006 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

ich bin doch etwas verwundert ob deiner Aussagen.

Einerseits verteufelst du das Schadenmanagement der Versicherer, was nichts weiter ist als eine Workflow-Standardisierung bei den Sachbearbeitern darstellen soll - andererseits erklärst du, wenn dies wegfiele, würden Leute arbeitslos werden?

Paßt doch leider hinten und vorn nicht - die Sachbearbeiterdichten haben abgenommen in den letzten Jahren - u.a. auch wegen verbesserter EDV und eben genormten Abläufen.

 

....insofern...

Sorry Gutachter - aber hier hast du leider unrecht.

Grüße

Schreddi

PS: Eine Konsolidierung läuft doch auch in der Gutachterbranche

Ach so läuft der Hase, dass erklärt natürlich einiges (siehe oben)..

am 5. Juni 2006 um 16:09

Vielleicht sollte G12+ mal nähere Angaben machen, ich kann bisher keine Teilschuld erkennen.

am 5. Juni 2006 um 16:09

?

Grüße

Schreddi

Edit: Beitrag bezog sich auf

Zitat:

Ach so läuft der Hase, dass erklärt natürlich einiges..

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