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Vorsicht Falle!!!

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 8:58

Vorsicht Falle!

Seien Sie auf der Hut, wenn Ihnen die eigene oder die Versicherung Ihres Unfallgegners anbietet, Ihren Schaden für Sie komplett abzuwickeln, das klingt in etwa so:

"Wir holen Ihr Fahrzeug ab- wir stellen Ihnen einen Leihwagen vor die Türe - wir kümmern uns um die Reparatur des Unfallschadens - wir bringen Ihnen das Fahrzeug repariert und frisch gereinigt zurück vor Ihre Haustüre"

Alle Verbraucherschützer, wie z.B. der ADAC und auch der "Deutsche Verkehrsgerichtstag- Goslar" warnen vor diesem so genannten "Schadenmanagement der Versicherungen".

Auch von staatlicher Stelle wird gewarnt:

Zitat: "Beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer

aufgrund Ihres Anrufs die Schadensmeldung

an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

weitergibt. Sie müssen deshalb damit

rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung

von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-

Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet.

Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben."

Quelle: Rechtstipps zum Verkehrsunfall. (siehe meine Signatur)

Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Mai 2003).

Daher:

Nie (aber wirklich niemals !) die gegnerische Versicherung um Rat fragen. Wer Ratschläge der gegnerischen Versicherung zur Unfallregulierung befolgt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann.

Kämen Sie jemals auf die Idee, Ihre S t e u e r e r k l ä r u n g vom F i n a n z a m t machen zu lassen ?

Vertrauen Sie nur dem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer e i g e n e n Wahl

Die Sachverständigenkosten trägt bei unverschuldetem Unfall die Schädiger- Versicherung

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82 Antworten
am 29. Mai 2006 um 9:20

Hallo gutachter,

noch bist du Forenneuling - okay...

Aber bald wirst du auch diesen Status nicht mehr haben - dann werden solche Beiträge wirklich peinlich.

Bitte unterlass es doch, jedesmal (!) reißerischer zu werden - diese Texte, so schön sie auch kopiert sind, sind absolut aus dem Zusammenhang gerissen und unbrauchbar - dafür macht man keinen Thread auf.

Sowas kann evtl. (!) mal in eine FAQ - sort isses sogar schon verlinkt.

Warum also doppelt?

Warum ein BILD-Titel?

Warum so absolut? (Wörter wie "nie", "nur"...)

--> desweiteren macht es sich auch nicht gut, penetrant für den eigenen Berufsstand zu werben.

Also bitte - ein Forum hat einen anderen Zweck als dies was du damit veranstaltest - bitte respektier das doch mal...

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 9:34

Ich trete hier Anonym auf und das mit gutem Grund.

Ich bin stolz noch einer von wenigen freien Gutachtern zu sein und kein “Tanzbär” der Versicherer.

Erklär mir mal was in meinem Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen ist:

Beim verlinkten ADAC Steht:

Zitat:

Vorsicht!

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen - insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die gesamte praktische Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadenssteuerung durch die Haftpflichtversicherung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es die Versicherung für richtig hält und Ihre unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) ausgeschaltet werden, so daß Sie nicht Ihr volles Recht erhalten. Diese Gefahr besteht auch, wenn Ihr eigener Versicherer Ihnen anbietet, den durch einen Dritten in Deutschland an Ihrem Kfz angerichteten Schaden zu übernehmen, wie wenn der Gegner auch bei Ihrer Versicherung versichert wäre.

Goslar schreibt in seiner Empfehlung:

Zitat:

Empfehlungen des Arbeitskreises:

In einigen europäischen Ländern leistet die eigene Haftpflichtversicherung des geschädigten Autofahrers Schadensersatz an ihren Versicherungsnehmer; anschließend nimmt die regulierende Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers Regress.

Diese Direktregulierung des Sachschadens kommt für deutsche Verhältnisse nicht in Betracht. Es verstößt nach Auffassung des Arbeitskreises gegen das Rechtsberatungsgesetz und stellt eine Interessenkollision dar, wenn die eigene Haftpflichtversicherung Interessen ihres Versicherungsnehmers gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftplichtversicherung wahrnimmt.

Denkbar bleibt jedoch eine eigene Produktlösung der Art, dass der Versicherungsnehmer - wie bei der Kaskoversicherung - einen vertraglichen, auch einklagbaren Anspruch auf Schadensersatz gegen die eigene Versicherung erwirbt.

In keinem Fall dürfen Rechte des Geschädigten - zum Beispiel, was die freie Wahl eines Rechtsanwalts und eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen betrifft - verkürzt werden. Weil der Versicherer des Geschädigten natürlich auch eigene Interessen wahrnimmt, bestehen hier ebenfalls Bedenken wegen einer möglichen Interessenkollision. Deshalb ist eine solche Produktlösung vom Standpunkt des Verbrauchers aus nur hinzunehmen, wenn dem Versicherungsnehmer vertraglich die gleichen Rechte angeboten werden, die ihm nach Gesetz und Rechtsprechung gegenüber dem Schädiger zustehen.

Das ist nicht reißerisch, das ist tägliche Ungerechtigkeit und wir alle haben zulange tatenlos zugesehen. Ich will nicht mehr nur zusehen!!!

am 29. Mai 2006 um 9:54

Hi,

"aus dem Zusammenhang" gerissen ist ein Thread, der einfach mal "Vorsicht Falle" heißt - das dort drin beschriebene aber auch schon zigmal geschrieben und verlinkt wurde.

Sowas muss nicht sein - ganz streng genommen könnte man es Spam nennen.....

Du musst dir keineswegs Ratschläge anderer annehmen - in deiner eigenen Vorstellung scheinst du ohnehin immun dagegen zu sein - aber vielleicht schaust du mal in die Beiträge nebenan, ob hier irgendeiner der Stammposter schon einmal so etwas veranstaltet hat, wie du es hier dauernd tust.

In diesem Sinne - schönen Tag und verunstalte das Forum ruhig weiter

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 10:06

Zitat:

In diesem Sinne - schönen Tag und verunstalte das Forum ruhig weiter

Wahrheit verunstaltet nicht.

Die Motortalk-User müssen vorgewarnt werden und nicht erst Hilfe bekommen, wenn alles zu spät ist.

Würden Versicherungen (es gibt sicher Ausnahmen) korrekt Regulieren, wären derartige Beiträge nicht nötig.

Also mir gefällt das:

"Wir holen Ihr Fahrzeug ab- wir stellen Ihnen einen Leihwagen vor die Türe - wir kümmern uns um die Reparatur des Unfallschadens - wir bringen Ihnen das Fahrzeug repariert und frisch gereinigt zurück vor Ihre Haustüre"

Habe ich diese Leistung denn sonst auch ?

Und wo soll der angebliche Nachteil sein ? Wenn ich nicht gerade mit einer Werkstatt "verheiratet" bin ist es mir schnurzegal welche Werkstatt den Schaden wieder behebt. Und das dann das Fahrzeug abgeholt und wiedergebracht wird sehe ich positiv.

Also, wo ist der Haken ?

am 29. Mai 2006 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von trustkill

Also, wo ist der Haken ?

Es gibt keinen, außer daß gutachteroffline und Konsorten dann ihre Gutachten nicht mehr für viel Geld verkaufen können, was man aber nicht als Haken bezeichnen kann.

Die Reparaturbetriebe sind übrigens oftmals die gleichen Karosseriefachbetriebe, in die auch die Vertragshändler ihre Unfallschäden zur Reparatur bringen, da viele Vertragshändler nämlich Karosseriearbeiten nicht mehr selbst machen.

Zitat:

Original geschrieben von trustkill

Also, wo ist der Haken ?

Eben, es gibt keinen Haken!

Welcher große Versicherer kann sich heute noch negative Publicity leisten??

In Zeiten des Internets verbreiten sich Probleme doch schneller als man gucken kann.....

Wenn ein Fachbetrieb die Reparatur macht, auf die es ja auch (so wie ich es kenne) noch 5 Jahre Garantie gibt, hab ich nix dagegen!

Gruß, Jens

Wie kann man denn nur so naiv sein und in vollem Ernst seinen (dummen) Zeitgenossen ständig penetrant dieses hohe Lied der angeblichen Selbstlosigkeit und Selbstvergessenheit vorzusingen.

? SV-Verbraucherschützer ? das war ein Hammer - gröhl und Schenkelklatsch aber besser:

I G N O R E

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von trustkill

Also mir gefällt das:

"Wir holen Ihr Fahrzeug ab- wir stellen Ihnen einen Leihwagen vor die Türe - wir kümmern uns um die Reparatur des Unfallschadens - wir bringen Ihnen das Fahrzeug repariert und frisch gereinigt zurück vor Ihre Haustüre"

Habe ich diese Leistung denn sonst auch ?

Und wo soll der angebliche Nachteil sein ? Wenn ich nicht gerade mit einer Werkstatt "verheiratet" bin ist es mir schnurzegal welche Werkstatt den Schaden wieder behebt. Und das dann das Fahrzeug abgeholt und wiedergebracht wird sehe ich positiv.

Also, wo ist der Haken ?

Puh! Da hast du mir ja eine abendfüllende Arbeit bereitet.

Also, vorweg wieder mal ein Zitat, diesmal ein Stiftung Warentest Artikel aus dem Heft test 06/2003:

Zitat:

Bequem und teuer

Auch die Schadenschnelldienste der Versicherer sind nichts für Skeptiker. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat 1999 die Autobahn-Notrufsäulen übernommen, dazu gibt es das Notfon 0 800/6 68 36 63 zum schnellen Kontakt zur Versicherung des Gegners. Das alles verspricht bequeme Regulierung. Der Geschädigte braucht sich nicht zu kümmern, bekommt einen Mietwagen, das kaputte Auto wird abgeholt, in die Werkstatt geschleppt und frisch gewaschen zurückgebracht.

Doch Bequemlichkeit ist nicht alles. Geschädigte haben mitunter auch Anspruch auf Ersatz der Wertminderung, bei Personenschäden auf eine Haushaltshilfe oder auf Auslagenpauschalen. Diese Ansprüche fallen bei der bequemen

Regulierung leicht unter den Tisch. „Zudem kennt man die Werkstatt nicht, weiß nicht, ob sie neue oder gebrauchte

Teile einbaut“, sagt Gebhardt. „Die Versicherer treten als Helfer auf, stehen aber wirtschaftlich auf der Gegenseite.“

Wer sich einmal auf den Gutachter der Versicherung eingelassen hat, muss bei späteren Zweifeln ein zweites Gutachten

Selbst bezahlen. Deshalb ist die Suche nach einem eigenen Fachmann ratsam – auch wenn sie schwierig ist.

Um es auf den Punkt zu bringen:

1. Dein Auto könnte in Polen repariert worden sein, in irgend einer Hinterhofschmiede, mit Gebrauchteilen und/oder billigen Zubehörteilen, anstatt Herstellerteilen.

2. Was willst du machen, wenn sich herausstellt das Reparaturen unsachgemäß ausgeführt wurden? (z.B. Scheinwerfer geklebt, Felgen repariert, strukturgestörte Bauteile nur geflickt und überlackiert, unsinniger Teilkarosserieersatz, schlecht gerichtete (versteckte) Karosserieteile, fehlende Hohlraumversiegelung, fehlendes Auftragen von Unterbodenschutz)

3. Du wirst nie erfahren was dir von Rechts wegen eigentlich zusteht. Wer soll dir das sagen (Du hast ja keinen Anwalt)?

 

Z.B. Schadenspositionen (Quelle) wie:

· Ab-, Anmeldekosten

· Anhängerkupplung

· Anwaltskosten

· Aufwendungen (nutzlose, frustrierte)

· Ausfallentschädigung

· Auslagenpauschale

· Durchsichtkosten

· Eigenersparnis Mietwagenkosten

· Fahrtkosten

· Finanzierungskosten

· Gewerbefahrzeug

· Gewinn - entgangener

· Kreditkosten

· merkantiler Minderwert

· Neuwagenanspruch

· Nutzungsausfall

· Radio-Umbaukosten

· Schmerzensgeld

· Umbau-, Umrüstungskosten

· Unkostenpauschale

· Verdienstausfall

· Vorteile - entgangene

· Zinsen

4. Bist du dir sicher das alle eventuell erforderlichen sicherheitsrelevanten Bauteile getauscht wurden, obwohl du als Laie nie ein Gutachten erhalten hast. (z.B. neue Sicherheitsgurte bei Frontalzusammenstoß mit Rahmenverzug oder bei gestauchten B-Säulen, ausgelöste Gurtstraffer, Achsteile nach Vermessungsprotokoll, Servolenkung bei bleibend verformten Achsteilen, Airbagsystem prüfen bei verzogener Karosserie, Fehlerspeicher auslesen um versteckte Schäden an elektronischen Bauteilen aufzuspüren. [Bei Mercedes heißt das z.B. Star-Diagnose.])

5. Du hast dann kein Gutachten! Du kannst dein Auto später schlechter verkaufen, denn:

 

Rechtshistorisches

Zitat:

Das OLG Stuttgart hat erkannt, dass kein Geschädigter ohne Sachverständigengutachten in der Lage ist, solchen Einwendungen des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers zu begegnen; wenn das Fahrzeug erst einmal repariert ist lassen sich Art und Umfang des unfallbedingt eingetretenen Schadens - und dafür ist der Schädiger beweispflichtig – nicht mehr feststellen. Die vom OLG Stuttgart angestellten Erwägungen sind heute über 30 Jahre alt und es hätte sich wohl keiner der damals tätigen Richter auch nur träumen lassen, wie praxisrelevant sie erst noch werden sollten.

Der Verbraucher, der ohne Sachverständigengutachten die Unfallschäden an seinem Fahrzeug reparieren lässt, muss im Falle des späteren Verkaufes seines Fahrzeuges die Unfallschäden sowie deren Art und Umfang gegenüber seinem künftigen Käufer auch ungefragt offenbaren. Zwar kann er seine kaufvertraglichen Gewährleistungspflichten ausschließen. Für die Richtigkeit der zum Fahrzeugzustand abgegebenen Erklärungen haftet er jedoch gegenüber seinem Käufer ohne Weiteres.

Gefährlich sind häufig verwendete Begriffe wie “Heckschaden fachgerecht behoben” im Kaufvertragsformular zu der Frage nach Unfallschäden.

Wenn der Käufer eines solchen Fahrzeuges dann nach dem Kauf feststellt, dass der Heckschaden entgegen den kaufvertraglichen Angaben nicht fachgerecht behoben worden ist, dass etwa das Heckabschlussblech nicht erneuert sondern nur gerichtet worden ist, ist er zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt; er kann Rückzahlung des Kaufpreises verlangen und muss sich nur ganz geringfügige Gebrauchsvorteile abrechnen lassen.

Der Geschädigte bemerkt häufig erst dann, dass er sich durch den Verzicht auf das Schadensgutachten erhebliche und nicht wieder gutzumachende Nachteile eingehandelt hat.

Könnte er dem rücktrittswilligen Käufer ein Schadensgutachten vorlegen, indem der als fachgerecht zu bezeichnende Reparaturweg und das Ausmaß des unfallbedingt entstandenen Schadens beschrieben ist, könnte er den Umfang des unfallbedingt entstandenen Schadens als Grundvoraussetzung für die Beantwortung der Frage, ob der Schaden auch fachgerecht behoben worden ist, belegen und beweisen und er hätte so gute Chancen, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages durch seinen Käufer zu verhindern.

Ohne das Schadensgutachten ist der Geschädigte hier aber chancenlos und es ist ihm deshalb immer mit besten Gründen zu empfehlen, bei jedem Schadensfall ein Schadensgutachten zu beauftragen, damit er beim späteren Verkauf seines Fahrzeuges gegenüber seinem Käufer pflichtgemäß wahre Angaben über Art und Umfang des Unfallschadens machen und diese im Streitfall auch belegen kann.

6. Ist dein Fahrzeug dann doch ein Totalschaden (laut Versicherungseigenem Sachverständigen), wird dein Fahrzeug vielleicht ohne deine Einwilligung und ohne Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in die Restwertbörse gesetzt, Zitat BGH:

Zitat:

Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht

verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch

zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO) und

kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen

werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt

werden könnte (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO; vom 21. Januar 1992

- VI ZR 142/91 - aaO; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769; vom

7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO). Nach diesen Grundsätzen leistet der

Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt

sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Satz 2 BGB a.F. gezogenen

Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs

zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger

als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile

BGHZ 143, aaO; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 458; vom

6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO, 770 und vom 7. Dezember 2004

- VI ZR 119/04 - aaO, 382).

7. Hast du gewusst, das du dank der 130 % Rechtsprechung dein Fahrzeug auch 30 % Prozent über Wert richten darfst? Meinst du die Versicherung wird dich darauf hinweisen?

Zitat:

§ 249 BGB

Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 154,395 ff.).

schusti2

 

Zitat:

Es gibt keinen, außer daß gutachteroffline und Konsorten dann ihre Gutachten nicht mehr für viel Geld verkaufen können, was man aber nicht als Haken bezeichnen kann.

Hallo Leute,Leser seit gescheit und denkt wenigstens Ihr nach.

Es soll in diesem Versicherungsforum offensichtlich jeder verhöhnt werden, der nicht eine versicherungskonforme Meinung vertritt.

Was besonders befremdend ist ,dass ein gewisser Personenkreis hier alle bedenklichen Machenschaften der Assekuranz, sofort als wunderbar u. verbraucherfreundlich darstellt, obwohl große Risiken für den Verbraucher da sind!

Warum heissen diese Werkstätten nun "Vertrauenswerkstätten der Versichererer" und nicht Vertrauenswerkstätten des Kunden?

Deshalb sollten Sie mal herumfragen ob es Vertrauenswerkstätten der Kunden gibt.

Auch sollten Sie bei Ihrer Werkstätte fragen(sofern es eine sogenannte Vertrauenswerkstätte ist),ob Sie sonst auch den Leihwagen kostenlos,€10,00-€15,00 Nachlass des Werstattverrechnungssatzes und Nachlass bei den Ersatzteilpreise bekommen und ob Ihr Fahrzeug zur Inspektion kostenlos abgeholt und zugestellt wird.

Diese Annehmlichkeiten werden dem tatsächlichen Partner der Werkstätte, nämlich der Assekuranz erteilt und nicht Ihnen als den ehemaligen König-Kunde!

Sie sind nun der Luser,

Sie der Kunde, der diese Geschenke der “Vertrauenswerkstätten” an dieAssekuranz durch Einbußen der Reparaturqualität,durch Preiserhöhungen bei Normalreparaturen und Inspektionen bereits vorfinanziert .

Wachen Sie auf und meiden Sie in Zukunft Vertauenswerkstätten der Versicherung wie die Pest!!

Hier werden Sie sonst gleich von zwei Verbündeten über den Tisch gezogen.

Das Schlimme folgt jetzt aber erst nach einer Reparatur:

Wo ist die evtl. mir zustehende Wertminderung geblieben?

Warum erhalte ich keine Rechnung?

Wohin muß ich mit einer evtl. Reklamation?

Muß ich tatsächlich zur Nachbesserung 70km, oder sogar bis nach Tschechien fahren?

Wieso ist nach der Reparatur,durch die Vertrauenswerkstätte

meine Werksgarantie am fast neuen Fahrzeug erloschen?

Wie hoch bewertet man den Verlust der Werksgarantie?

Warum wurden sicherheitsrelevante Teile wie Lenkung,Airbagsteuerung ,Reifen usw. nicht erneuert obwohl dies Werksvorschrift gewesen wäre?(warum wohl?)

Warum wurde keine Farbtonangleichung vorgenommen?

Warum ist jetzt meine Rostgarantie verfallen.?

Wo ist die Beweissicherung, das Schadengutachten,damit ich später beim Verkauf oder bei der Leasingrückgabe den Schaden beweisen kann?

Wer hat überhaupt eine qualifizierte Beweissicherung durchgeführt,weil mein Unfallgegner den Schaden nun bestreitet?

Usw.

Was ist hier also so wunderbar,wenn der Geschädigte vor lauter Sparwillen, nach dem Unfall nahezu rechtlos gestellt wird?

 

Leute wie Schusti2 mit Gefolge(Madcruiser ausgenommen) , verleiten m.E. die Forumleser gedankenlos dazu , schwere Nachteile in Kauf zu nehmen. Das finde ich schon stark.Wer solche Berater hat,braucht keine Feinde mehr zu fürchten.

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 22:44

Haben wir beide viel gearbeitet Captain Huk!!!

;)

am 30. Mai 2006 um 5:20

Hi,

bevor ihr in weiterem Selbstlob versinkt bzw. die Beweihräucherung anfängt...

Es ist schon befremdlich, wenn ihr euch aus normalen Versicherungsthemen raushaltet (oder dann wie gutachteronline sofort den Weißen Ring bei der TK zu Hilfe holt...) - aber sobald das Wort "Schaden" fällt, plötzlich das Forum zuspamt mit Beiträgen die selten unter 50 Zeilen abgehen....

Jeder hat sein Spezialgebiet - und ich will euch überhaupt nicht absprechen, dass ihr die freiesten und unabhängigsten Gutachter der Welt seid - aber muss das sein?

Mir gehts jetz absolut nicht um die richtigen Antworten - aber schaut doch mal, wo ihr seid - in einem Forum!

Derartige Pamphlete kann man in ein Blog stellen, möglicherweise auch auf ne HP - aber in einem (noch dazu selber angelegten.....) Thread - ich finde das unangemessen.

Und ich hoffe ich bin nicht missverstanden worden - mir geht es keineswegs um den Inhalt der Beiträge - mir geht es um die Art und Weise wie ihr euch hier im Forum darstellt.

Desweiteren glaube ich kaum, dass sich irgendein DEKRA-Gutachter z.B. aus Dresden von Euch etwas vorhalten oder beweisen muss - das sind mit Sicherheit genauso gestandene Leute wie ihr. Auch ihr erstellt Parteigutachten - also warum zieht man den eigenen Berufsstand in den Dreck?

Das isses was ich nich versteh - und, dass gutachteronline immer noch nich so recht die allgemeinen Forenregeln (beziehen sich ausdrücklich nicht (!) auf Motortalk - das ist längere Weberfahrung) erfasst hat.

Also - ihr habt doch eure Werbung (mehr als jeder andre hier wenn ich das mal vermerken darf - und fast jeder hier könnte kommerzielle Interessen vertreten - macht es einer von uns?).

In diesem Sinne - es ist sicher euer fachlicher Rat geschätzt - aber dieses fast schon ideologische "Aufbäumen" beim Wort Schaden mit der dann auch umgehend eingeleiteten Verteufelung aller Versicherungen ist.... nun ich persönlich finds unangenehm.

Mfg

Schreddi

PS: Und ich komm nich wieder drauf zu sprechen, dass es aus meiner Sicht absolut vermessen ist, derart absolut über alle Versicherungen und somit auch deren Mitarbeiter zu urteilen - das ist aber ne Stilfrage.

@Schreddi, lass es doch einfach sein.

Ich für meinen Teil möchte von diesen "selbstvergessenen Verbraucherschützern", Pseudoquasselfaseljuristen und süchtigen Sch(w)achverständigen nicht Ernst genommen werden.

Beruflich, so der Anschein, wer kann schon zu allen Tageszeiten soviel Zeit in Sinnlosdiskussionen investieren, sind die Herren wahrscheinlich eher erfolglos. Capaitn HUK wäre voll ausgelastet wenn sich irgendjemand für seine Webdingsbums interessieren und diese lesen würde ...wahrscheinlich geht es aber den meisten Mitmenschen mit Instinkt wie mir, sie sind nicht willig sich ständig von diesen Gutmenschen mit Endllosmüll zutexten zu lassen.

Es gibt fachlich kompetenteres und interessanteres zu lesen.

Captain HUK, Danke für den Hinweis, dass Du Ernst genommen werden willst …darauf könnte in der Tat niemand ohne Hilfestellung und deutlichem Hinweis kommen.

So long.

Hallo allerseits.

ich hatte vor ca. 14 Tagen einen unverschuldeten Unfall. Der Unfallgegener war bei der HUK versichert. Da dieser einen "Migrationshintergrund" hat, habe ich lieber selbst bei der HUK angerufen und den Schaden gemeldet.

Da ich Wertminderung geltenend machen werde, habe ich natürlich später einen freien Sachverständigen aufgesucht.

Als ich meinen Mietwagen bei der HUK bestellt habe, erwähntre ich , dass ich schon ein Gutachten habe.

Darauf der HUKMann: Das dürfen Sie nicht, der Fall ist als Schadensservice-Plus bei uns geführt. Nachdem ich ihn aber darauf hingewiesen habe, dass seine Versicherung auch einen Anwalt bezahlen muss, wenn er bei seiner Meinung bleibt, war davon keine Rede mehr.

Ich erläuterte ihn, das ich doch nicht die HUK ausrechnen lasse, welche Wertminderung mir zusteht. Da kam der Brüller:

DIe HUK ist neutraler Dritter, somit sind meine Interessen auch vertreten. Haha.

Ergo: Wer seine Rechte nicht genau kennt, sollte lieber von der Schadenservice-Plus Regulierung Abstand nehmen.

Zahn

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