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Ab wann tritt Vollkasko in Kraft

Themenstarteram 14. April 2005 um 7:09

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ich habe auf meinem Antrag Vollkasko angekreuzt und am 3.4.2005 bei der Versicherungsgesellschaft in den Briefkasten geworfen. Bei Vertragsbegin habe ich den 4.4 Angegeben.

Jetzt rufe ich da an und erhalte folgende Aussage:

- Postrückstand

- Wird noch bearbeitet

- bla bla bla

- kann noch einige(!) Wochen(!!) dauern

Frage: Hab ich jetzt VK oder nicht ?

Danke und viele Grüße,

Siegfried

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43 Antworten
am 14. April 2005 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Irgendwie verstehst du mich nicht richtig. Wenn die vorläufige Deckung gewährt wurde, muss sie den Antrag annehmen, logisch. Im vorliegenden Fall ist es doch aber so, dass für die Vollkasko eben keine vorläufige Deckung bestätigt wurde. Automatisch mit Antragsaufnahme hat man in der Vollkasko eben keine vorläufige Deckung, nur für die Haftpflicht, durch die Doppelkarte.

Keine Versicherung ist verpflichtet, die Vollkasko anzunehmen, die braucht da noch nicht mal einen Grund dafür zu nennen. Es ist nur ein Antrag, kein Vertrag und wenn die Versicherung dich nicht als Kunde für die Vollkasko haben möchte-Pech gehabt.

Genau ich verstehe nichts. Ich schrieb, dass es bei meiner Gesellschaft so gehandhabt wird, dass keinem Kunden aufgrund eines Schadens vor Ausstellung der Police die Entschädigung verweigert wird. Ausnahme, die Vollkasko wäre auch ohne Schaden nicht angenommen worden, bei uns wird ab 65.000€ geprüft.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Und niemand muss auf die Police warten, wenn er mit einem neuen Auto vom Hof rollen möchte. Man kann sich durchaus bereits im Antrag die vorläufige Deckung bestätigen lassen, ist aber eben kein Selbstläufer.

Auch hier sieht die PRAXIS eben meist anders aus, aber eben nicht immer. Wenn es dein Arbeitgeber nicht macht, ist es ja OK.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Ich weiss schon, wovon ich rede, ich reguliere Schäden bei einer Versicherung.

Ich weiß auch wovon ich rede, ich versichere die Leute.

Christo

Um es abzukürzen:

Auf dem HDI-Antrag kann der Vermittler bei Antragstellung die vorläufige Deckung zur Fahrzeugversicherung (=Kasko) ankreuzen und muß dies durch Unterschrift direkt neben dem Kreuz bestätigen.

Ist das bei Siegfried der Fall (bitte nachschauen), so hat er vorläufige Deckung, andernfalls nicht.

Also:

Alle haben irgendwie Recht und Siegfried liest seinen Antrag nochmals genau.

Hat er kein Kreuz, so holt er sich das schnell beim Vermittler ab.

Es sind doch mehrere aufeinander folgende Schritte:

a) Doppelkarte von der Versicherung anfordern

b) Doppelkarte ausfüllen

c) Auto zulassen

d) Police in Empfang nehmen

e) Versicherungsbeitrag bezahlen

Frage-1: Ab wann habe ich eine vorläufige Deckung?

Frage-2: Wenn zischen c) und d) mehrere Wochen liegen, in denen ein Vollkasko-Schaden passiert, kann ich dann noch sagen: „ich wollte aber Vollkasko“?

Frage-3: Die Police erlangt doch erst dann Gültigkeit, wenn ich den Versicherungsbeitrag bezahle?

Vor d) mußt Du einen Antrag ausfüllen, da es ohne Antrag keien Police gibt.

Ich kann jedem Versicherten mit Kaskowunsch nur empfehlen:

1. Mit der Doppelkarte auch den Antrag zu stellen.

2. Sich für die Kakso eine vorläufige Deckungsbestätigung geben zu lassen.

3. Die Prämie unverzüglich mit Policeneingang zu bezahlen (am besten Lastschriftverfahren). Dann ist aus der vorläufigen Deckung eine definitive geworden, kommt der Erstbeitrag nicht binnen 14 Tagen wird der Versicherer wiederum leistungsfrei (Gesetz).

Nur so ist man auf der sicheren Seite.

Falls die Police aber fehlerhaft ist (fehlender Vollkaskoschutz), dann darf die erste Versicherungsprämie NICHT gezahlt werden, weil mit der Zahlung die Richtigkeit der Police bestätigt wird.

Frage: Versicherungsschutz?

am 15. April 2005 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Frage-1: Ab wann habe ich eine vorläufige Deckung?

Frage-2: Wenn zischen c) und d) mehrere Wochen liegen, in denen ein Vollkasko-Schaden passiert, kann ich dann noch sagen: „ich wollte aber Vollkasko“?

Frage-3: Die Police erlangt doch erst dann Gültigkeit, wenn ich den Versicherungsbeitrag bezahle?

zu 1. In der Haftpflicht ab Versicherungsbestätigungskarte, in der Kasko mit Antrag, gegebenenfalls extra bestätigen lassen.

zu 2. zwischen B-C und D kommt bei mir C1 - Antrag unterschreiben, hier lege ich fest ob ich VK will, danach darf es im allg. nicht länger als 4 Wochen dauern bis zur Police ( Bindefristen )

zu 3. Ja und nein, der Antrag gilt als erste Willenserklärung und die Police innerhalb 4 Wochen als 2. damit ist der Vertrag zustandegekommen und bedarf der Kündigung aufgrund Nichtzahlung ( §38 VVG ); wenn die Police länger als 4 Wochen dauert, ist es ein erneutes Angebot seitens der Versicherung welches ich durch Zahlung des Erstbeitrages ( schlüssiges Handeln ) annehme.

Christo

am 15. April 2005 um 7:21

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Falls die Police aber fehlerhaft ist (fehlender Vollkaskoschutz), dann darf die erste Versicherungsprämie NICHT gezahlt werden, weil mit der Zahlung die Richtigkeit der Police bestätigt wird.

Frage: Versicherungsschutz?

Telefonhörer in die Hand nehmen und nachfragen. Wie schon geschrieben wurde, scheint es Versicherungen zu geben, welche keinen Vollkaskoschutz annehmen. Wenn dem so ist Versicherung wechseln. Wenn es ein Fehler des Bearbeiters ist, wird er diesen umgehend korrigierren. Dürfte aber Recht selten vorkommen. Bei uns wird der Antrag per Daten und Fax versandt, doppelt hält besser ;).

Wenn der Fehler bei der Versicherung liegt, muss diese auch dafür geradestehen. Es ist immer ratsam den Beitrag zu bezahlen, eine Änderung des Kfz-Vertrages ist jederzeit möglich.

Christo

Zitat:

Falls die Police aber fehlerhaft ist (fehlender Vollkaskoschutz), dann darf die erste Versicherungsprämie NICHT gezahlt werden, weil mit der Zahlung die Richtigkeit der Police bestätigt wird.

Vollkommen falsch!

Schriftlich und nachweisbar Widerspruch gegen die Police einlegen und die Prämie unter Vorbehalt zahlen.

Unter dem Aspekt, irgendwie einen Versicherungsschutz für mein Auto zu erlangen, würde ich auch den Versicherungsbeitrag für die falsche Police bezahlen, aber nicht in voller Höhe, sondern z.B. nur zur Hälfte und unter Vorbehalt.

Dieses Verfahren ist für die erzielbare Geschwindigkeit bei der Herstellung eines korrekten Versicherungsverhältnisses förderlich und empfehlenswert.

Kurzum: Wenn die Kohle komplett raus ist, kann es dauern ... auf der anderen Seite.

Lieber hundert oder mehr EUR weniger an Liquidität,

als 1.000 und mehr EUR als ungedeckten Schaden!

Siegfried scheinbt sein Kreuz gefunden zu haben, will es aber offensichtlich nicht mitteilen ...

?

kannnitverstahn is aber auch egal

am 17. April 2005 um 9:06

Mensch das Kreuz vor oder hinter dem Text "vorläufige Deckung gewährt"...

Grüße

Schreddi

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