traglast
Hallo,eine Frage:
meine jetzigen Reifen haben Traglast 97,laut Fahrzeugbrief sollten bei der angegebenen zulässigen Achslast von 1300 kg eigentlich Reifen mit Traglast 93 reichen. Kann ich was falsch machen,wenn ich michelin PS2 mit 93 kaufe?
Danke
Richard
29 Antworten
Ich misch mich einfach mal bei euch mit ein, hatte nämlich die gleiche Thematik, ob ich noch 91er fahren darf, oder ob ich 94er (wie im Schein steht) brauche.
Da mir jeder was anderes erzählt hat, hab ich mal ne kleine Tüv-/Dekra-/KFz-Meister-Umfrage gestartet.
Folgende Situation:
Fzg: A4 Avant 2.7TDI
Betreffende Reifengröße: 205/55 R 16 H
Eine Minderung wegen des Geschw.index ist m.E. daher unnötig, da sich diese nur auf den Speed-Index und nicht die bbH bezieht (O-Ton Tüv)
Techn. zul. max. Achslast (v/h): 1190kg / 1090kg
Tragfähigkeit Index 91: 615kg
Tragfähigkeit Index 94: 670kg
So, wenn ich meinem eigenen Sachverstand und der absoluten Mehrheit der Befragten Glauben schenke, heißt das, dass jegliche Unterschreitung von Maßen und Indizes (außer M+S-Speedindex) bzw. Überschreitung von Maßen vorführpflichtig ist und im Rahmen einer § 19 (2) - Abnahme geprüft werden muss, was auch eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach sich zieht (also keine 19.3).
Quellen: 6 Tüv-Prüfer, 2 Dekra-Menschen, 2 KFz-Meister, 1 Dipl.-Ing. 🙂
Grüßle,
Daniel
PS: Traurig hingegen finde ich das Bild der verschiedenen Überwachungsvereine, dass ich nämlich von "geht gar nicht" bis "einfach dranschrauben und damit rumfahren" alles gehört habe. Und ich hab explizit darauf hin gewiesen, dass ich gerne nen 50er für ne Eintragung zahle, Hauptsache ich hab bei Kontrollen, etc. keine Scherereien.
Da wundern sich dann nachher die Bürger, das unsere Gericht so überlastet sind. Die müssen nämlich dann meist diesen Wust wieder auseinander holen. Eigentlich ist es ja klar das man eintragen lassen muss. Aber dann sind die Texte auch wieder so kompliziert aufgebaut, das es kein Wunder ist, das auch Leute vom TÜV damit durcheinander kommen.
@ Avanti_A4
genau so ist das: alles was nicht in den Papieren steht, muss abgenommen + genehmigt werden + evtl. eingetragen werden.
Audi neigt dazu die Traglast - aus Sicherheitsgründen- sehr hoch anzusetzen, die dann auch in den Papieren steht.
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Da bist du dir sicher?
Ja, bin ich. Aber man muss immer mit der Unwissenheit von anderen (auch Rennleitungs-Kobolde, waren mal Menschen 😁) rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Vielleicht bin ich da nur Opfer des Marketing des Reifenhersteller.
In unserem speziellen Fall, hat es sich Audi einfach gemacht und überall den gleichen LI eintragen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Kann das mal jemand in die eine oder andere Richtung bestätigen, vielleicht mit Dokumenten etc.?
Puh, das wird schwer.
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Sollte der Polizei also ein niedriger Lastindex auffallen und weiter keine Eintragungen vorhanden sein, kommt es zur Anzeige. Was dann ein Richter daraus macht weiss keiner so genau vorab.
Siehe 1. Antwort im Beitrag 😉.
MfG.
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Hier ein Auszug aus der ABE meiner Felgen. Diese ABE gibt meinem Fahrzeug die Freigabe die aufgeführte Rad/Reifen Kombo zu fahren.
Der LI ist lt. ABE abhängig von der Achslast. Es gibt keinen weiteren Hinweis auf irgend eine Eintragung.
Ich bleibe dabei:
Eintragungspflichtig sind Reifenmaße und Bauart (Breite/Höhe in % Radial o. Diagonal u. Durchmesser).
LI und Geschwindigkeitsindex sind abhängig von der max.Achslast und der BbH. Und es ist keinerlei Eintragung erforderlich, solange diese Werte bedient oder überschritten werden.
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von Basti16
Ich bleibe dabei:
Eintragungspflichtig sind Reifenmaße und Bauart (Breite/Höhe in % Radial o. Diagonal u. Durchmesser).
LI und Geschwindigkeitsindex sind abhängig von der max.Achslast und der BbH. Und es ist keinerlei Eintragung erforderlich, solange diese Werte bedient oder überschritten werden.
Ich fürchte lieber Basti, dass das auch durchs Wiederholen nicht wahrer wird und die Mehrheit hier im Thread Recht hat :-/
Was im Schein steht muss eingehalten werden, es sei denn man hat eine abweichende ABE oder ein von einer Überwachungsorganisation eingetragenes Teile-Gutachten.
Warum meinst du sonst, dass LI und SI mit abgedruckt werden, wenns eh egal ist? Was OpiW schreibt stimmt, nämlich, dass man der Sicherheit und (vielleicht auch der) Bequemlichkeit halber einfach einen höheren LI ansetzt, dann ist die exakte Leermasse abh. von der Ausstattung nämlich egal.
Inhaltlich hast du zwar recht, die Reifentragfähigkeit ist tatsächlich ein rein statisches Kriterium, das in meinem speziellen oben beschriebenen Fall zwar eingehalten aber trotzdem eingetragen werden muss, da man ja nicht davon ausgehen kann, dass jeder Rennleitungs-Officer weiß, was ne statische Traglast ist 😉
Grüßle,
Daniel
Gaaaanz Klasse. Eisenreifen, Ketten und alles mögliche steht in der StVO. Nur der Zusammenhang zum Fahrzeugschein oder den neueren Papieren liegt arg im Dunkeln.
Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, die auch nur eine Meinung ist und nicht mehr. Da kann Basti genauso Recht haben. Was interessant scheint, es lassen sich irgendwie keinerlei Urteile finden zum Lastindex. Was heisst das? Die sind geheim? Es juckt keinen wenn der Wert kleiner ist? Es macht einfach keiner? Ob wir das je klären werden? 😉
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Warum meinst du sonst, dass LI und SI mit abgedruckt werden, wenns eh egal ist?
Das erschließt sich mir halt nicht.
Aber, denke doch einmal anders herum.
Laut deiner Aussage müsste ich bei Fahrzeugschein-Eintragung 93V und verbauten 96W die Räder abnehmen lassen.
Nur weil Ihr auf den Zahlen pocht.
Ich denke, hier macht der Gesetzgeber einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Maßen und Indizes.
Während Maße zwingend vorgeschrieben sind (Eintragungspflichtig), haben Indizes eher einen Richtungweisenden Charakter und verlangen eine genauere Prüfung des Einzelfalles.
Es würde natürlich alles einfacher machen, alles immer Eintragen zu lassen. Darum geht es aber nicht, sondern eher darum ob es zwingend erforderlich ist.
MfG.
Zitat:
Laut deiner Aussage müsste ich bei Fahrzeugschein-Eintragung 93V und verbauten 96W die Räder abnehmen lassen.
Nur weil Ihr auf den Zahlen pocht.
Nein! Denn...s.u.
Zitat:
Ich denke, hier macht der Gesetzgeber einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Maßen und Indizes.
Während Maße zwingend vorgeschrieben sind (Eintragungspflichtig), haben Indizes eher einen Richtungweisenden Charakter und verlangen eine genauere Prüfung des Einzelfalles.
Ganz genau! Das habe ich
hiergenau so beschrieben.
Von Maßen muss man die Abweichung (sowohl nach oben als auch nach unten) immer eintragen lassen, Indizes darf man zwar über-, jedoch nicht unterschreiten, mit der M+S-Ausnahme wohlgemerkt.
Zitat:
Es würde natürlich alles einfacher machen, alles immer Eintragen zu lassen. Darum geht es aber nicht, sondern eher darum ob es zwingend erforderlich ist.
MfG.
Sicherlich wird zum einen der Geldbeutel leichter und zum anderen ists nervig das Gerenne zu Tüv und Zulassungstelle. Aber bei manchen Sachen gilt eben was ich als Bayer mal versuchen will, nämlich die Norddeutschen zu zitieren: "Wat mut, dat mut" 😁
Grüßle,
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Ganz genau! Das habe ich hier genau so beschrieben.
Von Maßen muss man die Abweichung (sowohl nach oben als auch nach unten) immer eintragen lassen, Indizes darf man zwar über-, jedoch nicht unterschreiten, mit der M+S-Ausnahme wohlgemerkt.
Dein Satz beginnt jedoch mit:
"So, wenn ich meinem eigenen Sachverstand und der absoluten Mehrheit der Befragten Glauben schenke"
Und darauf beziehen sich, scheinbar, alle deine Aussagen und Meinungen.
Meine "kleine" Umfrage ergab jedoch genau das Gegenteil, und der Gesetzgeber sagt zu den Indizes nichts, was uns nicht sehr viel weiter bringt. Urteile oder Dokus gibt es auch nicht und so wirst weder du mich noch ich dich überzeugen können.
Uns fehlen leider Hieb und Stichfeste Beweise / Argumente. Und nur weil mehrere MT-User eher deiner Meinung sind, sagt das ebenso wenig aus da 1 Vermutung + noch 1 Vermutung immer noch keine Tatsache bilden.
Ich kann meinen Dicken nicht einmal als Anschauungsobjekt vorzeigen, da ich LI97 fahre (gab meine Sushi Reifen nur mit diesem LI, ist aber eine andere Geschichte 😉).
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von Basti16
Dein Satz beginnt jedoch mit:
"So, wenn ich meinem eigenen Sachverstand und der absoluten Mehrheit der Befragten Glauben schenke"
Sollte der Eindruck entstanden sein, ich wüsste mit letzter Sicherheit wie die Rechtslage ist, tut mir das leid, das ist mitnichten so!
Zitat:
Meine "kleine" Umfrage ergab jedoch genau das Gegenteil, und der Gesetzgeber sagt zu den Indizes nichts, was uns nicht sehr viel weiter bringt. Urteile oder Dokus gibt es auch nicht und so wirst weder du mich noch ich dich überzeugen können.
Das ist ja das Dilemma mit den Umfragen, man kann sich nicht global drauf verlassen, frag mal die CDU/CSU nach der letzten Bundestagswahl 😁
Zitat:
Uns fehlen leider Hieb und Stichfeste Beweise / Argumente. Und nur weil mehrere MT-User eher deiner Meinung sind, sagt das ebenso wenig aus da 1 Vermutung + noch 1 Vermutung immer noch keine Tatsache bilden.
Vollkommen richtig, seh ich schon auch so 😉
Zitat:
Ich kann meinen Dicken nicht einmal als Anschauungsobjekt vorzeigen, da ich LI97 fahre (gab meine Sushi Reifen nur mit diesem LI, ist aber eine andere Geschichte 😉).
Das werde ich aber demnächst können, denn sobald es meine Zeit zulässt werde ich mal sehen, was die dazu sagen, dass ich meine 91er Winterreifen auf den 2.7TDI (mind. 94) haben will. Werde bei Interesse mal hier berichten!
Edit: Was isn "Sushi-Reifen"?
Grüßle,
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Edit: Was isn "Sushi-Reifen"?
Sushi-Reifen=King-Kong-Reifen (Nankang Ultra Sport 2 245/40 R18 97W) 😁
MfG.
so, wollte kein extra thema aufmachen, desswegen hoffe ich, dass mir geholfen wird:-)
Ich habe ein 4.2 quattro.
Laut meinem Fahrzeugschein habe ich eine Achse 1270 und die andere 1205
Wenn ich also 1270/2 nehme = 635 pro Achse
Laut der schlauen tabelle hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex
darf ich doch 93Y fahren, oder irre ich mich da uns sollte lieber 96Y fahren, da in meinen fahrzeugschein die Winterreifen mit 225/50/R17 98Y eingetragen sind.
Frage gillt für Sommerreifen. Entweder 255/35/r19 oder 245/35/R19
Ich bin verwirrt, da ich hier schon öffters gelesen habe, dass ein 3.0 tdi z.b eine Größere Achslast haben soll. Eigentlich dachte ich, dasss mein 4.2 quattro der schwerste ist.
Ich hoffe, ihr versteht meine Verwirrung.-)
Keiner eine Antwort:-) ?
wenn du einen anderen fahren möchste muss dieser extra nachgetragen werden.
als denkanstoss!!--> bei 20 zoll reifen ist bei index 94 schluss.und diese darf jeder A6 4f fahren(bis auf eine ausnahme)