Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangel...

Volvo S60 1 (R)

Hier mal ein aktuelles Urteil. Ich habe verschiedentlich gelesen, dass sich hier Leute wegen Navi oder sonst irgendwas von ihrem Elch trennen wollen. Vielleicht kann es ja jemand gebrauchen (betr. Gebrauchtfahrzeug):

OLG Brandenburg - LG Potsdam
23.9.2005
4 U 45/05

Die Klägerin verlangt von der Beklagten wegen der Mangelhaftigkeit der Klimaanlage die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Wohnmobil

1. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass der Mangel an der Klimaanlage des Fahrzeugs eine mehr als nur unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist.

2. Für technische Mängel eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kommt es bei der Bewertung der Erheblichkeit eines Mangels maßgeblich darauf an, mit welchem Kostenaufwand sich der Mangel voraussichtlich beseitigen lässt. Überdies ist im Bereich des Kfz-Handels für Beschaffenheitsmängel anerkannt, dass Mängel unerheblich sein können, wenn sie innerhalb kurzer Zeit von selbst verschwinden oder ohne besonderen Aufwand vom Käufer selbst behoben werden können. In der Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenhandel wird vertreten, dass bei einem Kostenaufwand der Mängelbeseitigung von bis zu 5 % des Kaufpreises ein Rücktrittsrecht wegen fehlender Erheblichkeit nicht bestehe.

22 Antworten

Hallo prometheus,
wenn Du aber nicht weisst was der Fehler ist kannst Du auch den Kostenaufwand nicht abschätzen. Inzwischen war mein Elch viermal in der Werkstatt, immer wurde glaubhaft versichert der Fehler sei behoben. Habe jetzt Wandlung beantragt, leider gabs zwischenzeitlich eine Preiserhöhung, das heisst der Neue wird mindestens 650 Euro mehr kosten, plus 0.? % pro tausend Kilometer für die 12 Wochen Lieferzeit. Geht dann doch ziemlich ins Geld.
Gruß Vonol

Zitat:

Original geschrieben von vonol


Habe jetzt Wandlung beantragt...

Was passiert eigentlich mit den Autos, die wegen "Wandlung" vom Händler zurückgenommen werden. Gehen die ans Werk zurück und werden gebessert - oder kriegt der nächste Käufer das gute Stück ?

Rolo

Zitat:

Original geschrieben von rolo


Was passiert eigentlich mit den Autos, die wegen "Wandlung" vom Händler zurückgenommen werden. Gehen die ans Werk zurück und werden gebessert - oder kriegt der nächste Käufer das gute Stück ?

Rolo

Vielleicht sollten wir hier eine Datenbank gewandelter Fahrzeuge anlegen.

Dann kann festgestellt werden, ob der Wagen neu, gebraucht oder gewandelt ist, den ich kaufe...

🙂

Marc

Wenn die Preise steigen, gibt es ja außer der Wandlung auch noch

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Du kannst also einen neuen (anderen) Wagen verlangen.

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@prometheus333:

Ich weiß ja nicht, was Du beruflich machst, scheinst ja irgendwas mit der Juristerei zu tun zu haben.

Dann weißt Du natürlich auch, dass man mit deratigen Statements :"Du kannst also einen neuen (anderen) Wagen verlangen." vorsichtig umgehen sollte und dass es insbesondere einen Abs. 3 in § 439 BGB gibt. Danach kann der Verkäufer die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (...) verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Ich halte ein Forum der vorliegenden Art für äußerst geeignet, sich über technische Fragen, Ausstattungsmerkmale von Fahrzeugen, Kaufoptionen, günstigen Finanzierungsmöglichkeiten etc. auszutauschen. Rechtsberatungen sind aber so´n Ding und bei seriöser Betrachtung hier mit den in der Regel sehr unvollständigen Angaben jedenfalls dann nicht mehr machbar, wenn es - wie wohl hier - an´s "Eingemachte" gehen soll.

Nichts für Ungut 😉

@frank: Natürlich hast Du im Grunde recht. Man sollte immer dazu schreiben, dass man auf der Grundlage der wenigen Informationen keine seriöse Endberatung erteilen kann. Man sollte immer mit allen Unterlagen zum Anwalt vor Ort gehen und mit ihm eine Lösung erarbeiten.

Um einen ersten Einblick zu bekommen, was geht, taugt so ein Forum aber doch.

Und zu Deinem Einwand der unverhältnismäßigkeit:

Da muß schon sehr viel passieren, dass der Verkäufer sich darauf berufen kann. (Du hast es so gewollt 🙂 : ) Hier der BGH (zum Werkvertrag):

Ein Nachbesserungsverlangen ist auch bei erheblichem Aufwand für die Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig, wenn ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung besteht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 24/95).

... Ohne Bedeutung für die erforderliche Abwägung sind das PreisLeistungsverhältnis und das Verhältnis des Nachbesserungsaufwands zu den zugehörigen Vertragspreisen. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 64/04, Volltext unter www.bundesgerichtshof.de

Bei einem Neuwagen dürften die Maßstäbe noch höher liegen als eingangs beim Gebrauchtwagen. Und: Ob der Verkäufer den Kaufpreis wegen der Wandlung zurückzahlen muß oder ein neues Auto zahlen muß (was für ihn noch billiger ist), dürfte keinen großen Unterschied machen (ist wie bei Chantré 🙂 ), jedenfalls keine Unzumutbarkeit begründen. Er bekommt ja in beiden Fällen das andere Auto zurück. Den Rücktritt (früher Wandlung) kann er ja bekanntlich nicht wegen Unzumutbarkeit verweigern.

Wir können den Rechtsstreit ja mal hier ausfechten 🙂. DU vertrittst den Verkäufer. Ich kenne leider den Mangel noch nicht. Vielleicht klemmt ja nur der Zigarettenanzünder? Dann hättest Du gewonnen... 🙂 🙂

Gruß Björn

Erst mal wäre zu klären worum es im vorliegenden Fall ging!
In der juristerei wir zum Glück jeder Fall für sich getrennt bearbeitet.
In der Regel must Du dem Verkäufer Gelegenheit geben
den Mangel zu beseitigen.
Erst wenn dann der Mangel fortbesteht kannst Du wandeln,mindern ect.

Beim vorliegenden Fall handelt es sich um einen Gebrauchtwagen!

Ausserdem ist ist erheblichkeit zu berücksichtigen bei einem Wohnmobil ist die Klimaanlage wesentlich aufwendiger als bei einem Elch.

Oh je, was habe ich hier ausgelöst...

ich wollte gerade keine Diskussion über den konkreten Fall auslösen, sondern nur darauf hinweisen, wie problematisch solche Schnellschüsse ("Kriegst ´nen neuen Wagen"😉 sind. Solche Aussagen traue ich mich in der Regel nicht einmal dann zu tätigen, wenn mich mein Mandant ausführlich informiert hat - denn dann fehlt immer noch die Stellungnahme der Gegenseite. Und selbst wenn die dann vorliegt, geht bei Rückabwicklungen etc. gerade im KFZ-Bereich schlicht nichts ohne Gutachter. Zumindest in unserem Bereich kenne ich keine LG Kammer, die ohne Einholung eines Gutachtens entscheidet.

Also nochmals: Ich mahne dringend zur Vorsicht vor der Abgabe von Grundsatzstatments, erst Recht in der vorliegenden Form. Damit ist, außer das der oberflächliche Anschein von Sachkenntnis erweckt wird, niemandem geholfen.

Ich sehe schon die Leute zu mir kommen mit der Aussage "Hab ich aber so in einem Internetforum gelesen". Brrr, ist fast noch schlimmer als die Aussage, "ich hab da in der Zeitung so ein neues (!) Urteil gelesen, ist doch wohl genau mein Fall..."

Zitat:

Original geschrieben von frank9-5


"ich hab da in der Zeitung so ein neues (!) Urteil gelesen, ist doch wohl genau mein Fall..."

Oh, ja. Das sind die schlimmsten. Die bringen auch so Zeitungsausschnitte mit. Kommt bei Firmenmandanten zum Glück nicht so oft vor. Aber wenn, frage ich meist, ob wir die Plätze tauschen wollen und der Mandant mir sagen möchte, wie der Fall zu entscheiden ist. Oder: "ich baue keine Häuser und Sie machen keine Schriftsätze."

Gut, ich geb mich ja geschlagen. 🙂 Also: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Nix machen, ohne den Anwalt ganz zu informieren und seine Entscheidung abwarten.

Und nicht erst 20 Briefe selber schreiben.

Gut, so, Frank? 😉

Björn

😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von prometheus333


Oh, ja. Das sind die schlimmsten. Die bringen auch so Zeitungsausschnitte mit.

Björn

So, ich nehm mal Anlauf zur Arschbombe ins Fettnäppchen und behaupte mal, dass es zu 95% LEHRER sind !

Feuer frei !

Henrik 😁

uiuiui. Und das im Volvo-Forum. Mutig, mutig. 🙂

Bei mir nicht. Habe keine Lehrer als Mandanten.

😁 😁 😁

Dann sind wir ja jetzt zu dritt und könnten die Verhandlung nachspielen.... Ich gebe dann zur Abwechlung mal den Richter. Bräuchten wir noch den KFZ-Sachverständigen: Wer meldet sich freiwilllig für die erste Folge von "Elche vor Gericht"?

mit frdl. koll. Gruß, Hagen

Zitat:

Original geschrieben von prometheus333


Habe keine Lehrer als Mandanten.

Da könnte man ja jetzt sagen: Schwein gehabt, ...aber

[zurückrudermodus ein] es ist zumindest ein einsichtiges Völkchen [zurückrudermodus aus]

Henrik, mit Lehrerin als OHL 😁

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