Unfall
Hallo, eine Bekannte von mein Sohn hatte einen Unfall. Sie wollte links abbiegen um meinen Sohn von der Schule abzuholen. Als sie gerade abbiegen wollte, sah sie auf der Gegenfahrbahn nach ihrer Meinung nach ein viel zu schnelles Auto kommen und hat dann angehalten. Der Unfallgegner hat sie dann mit voller Wucht vorne links getroffen, sodass sie hinterher quer auf der Straße stand. Der junge Mann hat gleich gesagt, dass sie ihm die Vorfahrt genommen hat. Selbst die Polizei, die am Unfallort war, aber den Unfall nicht aufgenommen hat, links Abbieger also hat sie die Schuld. Jetzt war ein Gutachter von der Versicherung des jungen Mannes da. Der Wagen ist Totalschaden. Jetzt muß fordert sie das Geld schon ein obwohl die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, mein Sohn muß nämlich noch seine Zeugenaussage bei der Versicherung machen. Jetzt meine Frage: Muß die Versicherung zahlen, wenn der Gutachter den Schaden auf 1966,00 Euro schätzt oder kann es auch sein dass die Versicherung für den Schaden nicht auf kommt.
32 Antworten
HI,
stell mal die Frage im Unterforum "Versicherung"!
Bis denne...
Verschoben ins Versicherungsforum...
Gruß Tom
Hi,
die eigene Haftpflicht wird, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist, ohnehin keine vollen Zahlungen einleiten (max. Abschlagszahlungen für evtl. kurzfristige erhöhte Aufwendungen - allerdings Kulanzfrage).
Also - deine Bekannte soll ruhig bleiben und warten bis der Vorfall schulfrageseitig geklärt ist.
Dazu hilft auch ein Anruf bei der eigenen Haftpflicht und dort einfach mal nachfragen, wie denn der aktuelle Stand ist - auch auf eigene Vorbehalte deutlich hinweisen.
Die Versicherungen entscheiden dann über Teilschuld oder nicht.
Meine Frage aber - woher weiß deine Bekannte den Schadenswert? Hat sich der Geschädigte nicht direkt an die Haftflicht deiner Bekannten gewandt?
Wenn das der Fall ist, einfach die Unterlagen weiterleiten - die Haftpflicht soll sich drum kümmern - denn eine Ihrer Grundaufgaben ist auch, unberechtigte Ansprüch abzuwehren.
Grüße
Schreddi
Wenn in solchen Fällen Rechtschutzdeckung zugesichert wird und man sich sicher ist, dass der Andere zu schnell war, dann
kann man sich doch an einen Anwalt wenden. Selbst wenn in derartigen Fällen die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter geschickt hat, sollte man dennoch das von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten von einem Gutachter seiner Wahl überprüfen lassen.
Warum? Darum und auch deswegen.
Lies dir aber auch unbedingt den staatlichen Ratgeber in meiner Signatur durch.
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Hi,
ich würd erstrmal nochmal gern wissen wollen, was hier nun tatsächlich vorliegt - gehts um den Haftfplichtschaden, der wohl zu hoch erscheint oder den Schaden am eignen Fahrzeug? (warum sollte die gegnerische Verscheurng da nen Gutachter schicken und die eignen Kosten treiben?)
Besser, wenn der TE nochmal genauer was zu sagt.
Grüße
Schreddi
Die Angaben des Threaderstellers sind leider verwirrend. Ich vermute mal, daß es bei dem Gutachten um das Fahrzeug der "Bekannten" geht.
Zur Schuldfrage: Es sieht leider sehr schlecht für die "Bekannte" aus. Der "Anscheinsbeweis" spricht gegen den Linksabbieger. Eine Mithaftung (keine alleinige Haftung!) des Vorfahrtsberechtigten ist nur dann denkbar, wen diesem eine überhöhte Geschwindigkeit NACHGEWIESEN werden kann. Zeugenaussagen, die "lediglich" deren persönliches Empfinden wiederspiegeln, reichen dafür leider nicht aus. Wenn es keine Bremsspuren gibt (was bei Autos mit ABS ja die Regel ist), die von der Polizei vermessen wurden, wird es leider auf volle Haftung hinauslaufen!
Selbstverständlich könnt ihr dennoch Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung stellen. Ein eigener Gutachter sollte in diesem Fall aber keineswegs eingeschaltet werden, da realistisch -wenn überhaupt- allenfalls ein geringer Prozentsatz Schadenersatz durchsetzbar ist, die Rechnung des Sachverständigen aber auf jeden Fall zu 100% ausgeglichen werden muß.
Schau noch mal nach oben.
Hi, meine Bekannte hat sich per Fax das Gutachten zukommen lassen. Am Unfallort gab es keine Bremsspur, deswegen meint meine Bekannte, dass sie keine Schuld an dem Unfall hat. War es ein Fehler den Unfall nicht von der Polizei aufnehmen zulassen? Jetzt steht nämlich Aussage gegen Aussage. Kann es auch sein, dass sie nichts erstattet bekommt. Die ganze Familie rechnet aber schon mit dem Geld. Gruß
Hi,
erstens - man rechnet nicht mit Geld, was man nicht hat.
Zweitens - sie wird trotz allem als Hauptschuldige durchgehen - da würd ich erstmal drauf bauen, ein paar Ansprüche abzuwehren, statt eigene durchzusetzen.
Und ja, im vorliegenden Fall war es ein Fehler, die Polizei nicht den Unfall aufnehmen zu lassen.
Es sind offensichtlich ne Menge Fehler in der Aufnahme gemacht worden - hat deine Bekannte Fotos, dass keine Bremsspur da war? Das würde sie im übrigen auch nicht voll entlasten...
Wo kämen wir hin, wenn jeder der nicht mit Spur bremst, schuld ist?
Sorry - aber wenn sie ne Rechtsschutz hat, sollte sie sich, da offensichtlich Laie, von nem Anwalt beraten lassen - hier liegt wohl einiges im Argen.
Grüße
Schredd
Re: Unfall
Zitat:
Original geschrieben von tirod
Kann es auch sein, dass sie nichts erstattet bekommt. Die ganze Familie rechnet aber schon mit dem Geld. Gruß
Ich vermute mal, daß es sogar sehr wahrscheinlich ist, daß sie nichts ersetzt bekommt (leider).
Als Linksabbiegerin muß sie die Vorfahrt des entgegenkommenden Verkehrs beachten. Kommt es zum Unfall, wird sowohl von Polizei/Ordnungsamt/Bußgeldstelle als auch von der Versicherung erstmal davon ausgegangen, daß sie die Vorfahrt mißachtet hat und somit Verursacherin ist. Eine Mit(!)haftung des Vorfahrtsberechtigten kommt nur dann in Frage, wenn diesem eine überhöhtw Geschwindigkeit zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Ihr subjektiver Eindruck, daß der andere zu schnell war, reicht dafür nicht aus! Auch daß sie hinterher quer auf der Straße stand reicht nicht aus, dem Unfallgegner eine höhere als die (vermutlich) erlaubten 50 km/h nachzuweisen. Selbst bei 30 km/h ist je nach Anstoßkonstellation eine Vierteldrehung des Fahrzeugs möglich.
Trotzdem könnt ihr natürlich (was ihr ja auch getan habt) Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Hier ist allerdings die Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwaltes sinnvoll. Trotz oben gesagtem ist es natürlich aufgrun der speziellen Situation vor Ort schon möglich, daß die Versicherung eine prozentuale Regulierung vornimmt. Von vollem Schadersatz könnt ihr aber keinesfalls ausgehen, wenn überhaupt maximal 50%, eher weniger, noch wahrscheinlicher null.
@gutachteronline: Dein zitiertes Urteil nützt hier gar nichts, da 1. der Unfall wohl kaum im Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts war und 2. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 100% (also doppelt so schnell wie erlaubt) in dem verhandelnden Fall nachgwiesen war.
Es ist schoin ein starkes Stück, daß Du, obwohl Du die rechtliche Würdigung der Situation offenbar nicht einschätzen kannst, den Fragesteller zum "unabhängigen" Gutachter drängst, obwohl diese möglicherweise den Schaden -und somit auch das Gutachten- VOLL aus eigener Tasche zahlen müssen.
Sehr Verbraucherfreundlich!!!
Derjenige, der einen Schaden hat, muss diesen der Schuld und der Höhe nach beweisen können.
Hier müsste die Bekannte entweder beweisen können, dass
a) Sie ihre Richtungsspur nicht verlassen hat und der Gegenverkehr den Unfall durch Verlassen seiner Fahrspur verursacht hat
oder
b) der Unfall auf der Fahrspur des Unfallgegners stattfand, aber bei ortsüblicher Geschwindigkeit sich nicht ereignet hätte und vielmehr alleine dadurch verursacht wurde, dass der Unfallgegner viel zu schnell fuhr.
Beides wird Deiner Bekannten vermutlich nicht gelingen und damit hat sie zumindest eine Teilschuld, ohne Zeugen bekommt sie vermutlich sogar die alleinige Schuld.
Ohne Rechtsschutz würde ich die Kosten so niedrig wie möglich halten, mit Rechtsschutz hat man zwar einen Teil des Kostenrisikos weg, produziert aber viel Aufwand für geringe Erfolgsaussichten.
Immerhin hat die eigene Haftpflichtversicherung auch die Funktion der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Meine Prognose:
Sie wird bestenfalls die Hälfte des Eigenschadens ersetzt bekommt,
mit Pech (aufgrund der Beweislage keinesfalls unwahrscheinlich) sieht sie keinen Cent.
Zitat:
Original von Schusti2
Es ist schoin ein starkes Stück, daß Du, obwohl Du die rechtliche Würdigung der Situation offenbar nicht einschätzen kannst, den Fragesteller zum "unabhängigen" Gutachter drängst, obwohl diese möglicherweise den Schaden -und somit auch das Gutachten- VOLL aus eigener Tasche zahlen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
...
Wenn in solchen Fällen Rechtschutzdeckung zugesichert wird und man sich sicher ist, dass der Andere zu schnell war...
Schusti lies doch bitte nicht nur was du lesen willst, meine Antwort bringt der Geschädigten mehr als dein: "Zahl halt einfach."
Es gibt versierte Unfallanalysten die Aufgrund der Deformationen der Fahrzeuge sehr wohl auf die gefahrenen Geschwindigkeiten zurückschließen können.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Schusti lies doch bitte nicht nur was du lesen willst
Das hab ich in dem letzten zwei Monaten von Dir gelernt. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Es gibt versierte Unfallanalysten die Aufgrund der Deformationen der Fahrzeuge sehr wohl auf die gefahrenen Geschwindigkeiten zurückschließen können.
Du hast in dieser Antwort ein paar wesentliche "Kleinigkeiten" vergessen:
- ein Schadengutachten zur Feststellung der Schadenhöhe, und um nichts anderes ging es auch Dir mit der Aussage
Zitat:
Selbst wenn in derartigen Fällen die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter geschickt hat, sollte man dennoch das von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten von einem Gutachter seiner Wahl überprüfen lassen.
hat rein gar nichts mit einem unfallanalytischen Gutachten zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit zu tun. Das weißt Du wahrscheinlich besser als jeder andere hier. Fang also nicht an, die user für dumm zu verkaufen und Äpfel mit Birnen zu vergleichen (ach, das machst Du ja eh die ganze Zeit schoi).
- ein unfallanalytisches Gutachten (z.B. zur Bestimmung der Geschwindigkeit) ist in den seltensten Fällen für einen dreistelligen Eurobetrag zu bekommen. Einen gut vierstelligen Betrag darf man hier ruhig einkalkulieren. Insofern wird hier auch keine Rechtsschutzversicherung außergerichtlich eine entsprechende Zahlungszusage abgeben.
- Allein die bisher bekannten Angaben reichen schon aus um zu wissen, daß dem Unfallgegner sicherlich keine überhöhte Geschwindigkeit nachzuweisen ist, da es keine Bremsspur gab (also nicht zurückgerechnet werden kann, wieviel km/h vor der Kollision bereits abgebremst wurden) und die eigentliche Kollision mit einer Geschwindigkeit von deutlich unter 50km/h erfolgte, da ansonsten das Auto weit mehr gedreht worden wäre und nicht nach dem unfall "nur" quer gestanden hätte. Außerdem hätte es dann ziemlich sicher auch Personenschäden gegeben.
Hallo, die Bekannte hat einen Zeugen, nämlich meinen Sohn. Sie glaub immer noch, weil der Gutachter den Schaden an ihrem Auto so hoch geschätzt hat, bezahlt die gegnerische Versicherung den Schaden. Jetzt versucht sie auch noch Schmerzensgeld zu bekommen. Sie war einem Tag nach dem Unfall zum Arzt, weil ihr Rücken weh tat, abgeblich vom Unfall. Ihr Versicherungsvertreter meint, dass man ihr ehr glaubt, weil sie schon älter ist, als einen Führerscheinneuling. Davon ist auch sie fest überzeugt, leider kann man mit ihr darüber nicht reden. Sie hat ihren Standpunkt und damit basta. Gruß