ksko - betriebserlaubnis
ich bin gerade entsetzt darüber dass ich nirgends den ausschluss in der kaskoversicherung finde im falle des erlöschens der betriebserlaubnis
... besteht beispielsweise bei einem sicherheitstraining (kasko besteht) versicherungsschutz in der kaskoversicherung wenn das fahrzeug (gewindefahrwerk) auf dem testgelände (keine stvo) tiefst tiefergelegt und mit slicks ausgestattet wird? betriebserlaubnis ist folglich erloschen
(klar, slicks etc. sind unsinnig da das fahrerverhalten in der realität verbessert werden soll ... aber als gedankenspielerei mal ganz interessant)
danke
20 Antworten
Zitat danyael1982:
folglich kein pauschales erlöschen des versicherungsschutzes mit erlöschen der betriebserlaubnis
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Ich denke, dass wird dann wohl immer eine Einzelfallentscheidung werden, sodaß eine Diskussion hier ausarten würde.
Womit ich doch wieder Recht hatte. Erschreckend 😁
Lies dir mal bitte den Beitrag von Madcruiser durch, ich denke dann können wir uns alles weitere sparen.
Christo
danyael1982 sollte sich keine Hoffnungen machen, dass seine Lesart zur herrschenden Meinung wird.
Nochmal:
Jede Änderung löst eine Meldepflicht aus.
Ohne Meldung geht der Versicherungsschutz verloren.
Ausser man beweist im Ernstfall mit teuren Gutachten, dass der Umbau nicht für den Unfall risikorelevant war.
Hat das verbaute Teil eine ABE oder wurde sogar beim TÜV eingetragen ist der Beweis erbracht.
Selbst in diesem Fall ist dennoch eine Risikoanzeige zu fertigen!
Es könnte dann nämlich durchaus eine höhere Prämie fällig werden, denken wir an unseren Corsafahrer mit 110 kw.
Fazit:
Ein Anruf bei der Versicherung ist immer preiswerter als die ganzen Probleme im Schadenfall, ob das unser Mann mit der Nierenlogo jetzt wahrhaben will oder nicht!
- mein sicherheitstrainingfall wäre wohl nicht versichert gewesen (slicks, fahrwerk und aquaplaning)
- der wildunfall(parallel diskutierte) wäre wohl versichert gewesen
@ madcruiser
das können wir doch so stehen lassen wie du das schreibst!
Gut, dann haben wir ja eine einheitliche Meinung gefunden.
Und die dürfte so auch haltbar sein!
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Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Gut, dann haben wir ja eine einheitliche Meinung gefunden
Schon wieder eine einheitliche Meinung gefunden 🙂 Du wirst mir langsam UNHEIMLICH 😁
Gruß
capri
Zitat:
Original geschrieben von schleicher30
Hallo, das Thema Betriebserlaubnis wird meiner Meinung nach oft auf die leichte Schulter genommen.
Im Bekanntenkreis so passiert.
Ein Bekannter hatte einen Unfall mit schwerem Personenschaden verursacht in einem Auto, dass keinen Versucherungsschutz hatte (Tuningteile).
Der Geschädigte sitzt im Rollstuhl und der Unfallverursacher muss dessen Unfallkosten etc. aus privater Kasse zahlen.
Er kann durch den Unfall seiner Arbeit nicht mehr nachgehen. so muss der Unfallverursacher ihm einen monatlichen "Verdienstausfall" auch aus eigener Tasche zahlen.
All das, weil er mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs war.
DArüber sollte man sich mehr Gedanken machen als über ein paar Pünktchen, falls man erwischt wird.
Die Erfahrung wurde Heute im A4 Forum gepostet und ist es mir wert das Thema mal wieder in Erinnerung zu bringen.