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Recht: Parkscheibe darf auch hinter der Seitenscheibe liegen - Wohin mit der Parkscheibe? Egal, Hauptsache gut ablesbar

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Das Aussehen der Parkscheibe ist in Deutschland genormt. Wo sie im Auto liegt, bleibt allerdings dem Fahrer überlassen. Einzige Regel: Die Parktafel muss gut lesbar sein.

Die Parkscheibe muss für den Kontrolleur gut lesbar sein. Wo sie im Auto liegt, ist dabei nicht relevant Die Parkscheibe muss für den Kontrolleur gut lesbar sein. Wo sie im Auto liegt, ist dabei nicht relevant Quelle: picture alliance / dpa

Lüdinghausen - Eine Parkscheibe im Auto muss für Kontrolleure gut sichtbar sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die blau-weiße Parktafel an der Frontscheibe liegt oder an einem der hinteren Seitenfenster. Darauf weist der ADAC hin. Der Automobilclub bezieht sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen (Az. 19 OWi-89 JS 399/15-25/15).

Im verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörden nur die Frontscheibe eines Pkw kontrolliert. Die Sicht auf das linke hintere Seitenfenster war durch ein Beet eingeschränkt. Dort befand sich die Parkscheibe. Trotz der Sichtbehinderung hätte der Kontrolleur nach Angaben des Gerichts die Uhrzeit ohne größere Mühe ablesen können. Laut Straßenverkehrsordnunug muss die kleine Parktafel von außen "gut lesbar angebracht sein" und für die Dauer der zulässigen Parkzeit gelten.

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