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Winterreifenpflicht? Nicht für Autovermieter

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Eigentlich ganz einfach: Wer sich ein Auto mietet, geht davon aus, dass er es in dem gemieteten Zustand auch im Straßenverkehr betreiben darf. Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Grund: Die neue Winterreifenpflicht.

Autovermietung Autovermietung Seit der Einführung der Winterreifenpflicht dürfen Autos bekanntermaßen bei Matsch, Schnee und Reifglätte nur noch mit Winterreifen bewegt werden. Die Autovermietungen sind aber nicht verpflichtet, ihre Autos im Winter mit Winterreifen auszurüsten, und die Verantwortung, ob ein Auto ohne Winterreifen im Verkehr bewegt wird, trägt der Fahrer.

 

Fahrer trägt Verantwortung

Die Vermieter lassen sich das Ausrüsten von Autos mit Winterreifen teuer bezahlen. Bei einem großen deutschen Vermieter in der Golfklasse etwa mit 19 Euro pro Tag oder 133 Euro in der Woche. Was dem Mieter derzeit auf die Füße fällt, ist dieselbe Regelung, die Privathaltern erlaubt, ihr Auto auch im Winter auf Sommerreifen auf der Straße zu parken: Verantwortlich für die richtige Bereifung ist nicht der Besitzer des Fahrzeugs, sondern derjenige, der damit unterwegs ist. So entsteht die kuriose Situation, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Autos mit Sommerreifen zwar vermietet, aber nicht bewegt werden dürfen. Anders etwa als ein Auto ohne gültige Prüfplakette, das nicht auf öffentlichem Straßenland geparkt werden darf.

Mangels Präzedenzurteilen kann der Kunde bei der Anmietung eines Autos derzeit kaum etwas gegen diese freundlich formuliert kuriose Rechtslage machen. Zwar sind viele Mietwagen ohnehin ab Werk mit Ganzjahresreifen ausgerüstet, aber wer auf Nummer sicher gehen will, muss den Zuschlag derzeit in der Regel akzeptieren. Sonst riskiert er, das Auto bei entsprechendem Wetter nicht fahren zu dürfen.

Nur 14 Prozent aller Mietwagen mit Winterreifen

Dies scheinen viele Kunden so aber noch nicht zu wissen. Das Autovermietungs-Portal mietwagenmarkt.de gab bekannt, dass nur 14 Prozent der Mietwagen -Abschlüsse über das Portal eine Buchung für Winterreifen enthalten würden. Die verbleibenden 86 Prozent der Kunden würden also entweder ein Bußgeld riskieren und eine schlechte Verkehrssicherheit in Kauf nehmen, oder vor Ort - was noch teurer ist – Winterreifen nachbuchen müssen.

Den Kunden kann derzeit nur empfohlen werden, bei entsprechendem Wetter die Mehrkosten zu akzeptieren und bei Buchung auf einem Fahrzeug mit Winterreifen zu bestehen. Nicht ganz unwahrscheinlich ist es, dass irgendwann in naher Zukunft ein Gericht den Unsinn stoppt, dass Autovermietungen im Winter de facto nicht betriebsfähige Autos vermieten dürfen. Es ist aber davon auszugehen, dass dann stattdessen die Pauschalen der Autovermieter steigen.

(bmt)

 

Quelle: MOTOR-TALK

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