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Wachsende Probleme in Deutschland mit Führerscheintourismus

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EU-Verkehrsministerrat in Bregenz

 

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sieht wachsende Probleme mit dem so genannten Führerscheintourismus in Deutschland. Tiefensee wies beim EU-Verkehrsministerrat in Bregenz auf die zunehmenden Zahl von zu Unrecht im Ausland erworbenen Führerscheinen hin.

 

Dazu erklärt der Bundesverkehrsminister:

 

"Wir wissen, dass in Deutschland mehr als 2800 Personen einen Führerschein im benachbarten Ausland erworben haben. Wir müssen sogar davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl wesentlich höher ist. Dabei handelt es sich überwiegend um Personen, denen in Deutschland aufgrund

von Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer der Führerschein entzogen werden musste. Diese Personen, die für eine weitere Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet sind, umgehen die strengen Regelungen in Deutschland und erwerben im benachbarten Ausland einen Führerschein. Zwar dürfen solche Führerscheine in den Nachbarstaaten nicht an Deutsche ohne dortigen Wohnsitz ausgegeben werden, aber leider geschieht dies immer häufiger.

 

Deutschland hat das Problem über bilaterale Vereinbarungen zu lösen versucht. Das hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die nationalen Möglichkeiten sind damit erschöpft. Zudem verbietet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs Deutschland seit kurzem, diese zu Unrecht ausgestellten Führerscheine bei Kontrollen einzuziehen. Damit sind wir gezwungen, Autofahrer, die wegen Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr aufgefallen sind, weiterfahren zu lassen. Das ist für mich inakzeptabel, weil es die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt.

 

Da wir das Problem von zu Unrecht im Ausland an Deutsche erteilte Führerscheine national nicht lösen können, brauchen wir noch in diesem Jahr eine europäische Lösung. Nur durch eine EU-weite Regelung können wir verhindern, dass Alkohol- oder Drogensünder unter Umgehung deutschen Rechts weiter am Straßenverkehr teilnehmen können. Ich habe meine europäischen Verkehrsministerkollegen heute in Österreich aufgefordert, gemeinsam mit Deutschland rasch eine Lösung für dieses Verkehrssicherheitsproblem zu finden."


Hallo,bei einer Sperre in Deutschland gilt doch wohl das ausgesprochene Fahrverbot egal wo der jenige den Führerschein her hat.

Bei einer Kontrolle müßte bei einer Überprüfung durch die Polizei doch ein klares Nichtbeachten vom Fahrverbot in der BRD eine Beschlagnahme des Fahrzeugs und einer sofortigen Zahlung eines hohen Bußgeldes oder einer Verhandlung wegen Nichtbeachten von einem Fahrverbot zur Folge haben.

Versicherer sollten eine KFZ-Versicherung ablehnen.

Und wer sein Fahrzeug verleiht macht sich doch auch strafbar.

Eine ganze Palette von Massnahmen auch gegen dritte könnte das fahren zumindest erschweren.

Eine gewisse Anzahl von Tagen im Jahr im Ausstellungsland ist doch auch erforderlich.

Und dies zu beweisen nur mit irgentwelche Bescheinigungen

dürfte nicht ausreichen.

Die BRD ist oder will in vielen Sachen Vorreiter sein und in diesen Fällen tut sie sich so schwer

Gruss Purimar


Ja, Du hast recht, wenn Du sagst:

 

"Die BRD ist oder will in vielen Sachen Vorreiter sein und in diesen Fällen tut sie sich so schwer"

 

Die Deutschen haben sich schon immer - und tun es heute noch - eingebildet, dass sie etwas "Besonderes" auf der Welt sind und deshalb fällt es diesen "Besserwissern" heute auch so schwer, sich einem Urteil des "Europäischen Gerichtshofes" zu beugen. Die Richter dort sind ja blöd! Die vielen Fehlentscheidungen in Deutschland sind natürlich aber alle richtig!!!


Es kann doch nicht sein das Fahrer(innen) die zu Recht wegen schweren Verstößen, womöglich Verkehrsunfälle mit tödlicher Folge von Unbeteiligten sich ohne Probleme im Ausland eine neue Fahrerlaubnis "kaufen". die soll eine EU sein ?? Hatten die Richter die das Urteil gesprochen haben auch Ihre Fahrerlaubnis im Ausland "gekauft" oder warum ist dieses Urteil fern jedem Bezuges ???? Wenn schon alles Europäisch geregelt wird sollte es auch eine "Sünderkartei" und gleiche StVo etc. geben und jedes Fahrverbot oder Entzug für alle EU Länder gelten.

 

Wieso können Strafen wegen Verstoß gegen die jeweilige Landes-StVo EU-weit eingezogen werden ??? (ja , hier gibt es noch Ausnahmen und Schlupflöcher (das weiss auch ich)) Und solch verhängte höhere Strafen wie Entzug oder Sperre übergangen werden. Regiert da etwa das Interesse des Steuersacks und der Einnahmen ??


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