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Verbesserte Rechte für Flugpassagiere in der EU
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Verbesserte Rechte für Flugpassagiere in der EU:
Schadenersatz bis zu 600 Euro!
Flugpassagiere sind künftig besser vor Überbuchungen, Annullierungen und längeren Verspätungen geschützt. Die Entschädigungszahlungen bei Überbuchung des Fluges wurden gestaffelt: 250 € bei Flügen bis 1500 km, 400 € zwischen 1500 und 3500 km sowie 600 € bei Flügen über 3500 km. Zusätzlich hat der Fluggast neben dem Anrecht auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Übernachtung wie bisher die Wahl, ob er umgebucht werden oder den Preis des Flugtickets erstattet haben will. Diese Regelung gilt in Zukunft auch bei Annullierungen.
Neu ist zudem, dass Passagiere bei Verspätungen ab zwei Stunden je nach Flugstrecke Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls eine Übernachtung haben. Ist der Flug mehr als fünf Stunden überfällig, muss der Ticketpreis erstattet werden. Auf diesen Kompromiss verständigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats.
Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) aus Brüssel erfuhr, tritt die neue Regelung frühestens Ende 2004 in Kraft. Sie bleibt übrigens weit hinter dem Vorschlag der EU-Kommission zurück: Ursprünglich sollten die derzeit gültigen Schadensersatzansprüche bei Flügen unter 3500 km von bislang 150 € auf 750 € und bei weiteren Strecken von bislang 300 € auf 1500 € erhöht werden. Dennoch wertete EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio die Einigung als "einen beachtlichen Schritt nach vorn".
So seien die Fluggastrechte, die bislang nur auf Linienflügen galten, auf Charter- und Pauschalreiseflüge ausgedehnt worden. Grundsätzlich sei die neue Verordnung für alle Flüge von EU-Flughäfen sowie für Flüge aus Drittstaaten gültig, wenn diese von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Nach Angaben der EU-Kommission sind jährlich allein rund 250 000 Passagiere Opfer von Überbuchungen.