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Keine Anklage gegen Daimler und Rheinmetall wegen Südafrika-Engagement - US-Gericht nicht zuständig

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Die deutschen Unternehmen Daimler und Rheinmetall werden nicht in den USA wegen Beteiligung am Apartheid-Regime angeklagt. Weil sie keine US-Unternehmen sind.

Ein US-Gericht will Daimler und Rheinmetall nicht wegen der Kooperation mit dem Apartheid-Regime anklagen Ein US-Gericht will Daimler und Rheinmetall nicht wegen der Kooperation mit dem Apartheid-Regime anklagen Quelle: dpa

New York - Daimler und Rheinmetall können in den USA nicht für die Gräueltaten von Südafrikas Apartheid-Regime angeklagt werden. Die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin wies am Donnerstag entsprechende Klagen gegen die beiden deutschen Unternehmen ab.

Apartheid-Opfer hatten den Firmen vorgeworfen, durch ihre Geschäfte mit der damaligen südafrikanischen Regierung Gewalt und Rassentrennung in den 1970er und 1980er Jahren unterstützt zu haben, etwa durch die Lieferung von Fahrzeugen oder Rüstungsgütern. Die Opfer verlangten eine Entschädigung.

Die Klagen in den USA laufen seit 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009 aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der „Alien Tort Statute“, ein Gesetz von 1789. Es gibt US-Gerichten die Möglichkeit, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen zu ahnden.

Im Falle von Daimler und Rheinmetall hätten die Kläger jedoch nicht hinreichend dargelegt, warum sich die USA einmischen sollten, erklärte Richterin Scheindlin. Gleichlautende Klagen gegen die US-Konzerne Ford und IBM ließ sie weiterlaufen.

“Wir hoffen, dass diese Entscheidung den seit mehr als zehn Jahren laufenden Rechtsstreit endgültig beendet“, erklärte ein Daimler-Sprecher. Gleichzeitig wies er die erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen erneut zurück.

Für Daimler ist es nicht der einzige derartige Fall vor einem US-Gericht. Argentinier werfen dem Konzern vor, in die Verbrechen der dortigen Militärdiktatur in den 1970er Jahren verstrickt gewesen zu sein. Diese Klage landete mittlerweile vor dem Obersten Gericht in Washington.

Bei einer Anhörung im Oktober hatten die Richter jedoch ebenfalls Zweifel daran geäußert, dass die US-Justiz zuständig sei.

 

 

Quelle: dpa

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