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Urteil: Vorfahrt für rechte Fahrspur bei parallelem Abbiegen
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Beim parallelen Abbiegen von zwei Spuren einer Hauptstraße auf eine ebenfalls zweispurige Querstraße hat der Fahrer auf dem rechten Fahrstreifen Vorfahrt, wenn nur dieser mit einem entsprechenden Richtungspfeil gekennzeichnet ist. Das hat das Amtsgericht München entschieden. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um zwei Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollten. Der spätere Beklagte fuhr auf der mittleren Fahrspur, auf der sich keine Richtungsmarkierung befand. Der Kläger befuhr den rechten Fahrstreifen, wechselte aber beim Abbiegen in die linke Spur der Querstraße. Es kam zum Crash; der "rechte" Fahrer klagte auf Schadensersatz. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Das rechts fahrende Fahrzeug habe die Vorfahrt beziehungsweise das Wahlrecht hinsichtlich des von ihm zu befahrenden Fahrstreifens in der Querstraße. Der andere Fahrer dürfe beim Abbiegen nicht überholen und müsse auf das andere Auto Rücksicht nehmen. Er hafte voll für den Unfall, heißt es in der vom Deutschen Anwaltverein mitgeteilten Entscheidung (Urteil vom 26.06.2008, - 343 CF 14500/08 -). Der Fall wäre anders entschieden worden, wenn beide Fahrspuren mit einem Richtungspfeil nach rechts markiert gewesen wären.
Quelle: Autokiste |
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...wer hätte das gewusst????
"Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht..."
Ist doch aber eigentlich logisch!
Soweit ich weiß:
Lt. StVO muß ich zum Abbiegen nach rechts den rechten Fahrstreifen benutzen, es sei denn, es befinden sich anderslautende Fahrstreifenmarkierungen auf der Fahrbahn. Sollte dies der Fall sein, hat nur dann der rechte abbiegende Fahrer kein Wahlrecht bei der Auswahl des Fahrstreifens, indem er einbiegt, wenn sich entsprechende Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungsbereich befinden.
Im Bußgeldkatalog ist erfasst, dass es ein Verwarnungsgeld gibt, wenn man nicht vom äußersten Fahrstreifen abbiegt und dabei einen anderen behindert. Wird keiner behindert, dann wird es im Regelfall geduldet, wenn die Kreuzung genug Platz bietet. Das dient der Erhöhung der Flüssigkeit des Verkehrs in Städten.
Oder liege ich da falsch???