-
Motorrad News
Teuer, aber nicht ausgereift
18 Beiträge -
Opel News
Mokka: Opels neues SUV
493 Beiträge -
Mercedes News
Die neue C-Klasse kann fast alleine fahren
52 Beiträge -
Greencar News
Drei Tote nach Crash im Elektro-Taxi
64 Beiträge -
Honda News
Hock´n Roller fürs Büro
10 Beiträge -
Auto News
Auf der AMI in Leipzig summen die Motoren
8 Beiträge -
BMW News
Dieser Zagato trägt ein M im Sinn
30 Beiträge -
Alfa Romeo News
Stirbt der Spider oder lebt er auf?
62 Beiträge -
Volkswagen News
Der Prollrocco des Jahres
49 Beiträge -
Renault News
Baut diese Alpine!
42 Beiträge -
Kia News
Luxus von Kia - nur nicht für Deutschland
76 Beiträge -
Volvo News
SARTRE Projekt: Kolonnen-Volvos starten durch
23 Beiträge
Urteil: Beim Durchfahren von Pfützen kein Schritttempo-Zwang
|
Autofahrer sind nicht verpflichtet, Wasserlachen innerorts im Schritttempo zu durchfahren, um Fußgänger vor möglichen Wasserspritzern zu schützen. Das hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Genau neben ihm und seiner Frau sei der Autofahrer so schnell durch diese Wasserlache gefahren, dass eine Wasserfontäne auf die beiden niedergegangen sei. Dadurch sei ihre Kleidung beschmutzt worden. Der Mann klagte zwar nicht auf Schmerzensgeld, aber auf Ersatz der Reinigungskosten für die Kleidung in Höhe von 39,60 Euro. Er argumentierte, der Autofahrer habe den Schaden durch Fahren im Schritttempo abwenden können.
Das Amtsgericht mochte dem jedoch nicht zu folgen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, den Beklagten treffe kein Verschulden an der behaupteten Verunreinigung der Kleidung, da ein Pkw-Fahrer keinesfalls verpflichtet sei, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets nur im Schritttempo zu durchfahren, wenn andernfalls Fußgänger bespritzt werden könnten. Der Richter hatte u.a. auf die Unfallgefahr hingewiesen, die durch das Abbremsen oder Langsamfahren für den nachfolgenden Verkehr begründet würde.
Aber auch da, wo ein Durchfahren von Wasserlachen in Schrittgeschwindigkeit ohne Gefährdung des übrigen Verkehrs möglich sei, könne dies nicht stets verlangt werden, um ein Bespritzen von Fußgängern auszuschließen. Bei Regen müssten sonst gegebenenfalls ganze Ortschaften oder Städte in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, um eine Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs auszuschließen, was den Straßenverkehr unzumutbar beeinträchtigen würde. Soweit danach Fußgänger damit rechnen müssten, bespritzt zu werden, könnten sie sich durch "geeignete Bekleidung" schützen, so der Richter.
Normalerweise wäre das Verfahren angesichts des geringen Streitwerts damit beendet gewesen. Das Amtsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage und ihrer uneinheitlichen Beurteilung in der Judikatur eine Berufung zu. Der Fußgänger nutzte dies aus, wurde aber vom Landgericht ebenfalls abwegig beschieden. Mit Beschluss vom 24.02.2011 (- 1 S 186/10 -) wurde die Berufung zurückgewiesen; der Mann bleibt nun nicht nur auf den Reinigungskosten sitzen, sondern muss auch erhebliche Verfahrenskosten für beide Parteien tragen.
Quelle: Autokiste |
Ähnliche Themen zu: Urteil: Beim Durchfahren von Pfützen kein Schritttempo-Zwang
-
Urteil: Kein Vollkaskoschutz bei Kakteen-Rettung
von: ADAC zuletzt am: 16.05.2002 -
Urteil: Waschanlagen-Betreiber haftet nicht für Sturz
von: Autokiste Kommentare: 7 zuletzt am: 12.02.2009 -
Urteil: Wegfahren heißt nicht flüchten
von: ADAC zuletzt am: 12.01.2004 -
Urteil: Wertvolles Gepäck bei Unfall nicht versichert
von: Autokiste zuletzt am: 13.10.2008 -
Urteil: Kein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach Verkehrsverstoß
von: Autokiste Kommentare: 3 zuletzt am: 02.11.2011 -
Urteil: Wegfahren heißt nicht flüchten
von: ADAC zuletzt am: 12.01.2004 -
Urteil: Handyverbot gilt nicht für Festnetz-Mobilteil
von: Autokiste Kommentare: 8 zuletzt am: 13.06.2011 -
Urteil: Teilkasko muss für Eichhörnchen-Unfall nicht zahlen
von: Autokiste Kommentare: 26 zuletzt am: 02.11.2010 -
Urteil: Versicherung muss keine Telefonnummer veröffentlichen
von: Autokiste zuletzt am: 22.10.2008

War das ein Jura-Student im dritten Semester der unter einem Aufmerksamkeitsdefizit leidet?
Wegen knapp 40€ so einen Aufwasch zu machen....
Ich wette mit dir, ne Waschmaschine hätte es auch getan
Dr. A.Mok
guck einfach mal ins sicherheitsforum, was dort von einigen ein aufwand betrieben wird, um berechtigte verwarngeld-forderungen (!!!unter 35€!!!) zu umgehen...
dank solchen leuten ist es doch kein wunder das polizei, staatsanwaltschaft und die gerichte nurnoch mit irgendwelchen nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigt sind und die wirklich wichtigen sachen auf der strecke bleiben...
Rust Never Sleeps
Ich habe das Problem schon von beiden Seiten aus erlebt; als Betroffener, wo ich nur dachte

, und als Fahrer, der unbeabsichtigt Fußgänger ordentlich naß gemacht und sich dafür geschämt hat.
Muß man wohl unter "allgemeines Lebensrisiko" packen. Wäre nett es zu vermeiden, geht aber wirklich nicht immer.
Urteil: Beim Durchfahren von Pfützen kein Schritttempo-Zwang
Hallo !
So richtig hochspritzen das die Leute daneben
nass werden geht nur bei ganz tiefen Pfützen
oder Senken. Als Autofahrer kann man voher
ganz schlecht einschätzen ob das Wasser 4mm
oder 40cm tief ist, wenn man seines Weges
fährt.
Der Fußgänger am Straßenrand kann das in jedem
Fall vie besser sehen. Also ich stell mich nicht nach
ganz vorne an die Straße wenn vor mir eine riesige
Senke voll Wasser auf der Fahrbahn ist.
Daher mein Urteil: Selbst Schuld
Ich denke mal, der Fußgänger hat es bewußt drauf angelegt, naß gespritzt zu werden. Einer hat ihm den Gefallen getan, durchzufahren - aber nicht zu zahlen. Warum ist der Fußgänger nicht vor der Pfütze stehen geblieben und hat gewartet, bis das Auto weg war. Typischer Rechthaber. Die Anwälte hat´s bestimmt heimlich gefreut.
...na sowas aber auch...
Der klagende Müsli muss auch die
tragen
Ich schmeiß mich weg. Wegen 40 Oiro 
Ich achte im Winter schon drauf, keine Fußgänger "absichtlich" nass zu machen. Aber man kann auch net auf alles und jeden aufpassen
life @ 9000rpm
ich kann mich durchaus mit dem fussgaenger solidarisieren, obwohl ich eher selten zu fuss gehe. eine situation, in der man nicht umhin kommt leute am strassenrand zwangsweise zu duschen ist mir persoenlich bisher nicht wiederfahren und wird es wohl auch nicht. fuer solchen bloedsinn kann ich auch kein verstaendnis entwickeln.
gruesse vom doc
also ich wurde auch schon einmal von einer jungen fahranfängerin mit matschschnee "beworfen". sie hat das gleich gemerkt und sich dafür entschuldigt. war für mich zwar ärgerlich, aber was will man da machen? sie hats ja nicht absichtlich gemacht und sie hat sich ja auch so demütig entschuldigt, da sagte ich dann, "ach schwamm drüber. das trocknet wieder." udn damit war die sache erledigt.
deswegen ein gericht zu bemühen ist nich tnur total dumm, sondern auch vollkommen unnötig.
ps: im unten angehängten bild: guckt mal wie die frau sich über den schaden des nassgespritzten freut
(967 mal aufgerufen)
Buddy-Master
Urteil: Beim Durchfahren von Pfützen kein Schritttempo-Zwang
Der Fußgänger hätte ja auch etwas mehr Abstand zu Pfütze halten können. Vorausschauendes Gehen scheint ja wohl nicht seine Stärke zu sein...
Das ist juristisch so dünn, daß es wohl kaum die vollständige Begründung des Urteils gewesen sein wird. Obiges ist eine ganz allgemeine Aussage, die keiner bezweifeln wird. Und die Klage dürfte auch nicht auf Feststellung einer allgemeinen Plicht zum Durchfahren von Pfützen im Schrittempo gelautet haben, sondern wohl eher darauf, daß der ganz konkrete Beklagte in der ganz konkreten Situation diese Pflicht gehabt habe. Was das Gericht dazu entschieden hat, wäre hier das einzig Interessante gewesen!
Das zum ersten. Zum zweiten:
Wie hier einige gleich wieder rumtönen ... mannmannmann. Leute, ihr seid samt und sonders nicht dabeigewesen. Keiner kann sagen, ob der geschädigte Fußgänger vielleicht in dem Augenblick keine andere Wahl hatte, als an der Stelle langzugehen. Da wird dann Vorsatz konstruiert, sich naßspritzen zu lassen, ich glaub's ja nicht, und bei irgendwem hier wird der Betroffene gleich zum „Müsli“, na prima, es gibt wieder verfestigte Feindbilder in deutschen Hohlköpfen.
Und ich sage klipp und klar, wenn mich jemand ohne triftigen Grund so „duschen“ würde, dann wäre ich auch erst mal stinkesauer! Es geht hier doch gar nicht „nur“ um die 40 € Reinigungskosten. Du bist in dem Augenblick naß und dreckig, fängst an zu frieren und darfst erst mal sehen, wie du schleunigst nach Hause kommst zum Duschen und Umziehen und hattest vielleicht ganz was anderes vor. So einfach mit Reinigungsaufwand ist die Sache nicht erledigt.
Bewerten kann man einen solchen Vorgang als erwachsener Mensch nur, wenn man die konkreten Umstände kennt. Dann kann man vielleicht entscheiden, ob der Autofahrer in dem Augenblick vermeidbar rücksichtlos oder gefährdend gehandelt hat oder ob er andererseits durch (starkes) Bremsen jemanden gefährdet hätte. § 1 StVO ist der allerwichtigste Paragraph, und auf diesen ist hier abzustellen, sonst nix.
Good night and good luck.
Ob absichtlich oder nicht ist es eigentlich selbstverständlich, daß man dafür haftet, wenn man andere mit Dreck bespritzt und wurde sonst auch so geurteilt. Aber lustig, wie manche Richter manchmal querschießen. Das nennt man wohl 'Prozeßrisiko' aka 'Auf hoher See und vor Gericht....'
Buddy-Master
Gefährdend kann der Autofahrer schon mal nicht gehandelt haben, da von dem Wasser keine Gefährdung für den Fußgänger ausgeht.