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Gericht erlaubt ADAC-Werbung mit Polizeiauto - Urteil: ADAC-Werbung nicht irreführend

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Der ACE klagte wegen irreführender Werbung gegen eine Anzeige des Konkurrenten ADAC. Nun entschied das Stuttgarter Landgericht: Das Motiv darf weiter verwendet werden.

Nicht irreführend - die Klage des ACE gegen eine Werbeanzeige des ADAC wurde vor Gericht zurückgewiesen Nicht irreführend - die Klage des ACE gegen eine Werbeanzeige des ADAC wurde vor Gericht zurückgewiesen Quelle: picture alliance / dpa

Stuttgart - Der ADAC darf auf einem umstrittenen Anzeigenbild weiter mit Feuerwehr- und Polizeiautos werben. Das Stuttgarter Landgericht sah in der Reklame des Autoclubs keine irreführende Werbung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Damit scheiterte der kleinere Konkurrent Auto Club Europa (ACE) mit einer entsprechenden Klage. Er hatte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht geltend machen wollen. Der ADAC stelle sich auf eine Stufe mit dem Staat und wolle den guten Ruf der Polizei werbewirksam auf sich übertragen, hatte der ACE moniert.

Keine unwahren oder täuschenden Angaben

Die Anzeige des Autoclubs zeigt seine Einsatzfahrzeuge Seite an Seite mit Polizei, Feuerwehr und Notarztwagen. Die Anzeige des Autoclubs zeigt seine Einsatzfahrzeuge Seite an Seite mit Polizei, Feuerwehr und Notarztwagen. Quelle: picture alliance / dpa

Die Anzeige sei nicht unlauter, urteilte die Zivilkammer. Die Werbung, die in Fachzeitschriften geschaltet wurde, enthalte keine unwahren und täuschenden Angaben, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der ADAC sehe in der Anzeige in erster Linie die Kernleistungen des Clubs "Hilfe, Rat und Schutz" für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert, sagte eine Sprecherin. Mit seinen Leistungen unterstützte der Autoclub dabei auch staatliche Rettungskräfte bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Automobilclubs über Werbung streiten. Vor Jahren ging es um ein Plakat, das ein gelbes ADAC-Fahrzeug auf dem Schlepper des Konkurrenten ACE zeigte. Damals hatte der ADAC eine Klage zurückgezogen.

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