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Umwelthilfe bedarf der Nachhilfe bei der Beurteilung gemeinschaftsrechtlicher Zulassungsvorschriften

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Eine "Täuschung und Verunsicherung der Öffentlichkeit sowie mangelnde Sachkenntnis" warf der Verband der Automobilindustrie (VDA) am Dienstag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor. Die Umwelthilfe sei offensichtlich nicht in dem notwendigen und gebotenen Maße mit den gemeinschaftsrechtlichen Zulassungsvorschriften vertraut. "Selbstverständlich erfüllen alle Neufahrzeuge deutscher Hersteller die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsvorschriften", betonte der VDA. Sport Utility Vehicles (SUV) werden, wie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auch, nach der EU-Richtlinie 70/220 in der Fassung der Änderungsrichtlinie 98/69 zugelassen. Sofern sie eine Gewichtsgrenze von 2.500 Kilogramm überschreiten, können sie auf die für leichte Nutzfahrzeuge festgelegten Grenzwerte zurückgreifen. Diese Regelung ist ausdrücklicher Bestandteil der Euro-3- bzw. Euro-4-Abgasnormen.

Der von der Deutschen Umwelthilfe erhobene Vorwurf der arglistigen Täuschung ist absurd, ebenso wie die Forderungen nach Verkaufsstopp, Rückruf oder Umrüstaktionen völlig haltlos sind. "Offensichtlich bedarf die Umwelthilfe der Nachhilfe zum Verständnis gemeinschaftsrechtlicher Zulassungsvorschriften", so der VDA.

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