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Übersicht: Winterreifen-Pflicht im Ausland
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In Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen (sog. situative Winterreifenpflicht). Auch in den Alpen- und vielen weiteren Reiseländern gibt es eine Winterreifenpflicht. Der ADAC hat die jeweiligen Regelungen zusammengestellt.
Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
In Italien kann für einzelne Strecken bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht.
In Frankreich kann die Benutzung von Winterreifen ("Pneus neige") bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Tschechien schreibt die Benutzung von Winterreifen zwischen 1. November und 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen vor. Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen in Tschechien.
In Slowenien besteht Winterreifenzwang zwischen dem 15. November und 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. In Kroatien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht; Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.
In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden - allerdings nur, wenn die Straße überwiegend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Quelle: Autokiste |
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