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US-Fahrdienst-Vermittler Uber glaubt weiter an Zukunft in Deutschland - Uber: Verbot ist nur eine „kritische Phase“

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Das Landgericht Frankfurt hat den Fahrdienst „UberPop“ in einigen deutschen Städten verboten. Der Fahrdienst-Vermittler glaubt trotzdem an einen Erfolg in Deutschland.

Ein Gericht hat den Service "UberPop" zum Teil verboten. Der Fahrdienstvermittler will in Berufung gehen Ein Gericht hat den Service "UberPop" zum Teil verboten. Der Fahrdienstvermittler will in Berufung gehen Quelle: dpa/Picture Alliance

Frankfurt/Main - Das umstrittene US-Unternehmen Uber glaubt auch nach dem Verbot seines Internet-Dienstes UberPop durch das Landgericht Frankfurt an eine Zukunft in Deutschland. Man werde „aller Voraussicht nach Berufung einlegen“, sobald die genauere Begründung des Urteils vorliege, sagte Uber-Deutschland-Manager Fabien Nestmann dem „Spiegel“. „Andere moderne Mobilitätskonzepte haben ebenfalls kritische Phasen durchstehen müssen.“

Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-App ihre Fahrdienste an. Das Frankfurter Landgericht hatte dies am Mittwoch für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die notwendige Lizenz, Uber stifte sie damit zum Rechtsbruch an.

Verbot von UberPop: Fahrdienst wird weiterhin angeboten

Trotz dieser Entscheidung will sich das Unternehmen nicht geschlagen geben. „Wir Deutschen sind nicht die Schnellsten, wenn es um die Zulassung innovativer Dienstleistungen geht, sondern eher vorsichtig“, sagte Nestmann dem Magazin. „Aber auch wenn es dauert: Am Ende wird sich bestimmt etwas ändern.“ Juristische Schritte gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil hatte Uber bereits angedeutet.

Wie Nestmann dem „Spiegel“ weiter sagte, hat Uber derzeit etwa 50 000 aktive Kunden in Deutschland. „Wir haben auch keine Probleme, Fahrer für Uber zu gewinnen - 1600 sind es derzeit.“

Das Unternehmen hatte das Verbot von UberPop als Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit bezeichnet und betont, dass man den Dienst in Frankfurt und München weiterhin anbieten werde. Die Angebote in Hamburg, Berlin und Düsseldorf seien von dem Urteil gar nicht betroffen.

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