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Totalschaden doch reparieren lassen?

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KS: Niedrigen Zeitwert nicht immer akzeptieren

 

Wer mit einem älteren Auto unverschuldet in einen schweren Unfall verwickelt ist, hat nicht selten das Nachsehen, wenn die Versicherung statt der Reparaturkosten nur den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert ersetzt. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) muss sich der Geschädigte nicht in jedem Fall damit abfinden. Wenn die tatsächlichen Reparaturkosten um nicht mehr als 30 Prozent höher liegen, kann er bei der gegnerischen Versicherung auf Nachbesserung pochen, entschied das OLG Frankfurt/Main (15U123/01).

 

Bei einem schweren Sachschaden ermittelt in der Regel ein Sachverständiger die zu erwartenden Reparaturkosten. Übersteigen diese den Wiederbeschaffungswert, handelt es sich um einen Totalschaden. Das ist ärgerlich, wenn ein gleichwertiges Fahrzeug, das den Vorstellungen und dem Gebrauchsnutzen entspricht nicht zu finden ist.

 

Eine teurere Reparatur muss ordnungsgemäß geplant sein. Es darf sich also nicht um eine Billig- oder Teilreparatur handeln, nur um unterhalb der 30-Prozent-Grenze zu bleiben. Allerdings ist die Instandsetzung mit gebrauchten Ersatzteilen erlaubt, wenn sie dem Zeitwert der demolierten Teile entsprechen.


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