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Streit mit Volkswagen - Suzuki Swift darf GTI heißen

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Suzuki darf das Typenkürzel GTI für Fahrzeuge verwenden. Das entschied der EU-Gerichtshof (EuGH). Auch deshalb hat VW seinen Widerspruch zurückgezogen, meldet Welt Online.

Suzuki Swift Suzuki Swift Luxemburg - Bereits 2004 leitete die Volkswagen AG ein Markenwiderspruchsverfahren ein: Man wollte verhindern, dass Suzuki einen Swift GTI auf den Markt bringt. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der EU konnte sich VW damit nicht durchsetzen. Und klagte.

Die Richter beim EU-Gerichshof entschieden. VW kann "GTI" nicht exklusiv beanspruchen. Es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen einem Golf GTI und einem Suzuki Swift GTI. Mittlerweile hat VW den Widerspruch gegen das Urteil fallen lassen.

Das scheint die richtige Entscheidung. Zwar hat VW das Kürzel GTI in vielen Ländern wie Deutschland und den USA als Marke eintragen lassen. Aber es gibt Märkte, in denen das nicht so ist, Frankreich zum Beispiel. In diesen Märkten nutzen auch andere Hersteller das Kürzel.

Im Streit zwischen VW und Suzuki um den 19-Prozent-Anteil, den VW seit 2009 am japanischen Hersteller hält, gibt es nichts Neues. Suzuki würde die Anteile gern zurückkaufen, VW will sie nicht abgeben: "Die Anteile sind ein gutes Investment", zitiert Welt Online einen Konzernsprecher. Ein Schiedsgericht in London soll im Frühjahr entscheiden, ob VW die Anteile zurückgeben muss.

 

 

Quelle: Welt Online

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