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Kfz-Werkstatt muss nach falscher Beratung Entschädigung zahlen - Schadensersatz nach Falschdiagnose

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Auch Mechaniker können sich mal irren. Führt dies jedoch zu hohen Kosten, hat der Halter des Fahrzeugs unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz.

Irrt die Werkstatt, kann der Fahrzeughalter Schadensersatz für die daraus entstehenden Kosten fordern Irrt die Werkstatt, kann der Fahrzeughalter Schadensersatz für die daraus entstehenden Kosten fordern Quelle: picture alliance / dpa

Oldenburg - Bezeichnet eine Kfz-Werkstatt ein Auto fälschlicherweise als kaputt und rät von der Weiterfahrt ab, steht dem Halter unter Umständen ein Schadensersatz zu. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Oldenburg eine Kfz-Werkstatt zur Zahlung eines Nutzungsausfalls in Höhe von 6.250 Euro verurteilt.

In dem Fall ging es um einen gebrauchten VW Transporter, der wegen Ölverlustes in einer Kfz-Werkstatt vorgeführt wurde. Der Mechaniker vermutete einen Motor- oder Getriebeschaden und riet von der weiteren Nutzung des Fahrzeugs ab. Die Halterin verklagte daraufhin den Verkäufer des Transporters und ließ ihr Fahrzeug für 197 Tage stehen.

Bei einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen stellte sich jedoch heraus, dass an dem Transporter kein Motorschaden vorlag. Bei dem Ölaustritt handelte es sich lediglich um das sogenannte „Motorschwitzen“, das mit geringem Aufwand abgestellt werden kann.

Daraufhin verklagte die Halterin die Werkstatt, die sie falsch beraten hatte. Und sie bekam Recht. Allerdings kürzten die Richter laut dem Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA) die geforderte Summe von 12.000 Euro auf gut die Hälfte. (Az.: 1 U 132/13)

Nicht immer muss man Klage einreichen, oft können auch Kfz-Schiedsstellen weiterhelfen.

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