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Was entspricht heute der Führerschein Klasse 3? - Rosa und Grau dürfen mehr

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Mit der Führerscheinreform 1999 wurden die Befugnisse der Pkw-Fahrerlaubnis stark eingeengt. Die alten Papierdokumente der Klasse 3 bleiben aber weiterhin gültig.

Die grauen und rosa Führerscheine behalten bis 2033 ihre Gültigkeit Die grauen und rosa Führerscheine behalten bis 2033 ihre Gültigkeit Quelle: picture alliance / dpa

Essen - Noch vor der Jahrtausendwende wurde das Führerscheinrecht in Deutschland reformiert und an den EU-Standard angepasst. Neben den neuen Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E, wurde auch der EU-Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Der ersetzt die zuvor ausgestellte graue, beziehungsweise 1986 eingeführten rosafarbene, Fahrerlaubnis.

Wer noch einen alten Führerschein mit der Klasse 3 besitzt, muss diesen aber nicht gegen den Kartenführerschein umtauschen. Er behält noch bis zum Jahr 2033 seine Gültigkeit. Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind berechtigt, Fahrzeuge der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren. Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit - obwohl nur am Pkw ausgebildet - Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen).

Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein neuer Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen, beziehungsweise kleineren Lkw, bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wer die Führerscheinprüfung für den alten Führerschein Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 absolviert hat, ist zudem berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1.

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