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Abschlepper können Auto erst gegen Bezahlung wieder abladen - Ratgeber: Abgeladen wird nur gegen Bares

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Hat ein Abschleppunternehmer ein Auto erst einmal aufgeladen, hat er Pfandrecht. Das heißt, er kann für das sofortige Abladen Bargeld verlangen.

Wer sein Auto aufgeladen auf einem Abschleppwagen vorfindet, kann es nur noch gegen Barzahlung sofort wieder abladen lassen Wer sein Auto aufgeladen auf einem Abschleppwagen vorfindet, kann es nur noch gegen Barzahlung sofort wieder abladen lassen Quelle: picture alliance / dpa

Aschaffenburg - Im Halteverbot oder direkt vor einer Einfahrt: Wer falsch parkt, findet sein Fahrzeug schnell auf dem Abschlepper wieder. Doch wenn man dann zurückkommt und sein Auto aufgeladen auf dem Lkw sieht, muss der Abschlepper ihn doch noch abladen, oder? "Nein, muss er nicht", sagt Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. "Der Unternehmer hat in dem Fall ein Pfandrecht."

Das heißt: Können die Abschleppkosten nicht vor Ort beglichen werden, darf der Fahrer den Wagen auf seinen Hof mitnehmen. Wer kein Bargeld dabei hat, kann sich eventuell vom Abschleppfahrer mitnehmen lassen und auf dessen Betriebsgelände mit Karte zahlen und sich die Zahlung quittieren lassen.

Übrigens: Wer vor dem Abschlepper zu seinem Auto zurückkommt, ist nicht aus dem Schneider. Auf den Parksünder können dann die Kosten für die Leerfahrt zukommen. Beim Falschparken auf öffentlichem Grund wird außerdem noch ein Bußgeld fällig.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

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