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Hilfe auch von den ADAC-Notrufstationen
Wer während seines Auslandaufenthalts in eine Notsituation gerät, kann auch auf die Hilfe der Konsulate zählen. Damit Hilfe Suchende nicht vergeblich vorstellig werden, sagt der ADAC, was eine Auslandsvertretung tun kann und darf. Deren wichtigste Aufgaben sind:
- bei Passverlust einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Der ADAC rät, vor Antritt der Auslandsreise von den wichtigsten Papieren Kopien machen und diese getrennt von den Originalausweisen aufbewahren
- bei Geldverlust Kontakt zu Verwandten und Freunden zu Hause herstellen
- Schnelle Geldüberweisungswege aufzeigen
- wenn niemand finanzielle Hilfe leisten kann, Überbrückungsgeld gewähren. Das Geld muss zurückgezahlt werden.
- Anwalt, Arzt, zuständige Behörden oder Dolmetscher, beispielsweise nach Verkehrsunfällen, benennen
- bei einer Festnahme anwaltliche Vertretung sicherstellen
- bei Todesfällen Hinterbliebene benachrichtigen
- beim Fund gestohlener Fahrzeuge Bundeskriminalamt und örtliche Polizeidienststelle benachrichtigen
Nicht helfen kann das Konsulat, wenn der Führerschein oder Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Diese Dokumente stellen die zuständigen Verwaltungsbehörden (Führerscheinstellen oder Straßenverkehrsämter) in Deutschland aus. Keine konsularische Hilfe gibt es auch, wenn Hotelschulden gemacht wurden oder Bußgelder für Verkehrsvergehen beglichen werden sollen. Auch anwaltliche Tätigkeiten darf die Auslandsvertretung nicht ausüben.
Für Notfälle im Ausland - also auch beim Verlust von Ausweispapieren - sollte man stets auch die Nummer der jeweiligen ADAC-Notrufstation im Besuchsland zur Hand haben. Die Experten der insgesamt 16 Stationen können den Touristen wichtige Telefonnummern und Adressen (Polizei, Botschaft, deutschsprachige Anwälte und Ärzte) nennen und stehen auch sonst mit Rat und Tat zur Verfügung. ADAC-Plus-Mitglieder erhalten die zahlreichen Schutzbriefleistungen, wie etwa zinslose Kredite, kostenlos.