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Gutachten: Privat finanzierte Autobahnen rechnen sich nicht - Privater Autobahnausbau ist teurer als angenommen

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Gegenüber einer herkömmlichen Finanzierung über den Haushalt fallen bei den bisher realisierten privaten Autobahn-Projekten Mehrkosten von 1,9 Milliarden Euro an.

In einem Gutachten warnt der Rechnungshof vor öffentlich-privaten Partnerschaften, die Finanzierung der Privaten sei erheblich teurer In einem Gutachten warnt der Rechnungshof vor öffentlich-privaten Partnerschaften, die Finanzierung der Privaten sei erheblich teurer Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Öffentlich-private Partnerschaften beim Autobahnbau rechnen sich nicht. Zu diesem Urteil kommt nach einem Bericht des "Handelsblattes" vom Donnerstag der Bundesrechnungshof. Fünf der bisher sechs realisierten Projekte in privater Hand seien um insgesamt mehr als 1,9 Milliarden Euro teurer gewesen als eine herkömmliche Finanzierung über den Haushalt.

In dem Gutachten für den Haushaltsausschuss des Bundestages warnt der Rechnungshof vor öffentlich-privaten Partnerschaften, sogenannten ÖPP-Projekten, auf die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) setzen will.

Bei ÖPP-Projekten werden Planung, Bau, Erhalt und Betrieb eines Abschnitts für 20 bis 30 Jahre an ein Privatunternehmen vergeben. Dafür bekommt es im Gegenzug eine Vergütung. Der Bund verspricht sich von ÖPP-Projekten eine schnellere und günstigere Realisierung.

ÖPP-Varianten fallen meist teurer als geplant aus

Beim Ausbau der A1 von Bremen nach Buchholz sei die ÖPP-Variante nicht wie vom Bundesverkehrsministerium um rund 40 Prozent günstiger gewesen, sondern fast 28 Prozent teurer, heißt es laut "Handelsblatt" in dem Gutachten. Beim Ausbau der A4 an der Landesgrenze von Hessen nach Thüringen sei zunächst ein Kostenvorteil von knapp 32 Prozent ermittelt worden. Die Prüfer kämen auf ein Minus von 12,4 Prozent.

Als Grund für Mehrkosten habe der Rechnungshof vor allem die Finanzierung der Privaten identifiziert. Sie sei erheblich teurer als für den Bund. Dennoch habe der Bund einen Anreiz, da er über die Vorfinanzierung die Schuldenbremse umgehen könne. "Ziel muss es sein, dass die Schuldenbremse keinen Einfluss auf die Entscheidung hat, ob eine Maßnahme als ÖPP-Projekt oder konventionell realisiert wird", heiße es in dem Gutachten.

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