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Staat muss womöglich Ausgleich für sinkende Lkw-Maut zahlen - Private Autobahnbetreiber haben Recht auf Ausgleich

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Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett die Lkw-Mautsätze gesenkt. Das könnte den Staat nun einiges kosten, denn privaten Betreibern steht ein Ausgleich zu.

Im kommenden Jahr sinken die Lkw-Mautsätze. Private Betreiber haben jedoch ein Anrecht auf einen Ausgleich Im kommenden Jahr sinken die Lkw-Mautsätze. Private Betreiber haben jedoch ein Anrecht auf einen Ausgleich Quelle: picture alliiance / dpa

Berlin - Auf den Staat könnten wegen der Senkung der Lkw-Maut zusätzliche Kosten zukommen. Dabei geht es um Autobahnabschnitte, die von privaten Firmen betrieben werden - dort fließen die Maut-Einnahmen ganz oder teilweise an die Betreiberfirmen. Allerdings gibt es eine Regelung, der zufolge den Unternehmen ein Ausgleich zusteht, wenn die Mauteinnahmen durch ein Gesetz wesentlich zurückgehen, berichtete MDR Thüringen am Samstag. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte den Bericht. Um wie viel Geld es geht, wurde nicht genannt.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine Senkung der Lkw-Mautsätze ab 2015 beschlossen. Dadurch rechnet der Bund mit fast einer halben Milliarde Euro weniger Einnahmen bis 2017 im Vergleich zum bisherigen Plan. Grund für die Senkung ist unter anderem, dass der Bund für seine Fernstraßen inzwischen deutlich niedrigere Zinskosten hat.

Nach Angaben des Ministeriums ist bei drei Autobahnabschnitten eine Weitergabe der Lkw-Maut an private Unternehmen vereinbart: Bei der A8 zwischen Augsburg und München, bei der A1 zwischen Hamburg und Bremen und bei der A5 zwischen Malsch und Offenburg. Laut MDR gehört auch der Abschnitt der A4 zwischen dem thüringischen Gotha und Hessen dazu.

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