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Gericht stoppt Weiterbau der A14 bei Magdeburg - Planungen sind rechtswidrig

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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der Autobahn 14 nördlich von Magdeburg vorerst gestoppt.

Zunächst nur gestoppt, aber es kann nachgebessert werden: Weiterbau der  Autobahn 14 Zunächst nur gestoppt, aber es kann nachgebessert werden: Weiterbau der Autobahn 14 Quelle: dpa/picture-alliance/ZB

Leipzig/Magdeburg - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Mittwoch die für den Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle in Sachsen-Anhalt zugrunde liegenden Planungen für rechtswidrig und nicht vollziehbar.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Möglichkeit, in einem ergänzenden Verfahren die von den Richtern festgestellten Mängel zu beseitigen.

Die Leipziger Richter stellten fest, dass nach einer Änderung der ursprünglichen Planungen eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen wäre. Zudem hätte für den neu geplanten Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle eine erneute Anhörung erfolgen müssen.

Die Planer hätten es auch versäumt, Kompensationsmaßnahmen für die mit dem Bau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft neu festzusetzen. Die Mängel reichten aus, um den Planfeststellungsbeschluss zu kippen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte gegen den Bau des Abschnitts geklagt.

So sei die Gesamtlärmbelastung durch die Autobahn sowie durch die von der Bundeswehr geplante Übungsstadt Schnöggersburg in der Colbitz-Letzlinger Heide und die über dem Truppenübungsplatz Altmark vorgesehenen Tiefflüge nicht ausreichend geprüft worden, argumentierten die Umweltschützer.

Mit Einwänden, die den Natur- und Artenschutz betreffen, drangen die Kläger jedoch nicht durch. Die 155 Kilometer lange Trasse von Magdeburg bis Schwerin soll im Jahr 2020 befahrbar sein.

 

Quelle: dpa

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