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Urteil: Die Rückfahrkamera ersetzt nicht den Blick zurück - Nicht auf die Rückfahrkamera verlassen

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Auch Rückfahrkameras haben einen toten Winkel. Wer das nicht beachtet, muss seinen Schaden selbst zahlen. Das bestätigte nun das Landgericht Hannover einem "Unfall-Opfer".

Ein Jaguar stößt an einen Lüftungsschacht: Die Kamera hatte das Hindernis nicht angezeigt. Den Parkhausbetreiber trifft keine Schuld, entschied nun das Gericht. Ein Jaguar stößt an einen Lüftungsschacht: Die Kamera hatte das Hindernis nicht angezeigt. Den Parkhausbetreiber trifft keine Schuld, entschied nun das Gericht. Quelle: ADAC

Hannover - Beim Rückwärts Einparken darf man sich nicht nur auf die Rückfahrkamera verlassen. Ein Urteil, in dem das Amtsgericht Hannover so entschieden hatte, ist nun rechtskräftig. Das zuständige Landgericht hat eine Berufung des Klägers zurückgewiesen. (Az: 438 C 1632/14)

Lüftungschacht im Parkhaus übersehen

Der Kläger war auch nach der Amtsgerichts-Entscheidung überzeugt gewesen: Das Parkhaus, in dem seine Ehefrau seinen Jaguar rückwärts eingeparkt hatte, muss Schadenersatz leisten. Sie hatte auf das Bild der Rückfahrkamera geachtet, in dem kein Hindernis wurde.

Nicht erfasst hatte die Kamera einen mit Metallstreben befestigten Lüftungsschacht, der in den Parkraum ragte. Die Frau fuhr dagegen, am Kofferraum entstand ein Schaden von rund 2.000 Euro.

Das Amtsgericht stellte fest, dass das Parkhaus keine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Die Gefahrenquelle sei mit einem rot-weißen Klebeband hervorgehoben, diese Kennzeichnung genüge. Der Kläger wollte das nicht akzeptieren, das Landgericht Hannover als Berufungsinstanz bestätigte nun aber das ursprüngliche Urteil.

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