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Neues Altfahrzeug-Gesetz

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Der Restwert bleibt Verhandlungssache

Erst ab 2007 ist die "letzte Fahrt" kostenfrei für alle

 

Zwischen 1,1 bis 1,7 Millionen ausrangierte Pkw landen in Deutschland jährlich zur umweltgerechten Entsorgung auf dem Schrott. Für die kostenlose Rücknahme müssen ab sofort die Fahrzeughersteller und Importeure sorgen. Laut ADAC gilt die neue gesetzliche Verpflichtung durch das Altfahrzeug-Gesetz zunächst aber nur für junge Fahrzeuge mit Zulassungsdatum nach dem 1. Juli 2002. Erst ab 2007 ist die Gratis-Rücknahme auch für alle anderen Pkw geregelt.

 

Wer schon heute seinen "Alten" auf den Autofriedhof schickt, muss den Preis für die Entsorgung weiter selbst aushandeln. Zwar liegen die reinen Entsorgungskosten etwa zwischen 75 und 125 Euro, andererseits hat fast jeder Wagen noch einen Restwert. Viele Altfahrzeuge verfügen über Komponenten, die sich zur Wiederverwendung eignen und daher einen Marktwert besitzen. Nach Ansicht des Automobil-Clubs sollte der Letztbesitzer diesen Restwert bei der Preisverhand-lung unbedingt den Kosten für das Auto-Recycling fair gegenrechnen lassen. ADAC-Tipp: Wer sich vor der Fahrt zum nächsten Verwertungsbetrieb mehrere telefonische Angebote machen lässt, kann unter Berücksichtigung des Restwertes einen günstigeren Preis oder sogar eine Vergütung erzielen.

 

Nach der endgültigen Stilllegung und Entsorgung muss der Halter bei der Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen. Wer sein Auto als Sammlerstück, etwa als Oldtimer, behalten möchte, der muss darüber die Zulassungsstelle informieren, da in solchen Fällen kein Verwertungsnachweis existiert. Die bisher erforderliche formelle "Verbleibserklärung" ist nicht mehr erforderlich.


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