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StVO: Das ändert sich zum ersten April - Neue Vorschriften für Fahrzeug Führende

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Zum ersten April treten die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) und der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Vor allem falsch Parken wird teurer.

Zum ersten April tritt die überarbeitete Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neuerungen für den Radfahrer sind ebenso Bestandteil wie eine geschlechtsneutrale Formulierung. Zum ersten April tritt die überarbeitete Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neuerungen für den Radfahrer sind ebenso Bestandteil wie eine geschlechtsneutrale Formulierung. Quelle: dpa

Berlin - Der erste April ist traditionell der Tag fragwürdiger Scherze. Ein Schelm, wer da an das Inkrafttreten der überarbeiteten Straßenverkehrsordnung (StVO) und des neuen, schärferen Bußgeldkatalogs denkt.

Echtes Scherzpotenzial entwickelt die sprachliche Neufassung der StVO: Sie wurde komplett geschlechterneutral abgefasst. Damit sie künftig das „Erfordernis der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ erfüllt, wie die Süddeutsche Zeitung eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums zitiert. Deshalb wurde die Formulierung „Fußgänger“ durchgehend ersetzt durch „Wer zu Fuß geht“. Aus „mehr als 15 Radfahrern“ wurden „mehr als 15 Rad Fahrende“.

Winterreifenpflicht wird formal wirksam

An Bahnübergängen gilt künftig ein generelles Überholverbot. Die Winterreifenpflicht, nach der bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Reifen mit M+S-Symbol vorgeschrieben sind, wird nun formal wirksam, wurde aber bereits im Winter 2011/2012 angewendet. Postfahrzeuge dürfen künftig zu jeder Zeit auf Gehwegen fahren. Nur noch auf Gehwegen dürfen Inline-Skater fahren, denn sie gelten nicht mehr als Fahrzeuge. Ausnahmen davon sind künftig möglich, und entsprechend mit einem neuen Schild gekennzeichnet.

Fahrradstreifen in Köln: In Zukunft sollen Radfahrer öfter eigene Fahrspuren auf der Straße vorfinden. Fahrradstreifen gelten als sicherer, weil Autofahrer den Radverkehr besser wahrnehmen. Fahrradstreifen in Köln: In Zukunft sollen Radfahrer öfter eigene Fahrspuren auf der Straße vorfinden. Fahrradstreifen gelten als sicherer, weil Autofahrer den Radverkehr besser wahrnehmen. Quelle: dpa

Änderungen für Radfahrer

Das Befördern von Kindern bis sieben Jahre in Fahrradanhängern ist künftig ausdrücklich erlaubt. Kommunen sollen anstelle von baulich von der Straße getrennten Radwegen verstärkt Fahrradstreifen anlegen. Sie sind jetzt rechtlich herkömmlichen Radwegen gleichgestellt.

Wo es keine Fahrrad-Ampeln gibt, sollen Radfahrer in Zukunft Fahrbahn-Ampeln beachten, und nicht wie bisher die Fußgängerampel. Dies gilt aber erst ab 2016.

Neuerung für Motorradfahrer

Biker dürfen künftig selbst entscheiden, ob sie tagsüber mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren – wenn ihr Motorrad mit Tagfahrlicht ausgerüstet ist.

Bußgeldkatalog: Teurer parken

Nach mehr als 20 Jahren werden die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 statt 5 Euro fällig. Je 5 Euro teurer werden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt, wenn Feuerwehreinfahrten oder Behindertenparkplätze blockiert werden.

Das Parken auf Radwegen kostet künftig mindestens 20 Euro (bisher 15 Euro). Wer mit seinem Wagen einen Fahrradstreifen auf der Straße blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.

Verkehrswidrig Radfahren wird teurer

Radler werden bei Verkehrsverstößen ab 1. April 2013 stärker zur Kasse gebeten. Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet 20 bis 35 Euro statt wie bisher 15 bis 30 Euro. Wer nicht oder in falscher Richtung auf dem Radweg fährt, zahlt 20 statt 15 Euro. Fahren ohne Licht kostet 20 statt 10 Euro.

Verkehrsschilder

Zur Anzeige von Anfang und Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen gelten künftig neue Schilder, ebenso für den Hinweis auf eine Durchfahrt für Radler am Ende einer Sackgasse. Andere Schilder - wie das Zeichen für einen beschrankten Bahnübergang - entfallen. Sie können aber noch bis 2022 stehen bleiben.

 

 

Quelle: dpa; Suedeutsche Zeitung; Welt online

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