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Um einen Autofahrer im fließenden Verkehr anzuhalten, wird die Polizei schon bald neben Blaulicht und Martinshorn auch ein nach vorne blinkendes Rotlicht und einen Heulton benutzen. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) fehlt nur die Zustimmung des Bundesrates. Dann wird die Anhalteaufforderung so ablaufen: Reagiert der Fahrer nicht auf die Leuchtschrift "STOP POLIZEI" auf dem Dach des Polizeifahrzeuges, wird das rote Blinklicht zugeschaltet, das nur der Vorausfahrende sehen kann. Ignoriert er beide Signale, ertönt ein Heulton, der sich klar vom Martinshorn unterscheidet.
Grund ist laut KS die Tatsache, dass Blaulicht, Martinshorn und die Leuchtschrift "STOP POLIZEI" häufig übersehen oder ignoriert werden. Um Verfolgungen und riskante Überholmanöver zu vermeiden, haben Bundesverkehrs- und Innenministerium eine Änderung der StVZO vorgelegt, in der weitere Einrichtungen wie ein nach vorne blinkendes Rotlicht und ein Signalgeber für einen Heulton (Yelp-Signal) an Polizeiautos angebracht werden können. Sie sollen die Anhalteanweisung eindeutiger adressieren.
Bei Nichtbefolgen wird das Anhalten erzwungen, wobei der Verursacher für etwaige Schäden haftet. Der handelt übrigens ordnungswidrig, was 50 Euro Bußgeld sowie drei Punkte nach sich ziehen kann.