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Recht: Ladenbesitzer haftet für Unfall mit Einkaufswagen - Nach Unfall mit Einkaufswagen muss Ladenbesitzer bezahlen

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Wer haftet für einen herrenlosen Einkaufswagen, der in ein Auto kracht? Zumindest zu 80 Prozent der Ladenbesitzer, das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Nach Ladenschluss werden Einkaufswagen häufig zweckentfremdet. Deshalb müssen sie gesichert werden, sagt ein Gericht Nach Ladenschluss werden Einkaufswagen häufig zweckentfremdet. Deshalb müssen sie gesichert werden, sagt ein Gericht Quelle: picture alliance / dpa

Hamm - Ein Ladenbesitzer muss für den Zusammenstoß eines Autos mit einem unzureichend gesicherten Einkaufswagen mithaften. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm hervor. Ein Autofahrer aus Bielefeld hatte auf Schadenersatz in Höhe von etwa 5.400 Euro geklagt. Sein Fahrzeug war nachts mit einem herrenlosen Einkaufswagen kollidiert, der unvermittelt vor ihm auf die Straße gerollt war. (Aktenzeichen: 9 U 169/14)

Mit ihrem Urteil vom 18. August entschieden die Richter, dass der Ladenbesitzer 80 Prozent der Unfallkosten tragen muss, da der Einkaufswagen nicht richtig verschlossen war. Weil sich jedoch beobachten lasse, dass betrunkene oder übermütige Leute die leicht zugängliche Wagen nach Geschäftsschluss zweckwidrig verwenden, müssten die Wagen besser gesichert sein. Offen ließ das Gericht, ob eine Sicherung per Pfandsystem ausreichend gewesen wäre.

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